Gesetzeslage erschwert «Writers-in-Exile-Programm»

Projekt mit Literaten im Exil in Luzern gescheitert

Die Luzerner Wohnung, welche das Deutsch-Schweizer Pen-Zentrum im Rahmen des «Writers-in-Exile-Programm» unterhielt, wird aufgegeben. Grund dafür sind rechtliche Hürden.

Im Jahr 2015 hatte das Deutsch-Schweizer Pen-Zentrum (DSPZ) in Luzern ein Writers-in-Exile-Programm gestartet. Für mindestens ein Jahr durften bedrohte Schriftsteller in einer Luzerner Stadtwohnung leben.

Bis vor kurzem lebte in der Wohnung ein eritreischer Menschenrechtsanwalt und Lyriker (zentralplus berichtete). Sein Nachfolger hätte ein irakischer Schriftsteller werden sollen. Doch das Vorhaben scheiterte, wie die «Luzerner Zeitung» in einer Meldung schreibt. Die Migrationsbehörde hatte dem DSPZ verkündet, dass der entsprechende Antrag abgelehnt würde, weil die Wiederausreise des Schriftstellers nicht gesichert sei. Daraufhin zog das DSPZ den Antrag zurück.

Schwierige Gesetzesbestimmungen

Laut DSPZ-Vorstandsmitglied Adi Blum sei das Vorhaben insbesondere daran gescheitert, dass es der Stadt und dem Kanton Luzern an politischem Willen gefehlt habe, das Projekt mitzutragen. So habe der Kanton auch dem eritreischen Schriftsteller nie eine Aufenthaltsbewilligung erteilt. Dieser hätte vielmehr selber Initiative ergreifen müssen und Erfolg gehabt, weil er vor einigen Jahren bereits an einer Schweizer Universität gearbeitet habe. Zudem wohnt seine Familie in Genf.

Nun hat das DSPZ entschieden, Luzern zu verlassen. Zu hoch seien die Anwaltskosten, welche sich aus dem Anfechten negativer Entscheide ergeben würden, so Blum. Stattdessen bemühe man sich um den Aufbau eines ähnlichen Programmes in Bern.

Beim Luzerner Amt für Migration begründet man das Vorgehen der Behörde mit den «sehr hohen Voraussetzungen», welche der Bund bei Personen aus Drittstaaten formuliere.

Projekt mit Literaten im Exil in Luzern gescheitert
Themen
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon