20 Jahre Haft für Mörder von Kriens

«Der Täter hat sie wie ein Tier abgeschlachtet»

(Bild: giw)

Schuldig: So lautet das Verdikt des Luzerner Kriminalgericht für den brutalen Mord an einer Syrerin im Jahr 2014. Die Richterin sprach von einer «Schlachtung wie an einem Tier». Dennoch sprach sie gegen den 42-jährigen syrischen Ehemann und Cousin keine lebenslange Haftstrafe aus.

Im Fall des bestialischen Mordes an der 21-jährigen Akilah* in Kriens fand am Freitag die Hauptverhandlung in einem vollen Gerichtssaal statt (zentralplus berichtete). Am Vormittag wurde der Tatverdächtige Ibrahim* mit Jahrgang 1975 vom Gericht befragt. Das Gericht sprach Ibrahim im Anschluss an die Verhandlung des Mordes schuldig und verurteilte ihn zu einer zwanzigjährigen Haftstrafe. Die Richterin sprach von einer schrecklichen Bluttat. Den Antrag der Verteidigung auf ein weiteres Tätergutachten wies sie ab.

Tötung war beabsichtigt

In der Begründung sagte sie, das Motiv des Ehrenmordes erachte das Gericht als durchaus plausibel. Man anerkenne den kulturellen Hintergrund des Täters durchaus. Doch das trage nicht zu einer Linderung des Urteils bei. Im Gegenteil: Mit dem Ehrenmord stellte er sein Ehreverständnis vor seine getötete Frau und Cousine. «Das zeugt von einer besonders verwerflichen Rücksichtslosigkeit.» Die Tötung habe er bereits beabsichtigt, er habe einfach kaltblütig die Gelegenheit genutzt. «Der Schuldige hat seine Frau, man kann es nicht anders sagen, wie ein Tier abgeschlachtet», sagte die Richterin.

Mildernd wirke sich aus, dass er seine Tat nicht gut strukturiert umsetzte und langfristig plante. Ausserdem rechnete das Gericht ihm an, dass er sich nach der Tat direkt stellte. Seine Verantwortung für den Mord trage er jedoch allein. Er könne sich nicht hinter seiner Familienehre verschanzen. «Der Täter hätte anders handeln und eine alternative Lösung für die familiären Probleme finden müssen.»

Ehre der Familie verletzt?

Die Verteidigung plädierte vergebens auf Totschlag, zu bestrafen mit maximal sieben Jahren Haftstrafe. Sie argumentierte, die Tat müsse im Kontext der gesellschaftlichen und kulturellen Biographie des Mörders verstanden werden. Sie zitierte dabei aus ethnologischen Untersuchungen über die gesellschaftlichen Verhältnisse in der kurdischen Region, in welcher der Täter aufwuchs.

In dieser Kultur sei die Aufgabe als Mann, die Keuschheit der Frauen der Familie zu verteidigen. Diese sei verletzt worden, als Akilah mit einem fremden Mann ein intimes Verhältnis einging. Dabei sei auch die Ehre der Gesamtfamilie verletzt worden, die sowohl in der Schweiz als auch in Syrien lebt.

«Familie steht über dem Individuum»

Die aussereheliche Beziehung des Opfers habe sich innerhalb der Grossfamilie herumgesprochen und damit die Schande unerträglich gemacht, weil sie an die Öffentlichkeit gelangte. Nur mit dem Ehrenmord hätte die Familienehre aus Sicht der Sippe wiederhergestellt werden können. «Akilah hatte in den Augen ihrer Familie ihr Leben verwirkt.»

Keineswegs gehe es um persönliche Rache oder Eifersucht. «Wäre es nur um ihn gegangen, hätte er seine Frau nicht ermordet und sie leben lassen», führte der Pflichtverteidiger an. Doch der Druck vonseiten der Verwandten, «das Problem zu lösen», sei enorm gewesen. Laut ihm liegt das Motiv in der Wiederherstellung der Familienehre. Diese stehe über dem Individuum, insbesondere über demjenigen von weiblichen Familienmitgliedern in der patriarchalen Kultur des Täters. «Nicht nur die Frau, auch ihr Ehemann und Cousin ist Opfer der gesellschaftlichen Erwartungen», führte die Verteidigung aus.

«Täter war von Sinnen»

«Aus der Perspektive eines durchschnittlichen Kurden war die Tat nicht ausserordentlich skrupellos», sagte der Verteidiger. Und der Täter sei deshalb nicht mit Mord zu bestrafen. Ehrenmorde würden in seiner Heimat ab und zu vorkommen. Der Täter hätte stattdessen im Affekt gehandelt. «Hätte er die Tat geplant, wäre er nicht mit den gemeinsamen Kindern gekommen.»

Die heftige Gewaltanwendung zeuge davon, dass er während der Tat nicht bei Sinnen war. Ausserdem habe er geweint, während er seine Frau ermordete. Deshalb erachtete der Verteidiger den Straftatbestand des Totschlages als erfüllt. Er plädierte für ein Strafmass von maximal sieben Jahren.

Der Staatsanwalt liess die Argumentation der Verteidigung nicht gelten: «Der Ehrenmord wird versucht, auf den Fall gepfropft zu werden, doch er passt einfach nicht drauf.» Der Täter habe seine Tat trotz Flehen der Frau und der Kinder vollendet. Dass er an diesem Nachmittag plötzlich von Sinnen gewesen sein soll und sich an die Details nicht erinnern könne, sich aber unmittelbar danach seelenruhig eine Zigarette anzündete und überlegt vorging, passe nicht zusammen.

Mörder will seine Söhne sehen

Zum Vorwurf, die Staatsanwaltschaft berücksichtige die Wertvorstellungen des Täters nicht, zitierte er ein Urteil des Bundesgerichts zu einem ähnlichen Fall: «Das Bundesgericht hielt klar fest, dass bei einem Urteil die Wertvorstellungen der Schweiz zu beachten sind.» Ausserdem hätten verschiedene Verwandte die Tötung von Akilah verurteilt. Der Onkel der Ermordeten, in dessen Haus das Opfer hingeschlachtet wurde, habe während den Einvernahmen gesagt, dass selbst in Syrien solche Ehrenmorde nur noch sehr selten vorkommen würden.

Der mutmassliche Mörder sagte, er wolle seine Tat ihnen gegenüber erklären. Er erwarte aber nicht, dass seine zwei Söhne sie akzeptieren würden. «Ich habe den grössten Fehler meines Lebens gemacht. Ich habe das Leben meiner Frau, meiner Kinder und mir selbst beendet.» Als er jedoch nach den Ausführungen zurück neben seinem Verteidiger sass, war keine besondere Gefühlsregung zu erkennen.

Der mutmassliche Täter mochte sich während der Verhandlung nicht an die Details seiner grausamen Tat erinnern. Hingegen konnte er detailliert ausführen, wie ihm das Opfer Kaffee und den gemeinsamen Kindern Schokolade servierte, bevor er sie nach kurzem Gespräch mit einem Schinkenmesser ermordete.

Ehrenmord als Teil der Tradition

Der Angeklagte betonte wiederholt, dass er sich in seiner Ehre verletzt fühlte. Dies aufgrund des Verhältnisses seiner Frau mit einem anderen Mann und einem ausgesprochenen Hausverbot. «Aus meiner persönlichen Sicht habe ich meine Ehre nicht sauber gemacht. Doch in den Augen der kurdischen Familie schon.»

Die Richterin fragte spitz, ob es in seiner syrischen Grossfamilie bereits Ehrenmorde gab, oder sich die Frauen dort «brav» verhalten würden? Der Täter konnte sich an keine Ehrenmorde erinnern. Doch in seinem Dorf sei dies bereits geschehen. Er betonte auch, Ehrenmorde kämen in der kurdischen Kultur vor.

Bei seinen Ausführungen über den verhängnisvollen Tag selbst wirkte er auffällig ruhig und beherrscht. Es war ihm wichtig zu betonen, dass das Wort «schlachten» sein Vorgehen nicht richtig beschreiben würde. «Schlachten tut man ein Tier, keinen Menschen.»

«Warum sollte meine Frau Angst vor mir haben?»

Emotionaler wurde er aber, als er über die angebliche Rolle seiner syrischen Familie beim grausamen Mord sprach. Nicht er persönlich, aber die Onkel in Syrien verlangten den Tod seiner Frau und Cousine. Doch Beweise für diese Kontaktaufnahme konnte er nicht vorlegen. Ein angebliches Mobiltelefon, das er von seiner griechischen Freundin erhalten haben soll, wurde von der Polizei nie gefunden. So wirkten die angeblichen Anstiftungen vonseiten seiner Grossfamilie eher als Schutzbehauptung. Zudem haben auch Angehörige des Opfers klar zu erkennen gegeben, dass es keinen Grund für einen Mord gab.

Wie schwer die Beweggründe und Gedankenwelt des Syrers nachzuvollziehen sind, fasste seine Frage im Laufe der Befragung zusammen: «Warum sollte meine Frau Angst vor mir gehabt haben?» Im Angesicht der Schwere des Delikts konnten etliche Anwesende darüber nur den Kopf schütteln. Obwohl er im Rückblick auf seine Tat gegenüber dem Gericht sagte: «Es handelt sich um den Fehler meines Lebens», wirkte er zu keinem Zeitpunkt einsichtig. Gestik und Mimik waren beherrscht. Dagegen ärgerte er sich sichtlich über einen Konflikt im Gefängnis Thorberg, wo er derzeit einsitzt.

«Bestialisch, barbarisch, grausam»

Empathie für die Empfindungen seines Opfers war nicht erkennbar. Wenn er über den Mord und die Folgen seiner Tat Ausführungen machte, sprach er immer über sich und darüber, dass er deshalb nicht mit seinen Kindern zusammen sein könne. Das Leid der Getöteten kam in keinem Wort über seine Lippen.

Der Staatsanwalt sprach in seinem Plädoyer von einem Mann, der egoistisch und skrupellos handelte. «Mit dem Ehrenmord stellt er seine Ehre in den Mittelpunkt und missachtet die Rechte seines Opfers in krasser Weise.» Unmenschlich reiche nicht als Umschreibung für seine Tat. «Bestialisch, barbarisch, grausam» nannte der Staatsanwalt als Stichworte. Am Nachmittag wird der Verteidiger des mutmasslichen Täters sich mit seinem Plädoyer äussern. zentralplus wird über den weiteren Prozessverlauf berichten.

Der mutmassliche Täter Ibrahim hatte das letzte Wort. Davor nahm er seine Brille ab. Er bat darum, seine Kinder sehen zu können. Diese leben seit der Tat unter versteckter Obhut in stabilen Verhältnissen. Die faktischen Vollwaisen werden intensiv betreut, sind laut ihrer Anwältin jedoch auf einem positiven Weg. Laut ihr wünschen sie keinen Kontakt mit dem Täter.

* Zum Schutz der Betroffenen wurden die Namen geändert. Es handelt sich um zufällig gewählte arabische Vornamen.

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