Von Edlibach Richtung Zug

Hund biss im Bus zu – Halterin kassiert Busse

Der Vorfall ereignete sich in einem ZVB-Bus. (Bild: Jürg Küng)

Eine Frau wurde in einem ZVB-Bus von einem Hund gebissen. Dessen Besitzerin muss deswegen 600 Franken bezahlen.

Es ist der Morgen des 25. Mai 2019, kurz nach 10.30 Uhr. Eine Frau steigt bei der Bushaltestelle Oberedlibach in Edlibach in den Bus der Linie 2, um Richtung Zug zu fahren. Als sie sich setzen will, passiert es: Ein Beagle, der etwa zwei Sitzreihen entfernt ist, schnellt vor und beisst die Frau in den Oberschenkel. Sie trägt oberflächliche Schürfverletzungen davon.

Die Besitzerin des Beagles war mit zwei Hunden im Bus und schon vor dem Opfer eingestiegen. Der Beagle hatte sich in dieser Zeit «nörgelig» verhalten und reagierte auf schnelle Bewegungen, wie aus dem Strafbefehl der Zuger Staatsanwaltschaft hervorgeht. Das habe die Besitzerin gewusst, ebenso hätte sie erkennen müssen, dass im Bus verengte Verhältnisse herrschten und regelmässig Passagiere ein- und ausstiegen.

Besitzerin hätte den Beagle bessser beaufsichtigen müssen

Folglich hätte die Hundehalterin dafür sorgen müssen, dass der Beagle immer unter Kontrolle ist und nicht auf andere Personen losgehen kann. Einen solchen Vorfall habe sie nicht ausschliessen können.

Der Biss wäre vermeidbar gewesen, wenn die Halterin ihren Hund «während der Busfahrt besser, sprich enger beaufsichtigt hätte, insbesondere zu den Zeitpunkten, als andere Passagiere ein- oder ausstiegen».

Nun muss sie die Konsequenzen tragen: Die Hundebesitzerin wird wegen fahrlässiger Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz mit einer Busse von 300 Franken bestraft. Zudem muss sie die Verfahrenskosten von 300 Franken berappen.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von K. Iten
    K. Iten, 11.07.2020, 15:49 Uhr

    Eigentlich befremdet es, dass bei einem Hundebiss das Tierschutzgesetz und nicht ein Gesetz, das die körperliche Integrität des Menschen schützen soll, anwendbar ist. – Es wäre interessant zu wissen, welcher Artikel des Tierschutzgesetzes da zur Anwendung kam.

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