Zuger Jungpolitiker geben nicht auf

Zuger Plakat-Affäre: Mit Crowdfunding ans Bundesgericht

Aufgrund einer superprovisorischen Verfügung des Kantonsgerichts hängen die Plakate in Zug nun zensiert.

(Bild: zvg)

Die Zuger Jungparteien geben nicht auf: Sie starten ein Crowdfunding, um den Fall der Zuger Plakat-Affäre vors Bundesgericht zu ziehen. Dafür brauchen sie weitere 20’000 Franken.

Keine Ende in Sicht in der Zuger Plakat-Affäre: Die Jungparteien starten ein Crowdfunding, um das Urteil ans Bundesgericht weiterzuziehen. «Um uns diesen ebenso brisanten wie demokratiepolitisch entscheidenden Fragen zu stellen», schreibt das Zuger Komitee für bezahlbaren Wohnraum am Freitag.

Bereits hat das Komitee 29’000 Franken Spenden gesammelt, um die bisherigen laufenden Kosten zu decken (zentralplus berichtete). Für einen Weiterzug ans Bundesgericht brauchen die Jungpolitiker allerdings mindestens nochmals 20’000 Franken. «Deshalb sind wir auf jegliche finanzielle Unterstützung angewiesen», heisst es. Mit einem Betrag ab 100 Franken kann man auf der Website den Weiterzug unterstützen.

Angefangen mit der Plakatkampagne

Angefangen hatte die Affäre im April 2017. Mit einer provokativen Plakataktion der Jungparteien zur Wohnrauminitiative waren die Zuger Regierungsräte Matthias Michel und Heinz Tännler zu sehen, denen Geld aus den Aktentaschen quoll. Zudem war deren Gehalt aufgeführt.

Die Zuger Regierung reagierte scharf: superprovisorische Verfügung und Kantonsrichter. In erster Instanz wurden die Jungparteien vom Richter schuldig gesprochen, weil die Plakate irreführend, ehrverletzend und herabsetzend seien. Die Jungpolitiker legten Berufung ein und gelangten ans Obergericht (zentralplus berichtete).

Antworten vom Bundesgericht

Die Jungen Alternativen und die Juso Zug, die für die Plakate verantwortlich waren, sprechen von einer «humorvollen wie harmlosen Plakatkampagne». Sie wollten damit illustrieren, dass die beiden gutverdienenden Regierungsrätte die Sorgen der Bevölkerung nicht ernst nehmen würden.

«Ist es legitim, dass Regierungsräte eine harmlose politische Plakatkampagne auf juristischem Weg stoppen?», fragen die Jungpolitiker und erhoffen sich nun eine Antwort vom Bundesgericht. Das Obergericht hatte sich geweigert, einen Beschluss zu fassen. Dies mit der Begründung, dass die Initianten keinen Klagegrund hätten, «obwohl der Kantonsrichter die Initianten einer Persönlichkeitsrechtsverletzung schuldig gesprochen hatte», heisst es in der Mitteilung.

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