PolitBlog
Blog
Konrad Graber

Nur gut, stimmen so viele unabhängig

Die Rentenreform ist eine der wichtigsten Reformen unseres Landes seit Jahrzehnten. (pixaby)

Wenn es um Fragen der AHV oder Renten der Pensionskassen geht, orientieren sich viele Stimmberechtigte nicht so sehr an den Parolen ihrer Partei, sondern entscheiden unabhängig. Zum Glück, schreibt Ständerat Konrad Graber. 

Die Zentralschweiz mit ihrer gewerblichen und landwirtschaftsnahen Wirtschaftsstruktur ist besonders auf ein gut funktionierendes Sozialversicherungssystem angewiesen. Die Einkommen sind bei uns tiefer. Deshalb sind Renten aus Pensionskassen und AHV besonders wichtig. Gleichzeitig ist in unserem Raum festzustellen, dass in zunehmend mehr Gemeinden parteilose Gemeinderäte gewählt werden. Bei den Abstimmungen folgen die Stimmberechtigten nicht immer den Parteiparolen. Dies dürfte auch bei der Abstimmung über die «Altersvorsorge 2020» wiederum der Fall sein.

Im Jahr 2004 haben die Stimmberechtigten im Rahmen der 11. AHV-Revision bereits einmal über eine Erhöhung des AHV-Alters für Frauen auf 65 Jahre abgestimmt und die Vorlage mit 69 Prozent abgelehnt. Im Jahr 2010 fand eine Abstimmung über die Senkung des Umwandlungssatzes auf 6,4 Prozent statt. Dazu sagten die Stimmenden sogar mit 73 Prozent Nein. Beide Themen kommen jetzt mit der «Altersvorsorge 2020» wieder auf den Tisch. Der Umwandlungssatz soll sogar doppelt so stark gesenkt werden.

Das Parlament hat die Lehren aus den Abstimmungsniederlagen gezogen. Die jetzt zur Abstimmung gelangende Altersvorsorge 2020 hat deshalb mehrere Kompensationsmassnahmen vorgesehen. Die Teilzeitarbeit wird in der Altersvorsorge besser berücksichtigt. Davon profitieren vor allem viele Frauen und junge Berufstätige. Die Senkung der Pensionskassen-Renten um 12 Prozent als Folge des tieferen Umwandlungs­satzes wird durch eine Erhöhung der AHV-Renten teilkompensiert.

 Im Zeitraum von 2025 bis 2030 könnten die AHV-Renten ohne Gegenmassnahmen nicht mehr bezahlt werden.

Das Rentenniveau wird damit erhalten. Zudem ist eine flexible Pensionierung zwischen 62 und 70 Jahren vorgesehen. Und Arbeitnehmende, die mit 58 Jahren oder später unverhofft aus dem Arbeitsprozess fallen, können weiter in ihrer Pensionskasse versichert bleiben. Die Finanzierung der Sozialwerke ist mindestens bis ins Jahr 2030 gesichert. Das schafft Sicherheit für Rentnerinnen und Rentner, aber auch für die berufstätige Generation.

Bereits der Umstand, dass diese beiden Abstimmungen dreizehn bzw. sieben Jahre zurückliegen, zeigt auf, dass bei einem NEIN nicht damit zu rechnen wäre, in Kürze über eine neue Vorlage zu befinden. Die Probleme unserer Sozialwerke würden sich in den kommenden Jahren verschärfen. Im Zeitraum von 2025 bis 2030 könnten die AHV-Renten ohne Gegenmassnahmen nicht mehr bezahlt werden.

Interessant ist auch, dass bei diesen beiden vergangenen Abstimmungen die Ablehnung durch einen grossen FDP- und SVP-Anteil zustande kam. Aus den Nachabstimmungsumfragen (VOX und VOTO) geht hervor, dass die 11. AHV-Revision und die Senkung des Umwandlungssatzes trotz JA-Parole der FDP mit 44 Prozent vom eigenen Wahlvolk abgelehnt wurde. Noch deutlicher war es bei der SVP. Hier lehnten 59 Prozent die 11. AHV-Revision und massive 73 Prozent die Senkung des Umwandlungssatzes trotz Partei-JA ab. Nur noch bei den SP-Wählenden war die Ablehnung grösser.

Daraus wird ersichtlich: Wenn es um Fragen der AHV oder Renten der Pensionskassen geht, orientieren sich viele Stimmberechtigte nicht so sehr an den Parolen ihrer Partei, sondern entscheiden unabhängig. Zum Glück, wäre ich im konkreten Fall geneigt, zu sagen.

Umso mehr, als sämtliche im Parlament diskutierten und schliesslich verworfenen Alternativen auch für kommende Generationen, Berufstätige und KMU-Wirtschaft mit gewichtigen Nachteilen verbunden gewesen wären. Der jetzt zur Abstimmung gelangende Kompromiss verdient über alle Parteien eine deutliche Zustimmung. Auf diesem Fundament können auch kommende Reformen, die in der Vergangenheit im 5-Jahres-Rhythmus erfolgten, erfolgreich aufbauen.

Themen
PolitBlog
Blog
Dieser Blog soll den Politikerinnen und Politikern aus den Kantonen Zug und Luzern Gelegenheit geben, ihre Sicht der Dinge darzustellen. Es wird wöchentlich Bezug genommen zur aktuellen politischen Landschaft Zentralschweiz. Die Meinung von Bloggern und Gastautoren muss nicht mit jener der Redaktion übereinstimmen.
Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


1 Kommentar
  • Profilfoto von Martin Zaugg
    Martin Zaugg, 01.09.2017, 15:34 Uhr

    Im Artikel schreibt Herr Graber, dass in der Zentralschweiz die Einkommen und damit auch die Renten tiefer seien. Mit der Annahme werden die Renten für die heutigen Rentner noch tiefer, denn der heutige Freibetrag für berufstätige oder teilzeitbeschäftigte Rentner beträgt pro Arbeitgeber pro Monat Fr. 1400.-. Der zukünftige Freibetrag beträgt dann nur noch Fr. 2300.- pro Jahr. Wie viele Landwirte, welche den Hof an die Nachkommen übergeben haben, helfen auf dem Hof noch mit und erhalten einen Lohn. Mit Arbeitgeber und Arbeitnehmerbeiträgen gehen somit pro Monat rund 130,. Franken an die AHV. Administrativer Mehraufwand bei den Kassen und weniger Verdienst für die Mithilfe auf dem Hof, sowie, wenn auch kleine Mehrausgaben für die erhöhte Mwst. In den meisten Kommentaren und Empfehlungen wird stets geschrieben, für die heutigen Rentner ändere sich kaum etwas. Die durch die Aufhebung des Freibetrages Mehreinnahmen werden mit 250 Mio. Fr. veranschlagt, was immerhin der Lohnsumme von rund 2,5 Milliarden Franken entspricht, welche durchwegs durch Rentner und deren Arbeitgeber zu finanzieren sind.

    👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
Apple Store IconGoogle Play Store Icon