Urteil Kantonsgericht

Funkstille in Ebersecken

Handy-Empfang in Ebersecken? Fehlanzeige.

(Bild: zvg)

In der Luzerner Gemeinde Ebersecken lassen sich Handys nur bedingt einsetzen. Die Swisscom wollte deshalb eine 25 Meter hohe Antenne platzieren. Nun hat die Stiftung Landschaftsschutz vor dem Kantonsgericht einen Prozess gegen den Netzbetreiber gewonnen und die Swisscom muss Alternativ-Standorte prüfen. 

Alois Häfliger, Wirt und Besitzer des Landgasthofs Sonne in Ebersecken, hat vorgesorgt und für seine Gäste schon mal ein WLAN eingerichtet. Denn Handys haben in seinem Dorf nur schlechten Empfang. «Das Netz hier funktioniert nicht», sagt er. Die 400-Seelen-Gemeinde sei seit Jahren ein einziges Funkloch. An Familienfesten gäbe es im Restaurant immer wieder Diskussionen. «Junge Leute können nicht mehr sein ohne. Ich habe deshalb hier Empfang übers Internet eingerichtet. Sonst geht hier nur SMS, telefonieren nicht.» Und diese Situation wird in Ebersecken noch einige Zeit so bleiben.

Das Dorf erhält nämlich vorläufig noch keine Handyantenne. Dies geht aus einem Urteil des Luzerner Kantonsgerichts hervor. Die Swisscom wollte eine 25 Meter hohe Mobilfunkantenne auf der Biffigweid bauen, um den Empfang im ganzen Dorf sicherzustellen. Aber gegen diese Pläne hat die Stiftung Landschaftsschutz sowie eine private Person Beschwerde geführt und nun vor dem Luzerner Kantonsgericht gewonnen. Das Gericht hebt die zuvor erteilte Baubewilligung auf der Biffigweid wieder auf.

Zwei Alternativen sind zu prüfen

Für die Stiftung Landschaftsschutz ist der gewonnene Gerichtsprozess ein Erfolg. Das geologisch wertvolle Drumlingebiet (durch frühere Gletschermassen verursachte Rundhöcker) sei zu schützen. Die Stiftung argumen­tierte, dass es auch Alternativstandorte innerhalb der Bauzone gäbe, die ebenso gut für die Netz-Abdeckung geeignet wären. «Das Gericht hat aufgezeigt, dass die Abdeckung der beiden möglichen Standorte im Dorf nicht schlechter ist als vom Standort Biffigweid aus», schreibt die Stiftung in einer Mitteilung.

Falls gewisse Orte dadurch nicht optimal versorgt würden, so sei dies hinzunehmen, da die Versorgung des Dorfzentrums und der Kantonstrasse im Vordergrund stünde. Dies sei im Konzessionsauftrages an die Swisscom so geregelt. 

Das Gericht hält fest, dass mit der geplanten Antenne «erheblich in eine Landschaft eingegriffen würde, die bisher intakt und von störenden Bauten und Anlagen im Wesentlichen frei geblieben ist». Das Bauvorhaben sei zudem aus betriebs­wirtschaftlichen Gründen nicht auf einen Standort ausserhalb der Bauzone angewiesen.

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