Entscheid wird demnächst gefällt

Wegen Brandgefahr: Im Kanton Zug droht Feuerwerksverbot

Am Zuger Seefest hat es noch ein Feuerwerk gegeben. Für den 1. August könnte es in Zug jedoch ein Feuerwerksverbot geben. (Bild: Andreas Busslinger)

Einzelne Kantone haben wegen der grossen Trockenheit bereits reagiert. Ob es im Kanton Zug dieses Jahr zu einem Feuerwerksverbot kommen wird, könnte sich am Dienstag entscheiden.

Grosse Trockenheit und Hitze im ganzen Land: Einzelne Kantone haben reagiert und ein allgemeines Feuerverbot erlassen. Kantone wie Schaffhausen, Glarus, Solothurn und Wallis haben zudem entschieden, dass dieses Jahr am 1. August keine privaten Feuerwerke abgelassen werden dürfen.

Kanton Zug beurteilt Lage nächsten Dienstag

Wie sieht es diesbezüglich im Kanton Zug aus? «Auch im Kanton Zug ist die Situation kritisch», erklärt Sabrina Maurer vom Amt für Wald und Wild des Kantons Zug auf Anfrage. «Die Waldbrandgefahrenstufe und die Massnahmen werden laufend überprüft und wenn nötig angepasst. Je nach Wetterentwicklung kann eine weitere Verschärfung – und auch ein Feuerwerksverbot - in den nächsten Tagen nicht ausgeschlossen werden.»

Und weiter: «Die nächste Beurteilung erfolgt voraussichtlich nächsten Dienstag», so die Abteilungsleiterin Walderhalt und Waldplanung des Kantons Zug. Allfällige Massnahmen wie ein Feuerwerksverbot würde der Kanton Zug mit den anderen Zentralschweizer Kantonen absprechen. Denn in den umliegenden Kantonen wie Luzern, Ob- und Nidwalden und Schwyz sieht die Lage ähnlich aus (zentralplus berichtete).

Waldbrandgefahr in Zug auf Stufe «erheblich»

Sabrina Maurer fügt an, die Niederschläge vom Mittwochabend hätten im Kanton Zug etwas Regen gebracht und die Situation leicht entspannt. Die Waldbrandgefahr im Kanton Zug sei zurzeit auf der Stufe «erheblich». Das bedeute, dass «Unachtsamkeiten» - beispielsweise in Zusammenhang mit brennenden Streichhölzern -  sowie natürliche Ursachen einen Brand entfachen können.

«Die Feuerausbreitungsgeschwindigkeit im offenen Gelände ist gross, im Wald mittel. Die Humusschicht wird teilweise verbrannt, einzelne Kronenbrände sind möglich. Ein solcher Waldbrand ist nur mit modernen Geräten und Fachpersonal zu löschen.»

Aktuell sei ein sogenanntes «bedingtes Feuerverbot» in Kraft. Dies bedeute, dass keine Verbote verfügt werden, aber die folgenden Verhaltenshinweise gelten:

  • Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen entfachen
  • Feuer jederzeit unter Kontrolle halten
  • Funkenwurf sofort löschen
  • Feuer vor dem Verlassen vollständig löschen
  • Bei starkem oder böigen Wind auf Feuer verzichten
  • Keine Raucherwaren wegwerfen
  • Kein Feuerwerk in Waldesnähe abfeuern. Die auf dem Produkt aufgedruckten Sicherheitsabstände sind einzuhalten
  • Keine Himmelslaternen steigen lassen
Verwendete Quellen
  • Schriftlicher Austausch mit Sabrina Maurer, Amt für Wald und Wild des Kantons Zug
  • Aktuelle Waldbrandgefahr gemäss Bundesamt für Umwelt
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2 Kommentare
  • Profilfoto von Roger Stadelmann
    Roger Stadelmann, 24.07.2022, 19:36 Uhr

    Ich bin der Meinung, ein Verbot muss schnell, sehr schnell erfolgen, sonst gibt es viele Menschen, die Feuerwerk und anderes Knallwerk kaufen und dann z.B. in Kellern lagern. Nicht ganz ungefährlich.

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    • Profilfoto von Roli Greter
      Roli Greter, 24.07.2022, 20:18 Uhr

      Leider wartet man lieber noch ein paar Tage, als würde sich etwas markantes an der Wetterlage ändern…

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