Geld & Steuern
Null Prozent Skonto und Vergütungszins

Trotz Überschuss ist Zuger Fiskus knausrig: Ändert sich das jetzt?

Zwei Drittel der Kantone zahlen einen Vergütungszins, wenn man seine Steuern frühzeitig zahlt. Zug hat ihn abgeschafft. (Bild: pexels)

Obwohl die Zinsen steigen und Zug Millionenüberschüsse schreibt, bleibt die Steuerverwaltung geizig. Seit 2016 kennt der Kanton keine verzinsten Rückzahlungen und Skontoabzüge mehr. Doch das könnte sich bald ändern.

Der Zins steigt, und zwar allerorts. Seit die Schweizer Nationalbank den Leitzins auf 1,75 Prozent angehoben hat, folgen immer mehr Banken und adjustieren ihren Zins nach oben. Das Sparen lohnt sich endlich wieder: ein Prozent Zinsen gibts bis 100’000 Franken bei der Luzerner Kantonalbank, 0,4 Prozent bei der Zuger.

Anders sieht die Situation beim Staat aus. Denn in zwei Drittel der Kantone beträgt der Vergütungszins auf Steuern weniger als 0,3 Prozent. Erst kürzlich bemängelte die «NZZ am Sonntag» die «knausrige Haltung der meisten Steuerämter». Der Vergütungszins wird ausgezahlt, wenn Bürger ihre Steuern vorzeitig überweisen. Oder später klar wird, dass sie zu viel Steuern gezahlt haben.

Der Vergütungszins in Zug liegt bei null Prozent

In Luzern, Zug, Graubünden und Neuenburg sind die Steuerämter besonders geizig. Denn hier beträgt der Vergütungszins genau null Prozent. Was den Bürgern dabei entgeht, zeigt ein Blick ins Wallis und nach Freiburg. Wer hier eine Rückzahlung erhält oder vorzeitig zahlt, darf sich über 3,5 beziehungsweise
3 Prozent Vergütungszins freuen.

Es war nicht immer so. In Zug habe es bis 2016 einen sogenannten Skontoabzug und einen Vergütungszins gegeben, schrieb der Regierungsrat diesen April auf Anfrage der SVP. Rund 20 Millionen Franken hätten Kanton und Gemeinden jährlich über diese Kanäle an Private und Unternehmen ausgezahlt. Doch genau vor sieben Jahren war Schluss damit.

So funktionierte der Vergütungszins und Skontoabzug

Jedes Jahr schickt Zug im Juni eine provisorische Steuerrechnung. Wenn die Rechnung bis Ende Juli bezahlt ist, wurden Bürger früher mit einem Skontoabzug von bis zu zwei Prozent belohnt. Stellte sich am Jahresende heraus, dass zu viel gezahlt wurde, gab es auf die Rückzahlung einen Vergütungszins.

2016 schaffte Zug den Vergütungszins und den Skontoabzug wegen der Tief- und Negativzinsen quasi ab. Denn aufgrund des Steuersystems zahlten damals zwei Drittel der Zuger ihre Steuern immer schon im Sommer, um den Zins und den Abzug zu kassieren. Als die Zinsen dann ins Negative gerutscht sind, bekam der Kanton Probleme.

Denn auch für Unternehmen entstand plötzlich ein Anreiz, ihr Geld auf Kantonskonten zu «parkieren». Zug musste sich dann bemühen, dass die negativen Zinsen das Geld bis Jahresende nicht anknabberten. «Für die Finanzverwaltung erwies es sich als Herausforderung, die zusätzliche Liquidität während dieser fünf Monate ohne Negativzinsen zu bewirtschaften», schreibt der Regierungsrat.

Zug schwimmt im Geld

Der Kanton zog einen Schlussstrich und setzte Vergütungszins und Skonto auf null. Bis heute hat sich das nicht geändert – obwohl der Kanton finanziell glänzend aufgestellt ist. Im vergangenen Jahr machte Zug 332 Millionen Franken Überschuss. In den zwei Jahren zuvor waren es 296,4 Millionen beziehungsweise 285,5 Millionen Franken (zentralplus berichtete). Trotzdem kann sich Zug nicht durchringen, den Zins und den Abzug wieder einzuführen.

«Die Zinssituation wurde damals als noch zu wenig nachhaltig erachtet.»

Zuger Regierungsrat

Jeweils im Herbst legt die Finanzdirektion die Höhe des Vergütungszinses und des Skontos für das folgende Jahr fest. Im Herbst 2022 habe sich die Finanzdirektion erneut entschieden, beides bei null Prozent zu halten, schreibt der Regierungsrat. «Die Zinssituation wurde damals als noch zu wenig nachhaltig erachtet.»

2024 könnte sich die Situation ändern

Doch für Zuger besteht Hoffnung. Denn dieses Jahr könnte der Kanton seine Haltung ändern. Die Finanzdirektion will die Situation noch einmal «vertieft beurteilen», wenn sie das Budget für 2024 ausarbeitet. Vorarbeiten haben bereits gestartet. Die Entscheidung fällt dann im Herbst.

Am sogenannten Verzugszins von vier Prozent will der Kanton dagegen festhalten. Wer seine Steuern nicht rechtzeitig zahlt, muss mehr abdrücken. Das schaffe finanzielle Anreize, seine Steuern «zeitgerecht und vollständig» zu bezahlen, schreibt die Regierung. Die SVP hatte vorgeschlagen, den Verzugszins zu reduzieren oder ganz fallen zu lassen.

Verwendete Quellen
  • Bericht und Antrag des Zuger Regierungsrats
  • Artikel in der «NZZ am Sonntag»
  • Medienmitteilung der Luzerner Kantonalbank
  • Website der Zuger Kantonalbank
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