Zug ist schweizweit am grosszügigsten

Auf dem Steueramt wächst dein Geld mehr als auf der Bank

Geld ist 2024 auf dem Steueramt lukrativer angelegt als bei den Kantonalbanken. (Bild: Archivbild: les)

Weil die Zinsen gestiegen sind, lohnt es sich in den Kantonen Zug und Luzern wieder, die Steuern frühzeitig zu bezahlen. Was sagen die Kantonalbanken dazu, dass ihre Anlageangebote plötzlich weniger attraktiv sind als diejenigen des Steueramts?

In den Kantonen Zug und Luzern zahlt es sich wieder aus, die Steuern frühzeitig zu bezahlen – und zwar sehr. Auf den einbezahlten Steuerbetrag wird nämlich ab dem kommenden Jahr ein Vorauszahlungszins gewährt. In Luzern beträgt dieser 1,25 Prozent (zentralplus berichtete). Damit will sich der Kanton der aktuellen Zinssituation anpassen, steht in der Mitteilung. In Zug beträgt der Zins sogar 2 Prozent (zentralplus berichtete).

Diese Zinsen überbieten jene auf Privatkonten deutlich. Das Geld wächst auf dem Steueramt also bedeutend mehr als auf den Sparkonten auf der Bank. Für Festgeld oder Kassenobligationen beträgt die Mindestlaufzeit in der Regel zwei Jahren. Die Luzerner Kantonalbank (LUKB) gewährt für eine Anlage von 10'000 Franken aktuell einen Zins von 1,05 Prozent, die Zuger Kantonalbank einen von 0,75 Prozent. Für die jeweiligen Konten sind jedoch in diesen zwei Jahren Gebühren fällig. Diese belaufen sich bei der LUKB auf insgesamt 160 und bei der Zuger Kantonalbank auf 20 Franken. Das ist dem Vergleichsportal «Moneyland» zu entnehmen.

Neben Zug und Luzern haben auch viele andere Kantone im Steuerjahr 2023 keinen oder nur einen Zins von bis zu 0,3 Prozent gewährt. Die Kantone Basel-Stadt, Genf und Schwyz ritten mit ihren 0,5 Prozent an der Spitze, zeigt das Vergleichsportal «Comparis». Appenzell Innerrhoden schlug oben aus – mit 1 Prozent. Auch andere Kantone haben nun eine Erhöhung des Vergütungszinses angekündigt.

Wer zu spät zahlt, muss höhere Verzugszinsen blechen

Kein anderer Kanton sei im Steuerjahr 2024 jedoch so grosszügig wie der Kanton Zug, schreibt die «NZZ». Die Zinserhöhung müsse noch vom Kantonsparlament bestätigt werden – das sei aber reine Formsache. «Es ist nicht mehr als korrekt gegenüber den Steuerzahlern, wenn wir angesichts der gestiegenen Zinsen zum alten Regime zurückkehren», sagt der Zuger Finanzdirektor Heinz Tännler gegenüber der Zeitung.

Zug bietet seinen schnellen Steuerzahlerinnen noch einen weiteren Vorteil: Wer die Jahressteuer 2024 bis am 31. Juli 2024 bezahlt, kann 2 Prozent Skonto abziehen. Dieser Skonto-Abzug wurde im Jahr 2016 abgeschafft, nachdem er fürs Jahr 2015 zuerst auf einen Prozent gesenkt wurde. Da sich die Zinssituation nun nachhaltig normalisiere, wollen die Behörden der Bevölkerung diesen finanziellen Anreiz bieten, schreibt der Kanton in einer Mitteilung.

Für Zu-spät-Zahler wird es in Luzern ab 2024 noch teurer: Der Kanton erhöht den Verzugszins von 3,5 auf 4,75 Prozent. Wer die Steuerrechnung also nicht innerhalb der 30-tägigen Frist bezahlt, muss eine erhöhte Entschädigung begleichen. Der Verzugszins im Kanton Zug bleibt bei 4 Prozent. In der Schweiz variieren diese «Strafgebühren» von 2,5 Prozent im Tessin bis zu rekordverdächtigen 8 Prozent im Kanton Neuenburg.

Die Banken sehen die Steuerbehörden nicht als Konkurrenz

Hat die Zinserhöhung nun einen Einfluss auf die Konditionen bei den Kantonalbanken? Die Höhe des Zinses für die Steuervorauszahlung habe keine direkte Relevanz auf die Verzinsung der Spar- und Anlageprodukte der LUKB, schreibt die Bank auf Anfrage. «Wir überprüfen und fixieren die Konditionen für diese Produkte regelmässig aufgrund der Marktsituation.» Dies erfolge jeweils kurzfristiger.

Auch die Zuger Kantonalbank sagt, dass die Entscheidung der Steuerbehörde keinen Einfluss auf das Angebot der Bank hat. Sie würden die Steuerbehörden nicht als Konkurrenz betrachten, schreibt die Bank auf Anfrage. Das hat viele Gründe. Mit den vorgezogenen Einzahlungen der Steuern würden Gelder genutzt werden, die ohnehin geschuldet sind. Ausserdem könne man beispielsweise bei Festgeldern innert einer kurzen Frist auf das Vermögen zurückgreifen – dies ist bei der vorgezogenen Steuereinzahlung nicht möglich.

Weiter erklärt die LUKB, wieso die Behörden selber von diesem Vorauszahlungszins profitieren. Je früher der Kanton die Steuerzahlungen nämlich erhält, desto weniger ist er auf Kredite bei Dritten angewiesen. Der Zinsaufwand, den sie diesen bezahlen müssten, sei höher als der Vorauszahlungszins, den der Kanton der Bevölkerung zahlt.

Verwendete Quellen
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1 Kommentar
  • Profilfoto von Yannick Hagmann
    Yannick Hagmann, 03.01.2024, 08:13 Uhr

    «Das Geld wächst auf dem Steueramt also bedeutend mehr als auf den Sparkonten auf der Bank.»

    Schrumpft wäre die adäquate Bezeichnung.

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