Luzerner Staatsanwälte mit Praxisänderung

Gerichte entscheiden alleine über Härtefallklausel

Laut Oberstaatsanwalt Daniel Burri wurde die Härtefall-Klausel in «sechs Fällen» angewandt.

(Bild: les)

Bis im Juni letzten Jahres haben auch die Staatsanwälte in Luzern entschieden, ob ein straffällig gewordener Ausländer von der Härtefallklausel profitieren kann. Seither sind nur noch die Gerichte dafür zuständig, weil es zuwenig Fälle gab.

Die Härtefallklausel tritt im Oktober 2016 in Kraft. Mit deren Anwendung kann ein Gericht darauf verzichten, einen straffälligen Ausländer auszuweisen, falls das private Interesse am Verbleib des Täters in der Schweiz das öffentliche Interesse an einer Landesverweisung überwiegt.

Auf Empfehlung der Staatsanwälte-Konferenz (SSK) konnten nicht nur die Gerichte, sondern auch die kantonalen Staatsanwälte die Härtefallklausel anwenden. Daran hielten sich die Luzerner.

Weniger Fälle als erwartet

Doch in einer Antwort der Luzerner Regierung auf eine Anfrage des Kantonsrat Pius Müller kam aus: «Die Geschäftsleitung der Staatsanwaltschaft hat im Juni 2018 beschlossen, auf die Anwendung der Härtefallklausel (…) zu verzichten.»

Die Frage nach dem Warum beantwortet Oberstaatsanwalt Daniel Burri der «Luzerner Zeitung» so: «Wir gingen ursprünglich von viel mehr Fällen aus.» Sechsmal kasei die Härtefallklausel zwischen Oktober 2016 bis Juni 2018 durch die Luzerner Staatsanwaltschaft zur Anwendung gekommen. «Inzwischen haben wir die Erfahrung gemacht, dass es bei weitem nicht so viele Härtefalle gibt wie erwartet.»

Deswegen habe die Staatsanwaltschaft reagiert und entschieden, dass sie die Härtefallklausel nicht mehr anwendet und sämtliche Fälle direkt an die Gerichte weiter gibt. Denn nur Gerichte können eine Landesverweisung aussprechen. «Entsprechend sollen auch die Richter darüber entscheiden, ob ein Härtefall vorliegt.» Der Entscheid habe auch damit zu tun, dass es der Staatsanwaltschaft wichtig sei, Leerläufe zu verhindern und die Verfahren effizient zu führen.

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