Für den Kanton Luzern gehts um Millionen

Feriengeld während Kurzarbeit: Es droht eine Beschwerdeflut

Samuel Vörös vor seinem Restaurant Mill'Feuille auf dem Luzerner Mühlenplatz.

(Bild: lwo)

Wer wegen der Corona-Pandemie auf Kurzarbeit ist, soll von der Arbeitslosenkasse auch eine Ferien- und Feiertagsentschädigung bekommen. Das hat das Kantonsgericht Luzern kürzlich entschieden. Nun prüft der Kanton den Weiterzug ans Bundesgericht.

Wenn Leute auf Kurzarbeit sind, dann muss die Arbeitslosenversicherung 80 Prozent des Lohns zahlen. Aber nicht nur: Das Kantonsgericht Luzern hat kürzlich entschieden, dass zusätzlich Entschädigungen für Ferien- und Feiertage ausbezahlt werden müssen (zentralplus berichtete). Dies dürfte Mehrkosten von bis zu 13 Prozent ausmachen, sprich für den Kanton Luzern in die Millionen gehen.

Damit die Auszahlungen während der Corona-Pandemie möglichst schnell abgewickelt werden können, hatte der Bund ein Schnellverfahren eingeführt. Dieses sieht keine Auszahlungen für Ferien und Feiertage vor – obwohl dies in normalen Zeiten üblich ist. Die Arbeitslosenkasse des Kantons Luzern hat sich – wie andere Kantone auch – an dieser Praxis orientiert. Doch aus Sicht des Kantonsgerichts ist das nicht rechtens.

Der Luzerner Gastro-Unternehmer Samuel Vorös wehrte sich gegen diese Handhabung. «Weil wir nicht wissen, wann wir die Betriebe wieder öffnen können, kann ich jetzt niemanden in die Ferien schicken», sagt er gegenüber dem «Regionaljournal Zentralschweiz». Das bedeutet: Je länger die Kurzarbeit dauert, desto stärker wachsen sie Feriensaldi.

80'000 Franken pro Monat

Gemäss Vorös kommen deshalb massive Kosten auf die Arbeitgeber zu. «Wir haben eine Lohnsumme von 800'000 Franken im Monat.  Wenn wir mit 10 Prozent Ferien- und Feiertagsentschädigungen rechnen müssen, dann sind das 80'000 Franken pro Monat, die wir ohne Umsatz stemmen müssen», sagt er im Radiobeitrag weiter. Bis man das «mit Kaffee und ein paar Mittagsmenüs wieder drin habe», könne es dauern. «Da muss man sich irgendwann überlegen, Kündigungen auszusprechen.»

Der Luzerner Anwalt Martin Schwegler rechnet damit, dass nach dem Urteil des Kantonsgerichts noch tausende weitere Betriebe Ferien- und Feiertagsentschädigungen einfordern werden. Allerdings ist das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Amt für Wirtschaft und Soziales bestätigt gegenüber dem Regionaljournals, dass ein Weiterzug ans Bundesgericht geprüft werde.

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