Zug: Fall geht nun ans Obergericht

Zuger Plakat-Affäre: Linke Jungpolitiker legen Berufung ein

Aufgrund einer superprovisorischen Verfügung des Kantonsgerichts hängen die Plakate in Zug nun zensiert.

(Bild: zvg)

Die Junge Alternative und die Juso Zug legen Berufung gegen das Urteil von Kantonsrichter Philipp Sialm ein. Dieser hatte die Plakate zur Wohnrauminitiative mit den Fotos zweier Regierungsräte als irreführend und ehrverletzend beurteilt.

Die beiden linken Jungparteien wollten «ein unmissverständliches Zeichen für das Recht auf freie Meinungsäusserung in politischen Debatten» setzen, schreiben sie in einer Medienmitteilung. Sie wehrten sich gegen «das politisch gefärbte Gerichtsurteil» vom Juli 2017 (zentralplus berichtete).

«Das Urteil von Kantonsrichter Sialm priorisiert die Eitelkeiten zweier Regierungsräte gegenüber der Meinungs- und Kunstfreiheit sowie dem öffentlichen Interesse am politischen Diskurs», heisst es weiter. Gemeint sind die Regierungsräte Heinz Tännler (SVP) und Matthias Michel (FDP), die ungefragt auf den Plakaten abgebildet wurden und gegen die Initiative waren.

Der Richter hatte befunden, dass die Plakate sie in ihrer Ehre verletzten, diese im April mit einer superprovisorischen Verfügung verboten sowie von Medien verlangt, die Kampagnenbilder aus dem Internet zu löschen. Zudem brummte er den Jungpolitikern die Gerichtkosten von 4000 Franken sowie eine Parteienentschädigung von 7500 Franken an die beiden Regierungsmitglieder auf.

Bürgerliche in Komfortzone aufgeschreckt

Das Urteil zeuge davon, dass nicht eine seriöse juristische Aufarbeitung des Falles, sondern «die Abstrafung engagierter Jungpolitikerinnen und Jungpolitiker, die mit einer kreativen Kampagne das bürgerliche Zuger Establishment offenbar aus seiner Komfortzone aufgeschreckt haben», im Vordergrund stünden, heisst es in der Mitteilung weiter.

«Wir erwarten eine unvoreingenommene und juristisch seriöse Aufarbeitung, welche die Grundsätze für öffentliche Debatten höher gewichtet als die Eitelkeiten zweier Regierungsräte», lässt sich Yannick Ringger, Co-Präsident des Zuger Komitees für bezahlbaren Wohnraum, zitieren.

Der Weiterzug kostet

Das Komitee wird beim Weiterzug des Urteils ans Obergericht unterstützt. «Wir haben private Sponsoren, die uns dabei unter die Arme greifen», sagt Ringger auf Anfrage von zentralplus. Ihre Motivation? «Sie finden, dass es nicht geht, auf diese Weise – also mittels Verfügung und fragwürdiger Begründung – in einen Abstimmungskampf einzugreifen. Die Reaktion war in ihren Augen übertrieben.»

Wer die Spender sind, will Ringger partout nicht verraten. «Die einzige Bedingung für die Spenden war, dass wir die Namen nicht nennen.» Es seien aber nicht zwei bis drei Mäzene, welche die bisher entstandenen Kosten von 11’500 Franken sowie die neuen Kosten trügen. «Wir haben viele Klein- und Kleinstspenden von Personen aus verschiedenen Kreisen erhalten.»

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