Bundesrat zum «Fall Pilatus»

Wenn die Pilatus-Flugzeugwerke Flugzeuge in Saudi-Arabien oder den Vereinigten Arabischen Emiraten warten, fällt das neu nicht unter die Meldepflicht. Das hat der Bundesrat entschieden und nun eine Verordnungsänderung erlassen. Umstrittene Geschäfte müssen künftig dem Gesamtbundesrat vorgelegt werden. Im Juni 2019 hatte das Aussendepartement dem Flugzeugbauer Pilatus verboten, Serviceleistungen an Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate zu verkaufen. Pilatus musste die Tätigkeit in den Golfstaaten zu keinem Zeitpunkt unterbrechen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte einer Beschwerde der Firma aufschiebende Wirkung gewährt.

Quelle:swisstxt
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