Luzerner Stadtrat: «Situation nicht Normalzustand»

Posulat der Linken zu den Prämienverbilligungen blitzt ab

Krankenkassen-Rechnung: Die Zahlungsmoral nimmt a. (Bild: Fotolia)

Grüne und SP forderten in einem Vorstoss, dass die Stadt ihre Beiträge als Kompensation für die Sparmassnahmen erhöht. Der Stadtrat hat dem Anliegen heute eine Abfuhr erteilt, wie am Donnerstag Nachmittag bekanntgegeben wurde.

Das um Mitte September eingereichte Postulat der SP und den Grünen (zentralplus berichtete) wurde an der heutigen Stadtrats-Sitzung für dringlich erklärt und behandelt. Schlussendlich lehnte der Stadrat das Postulat ab – und begründet seinen Entscheid vor allem mit den veränderten Voraussetzungen.

«Berechnungsgrundlagen nicht gleich»

«Der Postulant und die Postulantin bitten den Stadtrat, dass er die Auswirkungen der kantonalen Beitragskürzungen nicht unnötigerweise weiter verstärkt, sondern für seinen Teil der Beiträge an die IPV-Berechtigten in der Stadt Luzern die Leistungen von 2008 als Berechnungsbasis verwenden soll», wird der Sachverhalt nochmals erläutert. «Sollte dies aufgrund der aktuellen Gesetzeslage nicht möglich sein, bitten sie den Stadtrat, beim Kanton eine entsprechende Gesetzesänderung anzustossen.»

Die Grundlagen zur Berechnung der Prämienverbilligung hätten sich seit jedoch 2008 merklich verändert. Ein Vergleich zeige, dass im Jahr 2008 höhere IPV-Beiträge für weniger Einwohner zur Verfügung standen. In diesem Jahr seien es nun weniger Beiträge verteilt auf mehr Einwohner. Die vorgelegten Zahlen: Im Jahr 2008 seien der Stadt für 58’778 Einwohner rund 5’711’699 Franken an Beiträgen zur Verfügung gestanden; 2017 nur noch 4’168’450 Franken, zu verteilen an 81’176 Einwohner.

Situation soll sich 2018 normalisieren

Die aktuelle Prämienverbilligungssituation – sprich verzögerte Teilauszahlungen und allfälligen Rückforderungen – sei kein Normalzustand. Der Stadtrat gehe davon aus, dass die Prämienverbilligungen ab 2018 wieder regulär ausbezahlt werden können.

Die Argumentation wird in der Stellungnahme weiter wie folgt geführt: «Das Nein bei der Volksabstimmung vom 21. Mai 2017 über die Erhöhung des Staatssteuerfusses ist ein demokratischer Entscheid, der von allen, auch von der unterlegenen Minderheit, mitzutragen ist.» Im Bericht des Regierungsrates an die Stimmberechtigten seien die Folgen bei einem Nein augeführt worden – somit auch die Auswirklungen auch auf die IPV. Der Stadtrat bedaure die Sparmassnahmen des Kantons bei den Prämienverbilligungen, lehne das Postulat aber ab.

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