Feuerwehrpflicht soll bestehen bleiben

Im Rahmen der Vernehmlassung zur Revision des Feuerschutzgesetzes sprechen sich Menzingens Feuerschutzkommission und der Gemeinderat gegen die Aufhebung der Feuerwehrpflicht und der Feuerwehrersatzabgabe aus. Die Aufhebung der Feuerwehrpflicht und der Ersatzabgabe würde gegenüber möglichen Feuerwehrangehörigen und gegenüber Arbeitgebern ein falsches Zeichen setzen.

Gemäss Gesetz über den Feuerschutz beginnt die Feuerwehrpflicht am 1. Januar nach dem erfüllten 20. Altersjahr und endet am 31. Dezember nach dem erfüllten 48. Altersjahr. Fw Kdt Karl Nussbaumer hätte mit Erreichung der Altersgrenze per Ende 2012 als Kommandant zurücktreten können. Mangels Nachfolger hat er sich bereit erklärt, dass Kommando noch weiterhin auszuüben. Der Gemeinderat hofft, dass in absehbarer Zeit die geeignete Nachfolge ernannt werden kann.

Landwirtschaftshöck
Am Dienstag, 28. Januar 2014 findet der traditionelle Landwirtschafsthöck statt. Alexandra Gilli, Energieberaterin, Rotkreuz, wird zum Thema „Erneuerbare Energien in der Landwirtschaft“ referieren. Die Landwirtinnen und Landwirte sind mit persönlichem Schreiben eingeladen worden.

Personelles
Fabian Weibel, Menzingen, leistet einen Teil seines Zivildienstes von Februar bis Juli 2014 als Mitarbeiter der Jugendarbeit und der Schulergänzenden Betreuung Menzingen. Andreas Ehrbar, Edlibach, demissioniert per Ende 2013 als Mitglied der Schulkommission.

Verordnung über die Arbeitszeit
Der Gemeinderat beschliesst per 1. Januar 2014 eine neue Verordnung über die Arbeitszeit für das gemeindliche Personal. Es wird die Jahresarbeitszeit eingeführt. Damit soll flexibler auf unterschiedliche Arbeitsbelastungen reagiert werden können. Gleichzeitig werden die ergänzenden Bestimmungen für die Werkhofmitarbeitenden überarbeitet. Diese ergänzenden Bestimmungen gelten neu auch für das Hauswartpersonal.

Bewilligung zur Alkoholabgabe
Annino Sechi, Cham , wird die Bewilligung zur Alkoholabgabe im Restaurant Pöstli, Edlibach, erteilt.

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