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Frau und Mann auf Augenhöhe

Gleichstellung: Noch bleibt einiges zu tun

Bis zur vollständigen Gleichberechtigung ist es noch ein weiter Weg. (Bild: Pixabay)

Bei der Gleichstellung wurde bis heute schon einiges erreicht. Das heisst aber nicht, dass man sich nun auf den Lorbeeren ausruhen darf. Und es lohnt sich genauer hinzuschauen. Bei den Bildungsabschlüssen sind die Frauen zwar in der Mehrheit, jedoch nicht in den Chef-Etagen, wie die Zuger SP-Präsidentin Barbara Gysel schreibt.

Menschen haben Rechte – und wir zivilisieren uns. Der Sozialphilosoph Hans Joas beschreibt das mit der Sakralität des Menschen. Das heisst auch: Wer im 21. Jahrhundert Gleichstellung nicht respektiert, ist bald antiquiert. Ich sehe es daher kulturoptimistisch, dass unsere aktuelle, junge Selfie-Generation ein höheres Gleichberechtigungsbewusstsein erlangte als viele griesgrämige VorgängerInnen.

Gleichberechtigung ist gesetzlich verankert

Das ist auch notwendig. Schliesslich ist es bereits exakt vierzig Jahre her, seit die UNO-Vollversammlung in New York die «Convention of the Elimination of all Forms of Discrimination against Women» (CEDAW ) verabschiedete. Aus diesem Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau leitet sich in Art. 2 lit. A ein völkerrechtlicher Gleichstellungsauftrag ab.

Es wird vorgeschrieben, dass das Prinzip der Gleichstellung von Frau und Mann in der Verfassung oder anderen adäquaten Rechtsgrundlagen verankert wird – plus praktisch realisiert wird. Die Schweiz hat dieses so genannte CEDAW-Übereinkommen 1997 ratifiziert und bei uns fällt die Umsetzung von völkerrechtlichen Aufträgen häufig in den Kompetenzbereich der Kantone.

Doch damit nicht genug. Wir haben insgesamt mindestens drei Rechtsgrundlagen, die uns verpflichten, die Geschlechtergleichstellung umzusetzen: Nebst dem erwähnten CEDAW-Abkommen ist es die Bundesverfassung mit Art. 8 Abs. 2 Satz 2. Drittens haben wir einen kantonalen Verfassungsauftrag:

§ 5 der Verfassung des Kantons Zug
1 Alle Bürger und Bürgerinnen sind vor dem Gesetze gleich.
2 Der Kanton fördert die Verwirklichung der tatsächlichen Gleichstellung von Mann und Frau.

Damit ist juristisch glasklar, dass der Kanton in der Verantwortung steht, für Gleichberechtigung zu sorgen. Alles andere wäre verfassungswidrig.

Schweden als Vorbild

Gleichstellung ist eine zivilisatorische Errungenschaft. Es geht dabei nicht um «die Frauenfrage». Ein Mini-Beispiel der thematischen Erweiterung ist der Wunsch nach einem adäquaten Vaterschaftsurlaub.

Zur Person

Barbara Gysel präsidiert seit 2008 die SP des Kantons Zug. Ebenfalls seit 2008 ist sie Kantonsrätin, seit 2014 sitzt sie ausserdem im Grossen Gemeinderat der Stadt Zug. Gysel verfügt über einen Executive Master of Arts Management und ist unter anderem Mitglied der Geschäftsleitung bei der Stiftung Kinderschutz Schweiz sowie Präsidentin des WWF Zug.

Einen anderen Einblick in echte Gleichstellung bietet Schweden: Dort können Männer bei einer Abtreibung mitreden. Die gemeinsame Familienplanung hat zur Folge, dass ein Mann, der kein Kind will, der Frau die Pflichten plus Rechte abtreten kann.

Gesellschaftliche Grundlage für eine solche Regelung sollte eine reife Gleichstellungshaltung sein, über die im skandinavischen Raum über viele Jahre auch über sozialdemokratische Kräfte gerungen wurde.

Es gibt noch viel zu tun – auch in der Bildung

Als Optimistin versuche ich auch hiesige Opportunitäten zu nutzen: Wir sollten beispielsweise die Frage vertiefen, warum bei jüngeren Ärztinnen und Ärzten die Frauen klar die Mehrheit stellen, als Chefärztinnen aber deutliche Minderheit sind. Männliche Chefärzte sind mit beinahe 90 Prozent überproportional vertreten.

Schaut man sich generell die tertiären Bildungsabschlüsse in der Schweiz an, erkennt man, dass über die Hälfte der jungen Erwachsenen über einen solchen verfügt. Dazu beigetragen hat massgeblich der Aufbau der Fachhochschulen. Je nach Studiengang unterscheiden sich die Geschlechterverhältnisse allerdings stark. Ob Informatik-Studierende in Rotkreuz oder angehende Lehrpersonen an der PH – Geschlechtergleichstellung ist in weiter Ferne.

Warum haben Männer schlechtere Gymnasialquoten?

Das ist aus meiner Sicht gesellschaftlich nicht «gesund» und wir sollten die Geschlechterverhältnisse sich ausgeglichen entwickeln lassen, zumal wir wissen, dass Männer seit den 1990er-Jahren bei den Gymnasialquoten schlechter abschneiden als junge Frauen. Es gibt also viel zu ergründen und zu erörtern.

Daher sollten wir in einem föderalen Staat wie der Schweiz einen solchen Gleichstellungsauftrag auf allen drei Staatsebenen umsetzen. Auf dass wir uns weiterzivilisieren!

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Dieser Blog soll den Politikerinnen und Politikern aus den Kantonen Zug und Luzern Gelegenheit geben, ihre Sicht der Dinge darzustellen. Es wird wöchentlich Bezug genommen zur aktuellen politischen Landschaft Zentralschweiz. Die Meinung von Bloggern und Gastautoren muss nicht mit jener der Redaktion übereinstimmen.
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1 Kommentar
  • Profilfoto von Blanca Achermann
    Blanca Achermann, 02.11.2019, 15:07 Uhr

    Ich finde die Zivilisation eine gute Idee.
    Nur sollte endlich mal jemand anfangen,
    sie auszuprobieren.
    Arthur C. Clarke, 1917-2008

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