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Michèle Graber

Religiöser Zwang statt Wahlfreiheit?

Die Kirchensteuer für Unternehmen befindet sich in der Kritik. (Bild: Emanuel Ammon/AURA)

Unternehmen und juristische Personen sind verpflichtet, Kirchensteuer zu entrichten, während natürliche Personen die Wahlfreiheit haben, ob und an wen sie zahlen. Michèle Graber, Kantonsrätin glp, findet, dass jedes Unternehmen selbst wählen sollte, an welche gemeinnützige Institution seine Unterstützung geht.

Kirchen tun viel Gutes für die Bewohner des Kantons Luzern. Sie leisten einen wertvollen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und engagieren sich im sozialen Bereich sowie für Bildung und Seelsorge. Natürlich muss all dies auch finanziert werden. Dafür reichen die Steuerzahlenden den Kirchen unterstützend die Hände und Freiwillige leisten Frondienst. Alle natürlichen Personen haben dabei die Wahlfreiheit, ob und an welche christliche Gemeinschaft sie Kirchensteuer zahlen möchten – ganz im Gegensatz zu den juristischen Personen. Unternehmen müssen die Steuer grundsätzlich entrichten. Die Einnahmen werden dann unter den drei Landeskirchen aufgeteilt. Aber ist es in einer vielfältigen und liberalen Gesellschaft vertretbar, dass der Staat dazu zwingt, eine christliche Kirche finanziell zu unterstützen? Zweifel sind angebracht.

Die Gegner einer freiwilligen Kirchensteuer argumentieren häufig, im Kanton Luzern würden die Gelder nur zweckgebunden an die Kirchen vergeben. Steuergelder von juristischen Personen dürfen nur für soziale und kulturelle Tätigkeiten eingesetzt werden. Diese Haltung ist fadenscheinig. Eine solche negative Zweckbindung bewirkt lediglich, dass nicht kultische Zwecke stärker mit dem Geld von juristischen Personen finanziert werden. Um kultische Zwecke zu finanzieren dienen dann eher Gelder von natürlichen Personen oder aus Spenden. In der Bilanz sieht das schön aus, ändert aber nichts, zumal eine klare Definition von nichtkultischen Zwecken schwierig ist.

Juristische Personen haben keine religiöse Einstellung, allein deshalb, weil sie physisch gar nicht existieren. Die dahinterstehenden Unternehmer können aber durchaus gläubige oder bewusst atheistische Menschen sein. Nun sind die Kirchen und ihre Ansichten keineswegs immer über alle Zweifel erhaben. Oft genug gibt ihr Rollenbild von Frauen oder ihre Haltung gegenüber Homosexuellen Anlass für scharfe Kritik. Dies macht es besonders heikel, dass die Landeskirchen steuerlich bevorzugt und andere Glaubensgemeinschaften damit diskriminiert werden. Alle Unternehmenseigner müssen an die Kirche zahlen, auch wenn sie sich privat bewusst von ihr abgewandt haben oder zum Beispiel muslimischen oder buddhistischen Glaubens sind. Im Einwanderungsland Schweiz ist dies keine Seltenheit.

«Jedes Unternehmen sollte selbst wählen, an welche gemeinnützige Institution seine Unterstützung gehen soll.»

Natürlich stehen die sozialen Einrichtungen der Kirchen auch Angehörigen anderer Religionsgemeinschaften offen. Andererseits gibt es eine Vielzahl hervorragender nichtkirchlicher sozialer Einrichtungen, die von der Zwangsabgabe gar nicht profitieren, sondern sich allein über Spenden finanzieren. Für sie ist die aktuelle Ausgestaltung der Steuer schlicht ungerecht. Denkbar ist deshalb auch das Modell einer Mandatssteuer anstatt einer Kirchensteuer. Dabei könnte jedes Unternehmen selbst wählen, an welche gemeinnützige Institution die Unterstützung gehen soll.

Soziale Verantwortung ist eine bewusste Entscheidung

Hinzu kommt: Unternehmen leisten auch ohne Kirchensteuer einen beträchtlichen Beitrag zum Gemeinwohl. Sie schaffen Arbeitsplätze und tragen damit direkt und indirekt dazu bei, die Kassen ihrer Angestellten, der Sozialsysteme und auch der Kirchen zu füllen. Die Mehrzahl der Unternehmen würde sicherlich freiwillig Kirchensteuer zahlen, auch wenn die Verpflichtung dazu aufgehoben würde. Die natürlichen Personen tun dies schon heute und ich traue es den Unternehmern zu, sich ebenso ihrer sozialen Verantwortung bewusst zu sein. Massive Einnahmeausfälle sind für die Kirchen also nicht zu erwarten.
Deshalb sollten wir uns nochmal ins Gedächtnis rufen: Die Freiheit des Einzelnen ist ein zentrales Gut unserer Gesellschaft und die Religionsfreiheit gehört zweifellos dazu. Es sollte deshalb auch den Inhabern von Unternehmen freistehen, selbst zu entscheiden, ob sie mit einem Teil ihres Gewinns die Kirchen fördern oder ihre soziale Verantwortung auf anderem Wege wahrnehmen.

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Dieser Blog soll den Politikerinnen und Politikern aus den Kantonen Zug und Luzern Gelegenheit geben, ihre Sicht der Dinge darzustellen. Es wird wöchentlich Bezug genommen zur aktuellen politischen Landschaft Zentralschweiz. Die Meinung von Bloggern und Gastautoren muss nicht mit jener der Redaktion übereinstimmen.
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