EU verstosse gegen polnische Verfassung
EU-Recht und polnisches Recht stehen im Konflikt. Gewisse Teile des EU-Rechts würden der polnischen Verfassung widersprechen. Das hat das Verfassungsgericht des Landes festgehalten. Polnisches Recht solle im Zweifelsfall über EU-Recht stehen, sagte das Gericht weiter. Polens Regierung und die EU waren über verschiedene rechtsstaatliche Themen in Streit geraten. So etwa über eine Justizreform oder über die Rechte von Homosexuellen. Konkret ging es beim entsprechenden Verfahren darum, ob Bestimmungen aus EU-Verträgen, mit denen die EU-Kommission ihr Mitspracherecht bei Fragen der Rechtsstaatlichkeit begründet, mit der polnischen Verfassung vereinbar seien.
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