Problematische Praxis beim Patientenaustritt

Freie Apothekenwahl passt beim Zuger Kantonsspital nicht ins Konzept

Das Zuger Kantonsspital – hier der Haupteingang – betreibt intern auch eine öffentliche Apotheke. (Bild: hol)

Wer nach einer Behandlung aus dem Zuger Kantonsspital austritt, bekommt das Rezept für die verordneten Medikamente nicht standardmässig direkt ausgehändigt. Ohne ausdrücklichen gegenteiligen Wunsch muss die Dosierungskarte unter Umständen in der spitaleigenen Apotheke abgeholt werden. Diese Praxis ritzt nicht nur an der Wahlfreiheit und benachteiligt freie Apotheken, sie kann auch zu medizinischen Problemen führen.

Ein Fallbeispiel zur Illustration: Patient Meier kann nach einem stationären Aufenthalt das Zuger Kantonsspital verlassen. Angehörige holen ihn ab und bringen ihn nach Hause, das Couvert mit dem Austrittsbericht wird ihnen mitgegeben. Diesen legen sie für die Spitex bereit, die Herrn Meier zweimal täglich betreut. Eine Medikationsverordnung ist dem Austrittsbericht allerdings nicht beigelegt, wie die Spitex-Mitarbeiterin abends feststellt. Ohne diese darf sie aber keine Medikamente abgeben.

Die Angehörigen von Herrn Meier müssen sich jetzt also dringend um das entsprechende Rezept bemühen. Weder der Hausarzt noch die Spitex wurden zu diesem Zeitpunkt direkt in Kenntnis gesetzt. Auf telefonische Anfrage findet die vorher zuständige Station des Kantonsspitals nach einiger Zeit heraus, dass das Rezept bei der hausinternen Apotheke liegen und dort abgeholt werden müsse. Weder Herr Meier noch seine Angehörigen wurden allerdings darüber informiert. Auch im Bericht ist nichts Entsprechendes vermerkt. Die Apotheke des Kantonsspitals ist inzwischen geschlossen.

Das abends im Einsatz stehende Stationspersonal kann keine Kopie der Verordnung senden und nur ungefähr angeben, welche Medikamente wirklich notwendig sind. Die Angehörigen müssen also Herrn Meier wohl oder übel Arzneimittel vorübergehend in eigener Verantwortung abgeben oder hoffen, dass ein Unterbruch nicht schadet. Erst am Mittag des Folgetags erhalten sie von der Apotheke des Kantonsspitals per Mail das ausgestellte Rezept – mehr als einen Tag nach dem Austritt.

Spital sieht kein systematisches Problem

Die Zuger Kantonsspital AG sieht in ihrer Praxis, das Rezept und die Dosierungskarte (oder Kopien davon) nicht automatisch, sondern nur auf ausdrücklichen Wunsch hin auszuhändigen – nämlich laut Firmenangaben dann, «wenn die Patienten die Medikamente extern beziehen möchten» –, kein Problem. Und das, obwohl sich sogar im Spital tätige Ärzte verwundert darüber äussern.

Die Medienstelle schreibt: «Die Patientinnen und Patienten werden im Rahmen des Austrittsmanagements nach ihrem Wunsch gefragt, ob sie die Medikamente extern (in einer anderen Apotheke oder beim Hausarzt) oder in der Apotheke des Zuger Kantonsspitals beziehen möchten. Alle anderen erhalten das Rezept und die Dosierungskarte direkt auf der Station.» Wie das oben ausgeführte Beispiel zeigt, ist dies jedoch nicht immer der Fall. Auch andere angefragte ehemalige Patienten können sich nicht erinnern, im Spital nach ihren Bedürfnissen für den Medikamentenbezug gefragt worden zu sein. Dass das Pflegepersonal viel anderes zu tun hat, kann man sich leicht vorstellen.

«Die Gesundheitsdirektion als Aufsichtsbehörde hat bisher keine Meldungen über entsprechende Vorfälle erhalten», schreibt Sprecher Aurel Köpfli auf Anfrage. Die Praxis, dass das Kantonspital ein Rezept nur auf Wunsch direkt abgibt, kommentiert Gesundheitsdirektor Martin Pfister nicht. Betroffene Patienten werden aufgefordert, allenfalls eine Beschwerde beim Kantonsarzt oder beim Amt für Gesundheit einzureichen. «Wie bei allen eingehenden Beschwerden werden wir diesen Einzelfall abklären, das systematische Vorgehen des Kantonsspitals in dieser Frage prüfen und nötigenfalls entsprechende Instruktionen abgeben.» Auch die Spitalverantwortlichen verweisen auf ihr Qualitätsmanagement, das gemeldete Fälle intern prüfe.

Freie Apotheken werden benachteiligt

Dass das Kantonsspital Medikamente möglichst in der eigenen Apotheke verkaufen will, ist wirtschaftlich nachvollziehbar. Allerdings geht diese Konkurrenz zulasten der freien Apotheken im Kanton Zug. Diese haben sich deshalb ursprünglich gegen die Eröffnung einer spitalinternen Apotheke gewehrt – allerdings erfolglos. Offiziell zeigen sich die Verantwortlichen neutral: «Das Zuger Kantonsspital gibt seinen Patientinnen und Patienten keine Empfehlungen betreffend der Bezugsstelle für die Medikamente ab.» Die praktizierte Methode, Austretende offenbar möglichst in die interne Apotheke zu lotsen, hinterlässt bei Betroffenen einen anderen Eindruck.

Ob es sich dabei tatsächlich nur um Einzelfälle handelt oder ob das Spital zugunsten der internen Apotheke seine Sonderstellung systematisch ausnützt, ist von aussen nicht zu beurteilen. Trotz Gegenbeispielen hält das Kantonsspital fest: «Lediglich Patientinnen beziehungsweise Patienten, die beim Austritt den Wunsch geäussert haben, dass sie die Medikamente in unserer Apotheke beziehen möchten, erhalten das Rezept zusammen mit den Medikamenten in unserer Apotheke.»

Eine öffentliche Apotheke, die dem Spital gehört wie im Falle von Zug, gibt es nicht überall und ist auch nicht zwingend erforderlich. «Es gibt hier viele Spielarten», schreibt der Branchenverband Pharmasuisse. «Für Patientinnen und Kunden ist die Kooperation zwischen Spital und lokalen Apotheken unkompliziert.» Als positive Beispiele werden Winterthur, Aarau oder Basel genannt. Nach Ansicht des Verbands der Apotheken ist es am besten, wenn die Menschen ihre Medikamente dort erhalten, wo sie diese normalerweise für die Grundversorgung beziehen: «Dort kennen die Arzt- und Apothekenteams die ‹Alltags›-Medikation schon vor dem Eintritt ins Spital und verfügen über die relevanten Informationen.»

Unnötige Medikamente und Leistungen

Auch wer sein Rezept in der Apotheke des Kantonsspitals abholt – selbst wenn er es eigentlich nicht so gewollt hätte –, wird erfahrungsgemäss nicht etwa auf seine freie Wahl aufmerksam gemacht. Vielmehr versucht das Personal gemäss Berichten, möglichst Medikamente mitzugeben, auch wenn ein Patient versichert, dass er die entsprechenden Präparate noch zu Hause in Reserve hat. Leute, die noch rekonvaleszent sind, haben selten die Kraft, sich mit einem Gesundheitsdienstleister auseinanderzusetzen.

Unsichere oder ältere Personen sind wahrscheinlich leicht davon zu überzeugen, auch ein nicht wirklich benötigtes Mittel für alle Fälle mitzunehmen. Gemäss Angaben von Kennern dieser Abgabepraxis allerdings meistens nur in Kleinpackungen. Der Grund ist jedoch offensichtlich: Nur wenn ein Medikament abgegeben wird, kann die Apotheke die Gebühr für den Bezugscheck und den Medikamentencheck verrechnen.

Beratungsleistungen werden auch in Rechnung gestellt, wenn sie weder gewünscht noch notwendig sind und wenn sie gar nicht erbracht werden. Zum Beispiel bei ambulanten Patientinnen, die seit über zehn Jahren die gleichen Medikamente beziehen. Während diese früher vom Spitalarzt direkt bezogen werden konnten, müssen sie jetzt in der Apotheke abgeholt werden. Natürlich mit den entsprechenden Kostenfolgen für die Krankenversicherung. Diese ist verpflichtet zu zahlen, obwohl gar keine Beratung in der Apotheke benötigt wird.

Vernetzung nach aussen verbesserungsfähig

Intern verfügt das Kantonsspital über ein Konzept, das die Medikationssicherheit verbessert. Der sogenannte systematische Medikationsabgleich wurde nach einem vom Bund initiierten Pilotprojekt bei stationären Behandlungen eingeführt. Pharmafachleute loben dieses ausdrücklich als innovativ und sinnvoll. Das Problem: an der Spitaltüre ist Schluss. Die Vernetzung mit Angehörigen, Hausärztinnen, Alterszentren oder mit der Spitex ist ungenügend gelöst. Das führt laufend zu Unklarheiten beim Aus- oder Übertritt bezüglich der Medikamentenabgabe.

Auswirkungen davon spüren nicht nur Personen, die aus dem Spital nach Hause zurückkehren, sondern auch Austretende, die wieder in eine Pflegeinstitution kommen, zum Beispiel in ein Altersheim. Dort sind oft bestimmte private Apotheken für die Vorbereitung der Medikamente verantwortlich. Tabletten und Pillen werden durch sie für die tägliche Abgabe an Pensionärinnen in sogenannte Blister abgefüllt. Dafür sind die verantwortlichen Apotheken zwingend auf die Medikamentendosierung angewiesen, über die sie jedoch nicht immer verfügen. Wenn einem Altersheimbewohner statt einem Rezept die Medikamente im Spital mitgegeben werden, dürfen diese in einem Heim aus Sicherheitsgründen eigentlich auch nicht verblistert werden und landen oft im Abfall.

Aus Patientensicht ist klar: Das Rezept für die Medikamente – oder zumindest eine Kopie davon – müsste ihnen sinnvollerweise unaufgefordert und direkt ausgehändigt werden. So sind sie in jedem Fall informiert – auch wenn es im Spitalbetrieb mal vergessen geht – und sie können sich die benötigten Arzneien wirklich frei jederzeit besorgen, egal ob sie der Empfehlung des Spitals folgen, die interne Apotheke aufzusuchen, oder sich an die Apotheke ihres Vertrauens wenden wollen. Die Problematik der Übergabe der Medikationsverantwortung dürfte sich allerdings erst mit Hilfe des geplanten elektronischen Patientendossiers grundlegend verbessern.

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2 Kommentare
  • Profilfoto von Johnny Muff
    Johnny Muff, 07.05.2021, 15:57 Uhr

    Nicht nur, dass sich das Kantonsspital Vorteile zu verschaffen versucht, es kann auch gesundheitsgefährdend sein. Und Pfister hat dazu nichts zu sagen. Das ist Schlimmste, dass die Regierung mal wieder alles herunterspielt.

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  • Profilfoto von Dr Meier
    Dr Meier, 07.05.2021, 09:42 Uhr

    Das ist wertvoller Journalismus. Einen herzlichen Dank für diese Recherche.

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