Finanzstrategie soll dem Kanton angepasst werden

Krienser Gemeinderat will keine eigenen Gesetze

Der Krienser Gemeinderat ist gegen die kommunale Verschärfung der gesetzlichen Vorgaben in der Finanzpolitik. Denn die von der FDP eingereichte Gemeindeinitiative «Stopp der zusätzlichen Verschuldung» zur Einführung einer Schuldenbremse verstosse teilweise gegen kantonales Recht. 

Am 1. Januar 2018 tritt für alle Gemeinden des Kantons Luzern eine neue gesetzliche Grundlage in Kraft: Das Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHGG). Das Gesetz ist das Kernstück des auf nationaler Ebene erneuerten, harmonisierten Rechnungslegungsmodels (HRM2), das die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der öffentlichen Hand realitätsnah abbilden und so Vergleichswerte schaffen soll.

Neues Gesetz und eine Initative mit gleichem Ziel

Das FHGG ist als Steuerungsinstrument gedacht, das die Gemeinden unter anderem zu ausgeglichenen Jahresrechnungen verpflichtet. Die neue Gesetzgebung verschärft die Auflagen für Gemeinden und stellt finanzpolitisch höhere Anforderungen.

Vor diesem Hintergrund ist eine Gemeindeinitiative zu beurteilen, die unter dem Titel «Stopp der zusätzlichen Verschuldung» von der FDP Kriens eingereicht wurde. Die Initiative verlangt, dass der Finanzhaushalt der Gemeinde Kriens Einschränkungen unterworfen werden soll, die über die im FHGG festgelegten Vorgaben hinausgehen.

Kriens bewegt sich innerhalb der Rahmenbedingungen

Wie der Krienser Gemeinderat mitteilt, hat er heute die neuen Rahmenbedingungen überprüft. Dabei habe er festgestellt, dass die Ziele der neuen Gesetzgebung bereits weitgehend eingehalten würden: Die langfristige Finanzplanung der Gemeinde Kriens gehe aufgrund eines hohen Investitionsbedarfs von einem weiteren Anstieg der Verschuldung aus, sehe aber ab 2018 die Trendwende und ab 2019 als Folge des Wachstums wieder Ertragsüberschüsse, die zur Schuldentilgung eingesetzt würden, so der Gemeinderat. Deshalb beantragt er nun dem Einwohnerrat, die Initiative teilweise für ungültig zu erklären. Die restlichen Forderungen empfiehlt der Gemeinderat zur Ablehnung.

Gemeinderat übergibt Spielball und empfiehlt, die Initative zu versenken

Der Grund für diese Wende sieht der Gemeinderat darin, dass die neuen Vorgaben des FHGG genügen würden, um die Ziele der Initiative zu erreichen. Wenn sich Gemeinderat und Parlament an die Vorgaben der neuen Gesetzgebung hielten, sei das Kernanliegen der Initiative bereits erfüllt. Eine zusätzliche Verschärfung sei weder nötig noch sinnvoll.

Jetzt liegt der Spielball beim Krienser Einwohnerrat. Dieser wird sich mit der Initiative und den Anträgen des Gemeinderates befassen. Dabei legt er auch fest, in welcher Form die Initiative im Februar 2017 unterbreitet wird. Folgt das Parlament nämlich dem Antrag des Gemeinderates, Teile der Initiative für ungültig zu erklären, hätte das Krienser Stimmvolk im Februar 2017 über die verbleibenden Forderungen der Initiative zu befinden.

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