Flug: Entschädigungsanspruch bei Streik

Fluggäste haben in der Regel auch dann Anrecht auf eine Entschädigung, wenn ihr Flug wegen eines Streiks desKabinenpersonals gestrichen wurde. Das geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs hervor. Das Gericht gab einem Kunden recht, dessen Flug streikbedingt gestrichen worden war. Die Fluggesellschaft hatte eine Entschädigung verweigert, unter anderem mit der Begründung, es handle sich um einen sogenannten ausser-gewöhnlichen Umstand. Dies akzeptierten die Richterinnen und Richter nicht. Reisende hätten grundsätzlich das Recht, bei Flügen Entschädigung einzufordern, falls diese ausfallen.

Quelle:swisstxt
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