Verletzter Polizist: Täter von Corona-Demo wird bestraft
Die Staatsanwaltschaft Luzern hat die Untersuchung gegen einen 47-jährigen Mann abgeschlossen. Dieser hatte an einer Corona-Demonstration in der Stadt Luzern einen Polizisten der Luzerner Polizei verletzt. Der Mann wurde mit einer bedingten Geldstrafe von 20'800 Franken und einer Busse von 5'000 Franken bestraft.
Ende Juli hat ein Mann einen Polizist der Luzerner Polizei bei einem Einsatz an einer Demonstration in der Stadt Luzern angegriffen (zentralplus berichtete). Der Beschuldigte schlug dem Polizisten mit einer Fahnenstange auf den Kopf. Dieser wurde vom Rettungsdienst 144 mit einer Kopfverletzung in das Spital gebracht. Die Demonstration war bewilligt. An besagtem Samstag marschierten mehrere Tausend Massnahmen-Kritikerinnen durch die Luzerner Innenstadt.
Der Täter konnte vor Ort festgenommen werden. Der 47-jährige Schweizer wurde von der Staatsanwaltschaft Luzern wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte und wegen einfacher Körperverletzung verurteilt. Er wurde mit einer Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu je 130 Franken (20'800 Franken) bedingt und einer Busse von 5'000 Franken bestraft. Zudem muss er die Untersuchungskosten von rund 800 Franken bezahlen. Das Urteil ist rechtskräftig, teilt die Staatsanwaltschaft am Montag mit.
Nirgendwo in der Schweiz werden – im Verhältnis zur Bevölkerung – mehr Fälle von Gewalt und Drohung gegen Behörden registriert als in der Stadt Luzern. Letztes Jahr wurden 33 Polizisten verletzt (zentralplus berichtete).
Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.
Loris Fabrizio Mainardi, 13.12.2021, 14:57 Uhr Der Täter wird tatsächlich sehr milde bestraft – und die für die Demo-Bewilligung zuständigen Behördenmitglieder bekanntlich überhaupt nicht. Warum die diesbezügliche Nichtanhandnahmeverfügung der Luzerner Staatsanwaltschaft rechtlich problematisch ist, habe ich auf diesen Seiten schon kommentiert. Anscheinend erachten es Borgula, Winiker und die Staatsanwaltschaft als normal – juristisch spricht man beschönigend von «sozialadäquat» –, dass Polizeibeamte von schlagenden Extremisten verletzt werden. Auch dann, wenn die erteilte Demobewilligung in Kenntnis jenes Risikos (und somit unter Missachtung der einschlägigen Bundesgerichtspraxis BGE 132 I 256) erfolgte. Hauptsache, dass es in den Amtsstuben schön ruhig bleibt. Und Wiederwahl wie Steuerbesoldung nicht gefährdet werden.
Loris Fabrizio Mainardi, lic.iur.
👍2Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runterUrschweizer, 13.12.2021, 17:21 Uhr Finde ich auch. Anderswo wird berichtet: mehrjährige Haftstrafe weil ein Paar Drogen verkauft wurden. Hier wird aber der Staat angegriffen, und es kostet nur ein Paar Franken.
👍2Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
SVPler, 13.12.2021, 13:31 Uhr Der wird aber mit Samthandschuhen behandelt.
👍1Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter