CH/I: Neues Grenzgängerabkommen

Die Schweiz und Italien haben am Mittwoch in Rom ein neues Abkommen über die Besteuerung von Grenzgängern sowie ein Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet. Für Grenzgänger, die neu in der Schweiz arbeiten, erhöht sich die Steuer auf 80 Prozent gegenüber den 70 Prozent, die im Abkommensentwurf von 2015 vorgesehen waren. Der Wohnsitzstaat beseitigt die allfällige Doppelbesteuerung. Für Personen, die ab 31. Dezember 2018 bis zum Inkrafttreten des neuen Abkommens in Graubünden, Tessin oder Wallis arbeiten oder gearbeitet haben, gilt eine Übergangsregelung. Das Abkommen muss vor Inkrafttreten von den Parlamenten beider Länder genehmigt werden.

Quelle:swisstxt
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