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Gauner- und Kellerprozesse in Luzern

Das traurige Leben der Gaunerkönigin Clara Wendel in Luzern

Die knapp 50-jährige Klara Wendel auf dem Porträt von Carl Durheim. (Bild: Schweizerisches Bundesarchiv)

20 Morde, 14 Brandstiftungen und 1’588 Diebstähle – diese unglaubliche Zahl von Verbrechen wurde der «Gaunerkönigin» Clara Wendel in Luzern vorgeworfen. Ausgelöst durch den Mord am Luzerner Schultheiss, wurde der Sensationsprozess Anfang des 19. Jahrhunderts zur Staatsaffäre.

Der amtierende Schultheiss Xaver Keller läuft in der Nacht des 12. September 1816, an einem stürmischen Abend, mit seinen beiden Töchtern entlang des Flusses zu ihrem ausserstädtischen Landgut bei der Geissmatt. Die jungen Frauen kommen ohne ihren Vater an und machen sich auf die Suche nach ihm.

Der Schulthess bleibt während mehrerer Tage unauffindbar. Erst am 15. September findet man Xaver Keller leblos am Ufer des Flusses. Ein gerichtsmedizinisches Attest hält zunächst einen Unfall als Todesursache fest. Kurz darauf verbreiten sich jedoch Gerüchte, der liberale Politiker sei ermordet worden.

Bis heute sind die Umstände, welche zu seinem Tod führten, unbekannt. Mit Sicherheit lässt sich nur sagen, dass sein plötzlicher Tod mehrere aufsehenerregende Prozesse auslöst. Es sind die sogenannten Gauner- und Kellerprozesse von 1824 bis 1827.

Die «Landfahrerin» Clara Wendel

Kellers Tod liegt bereits einige Jahre zurück, als mit der Festnahme Clara Wendels der Fall wieder Dynamik aufnimmt und sich zum nationalen Politikum entwickelt.

1824 befindet sich Clara Wendel am Markt in Einsiedeln. Durch den Verkauf von Waren deutlich unter Wert fällt sie auf und wird verhaftet. Sie wird der Hehlerei bezichtigt und zum Verhör geladen. Hier gesteht sie einen Einbruch bei einem Krämer in Näfels GL. Doch den Richtern reicht dieses Geständnis nicht. Während eines ganzen Jahres wird Wendel vernommen.

Geprägt von einer staatlichen Abneigung gegen fahrende Heimatlose, gehen die Verhörrichter gnadenlos vor und setzen die junge Clara Wendel stark unter Druck. Unter Anwendung brutalster Foltermethoden gesteht sie ihre Partizipation an Morden, Brandstiftungen und unzähligen Diebstählen. Die angewandten Methoden zur «Wahrheitsfindung» gehen so weit, dass ein von Wendel denunzierter Fahrender während eines Verhörs stirbt.

Gaunerprozesse

Insgesamt denunziert sie mehrere Familienmitglieder und gesteht ihre Beteiligung an zahlreichen Diebstählen und Raubzügen. Alleine im Kanton Luzern werden danach 21 Frauen, 17 Männer und 27 Kinder festgenommen und verhört. So beginnen die sogenannten «Gaunerprozesse», welche spezifisch heimatlose Fahrende betreffen.

Die Luzerner Behörden glauben in ihrer verdrehten Realitätswahrnehmung, dass sie dem organisierten Verbrechen auf der Spur seien. Clara Wendel wird der Status einer Kronzeugin verliehen.

Im Verlaufe der Vernehmungen wird Clara Wendel in Schwyz, Luzern, Zürich und Glarus zu ihrer Rolle bei den verschiedensten Verbrechen befragt. Um die Zusammenarbeit unter den Kantonen zu vereinheitlichen, wird auf der Richterswiler Konferenz die interkantonale Zusammenarbeit bei der Verfolgung von heimatlosen «Gaunern» beschlossen. Dieser Beschluss setzt die jahrhundertelange Kontinuität der Verfolgung von Fahrenden fort. Die Beschuldigten werden in Luzern eingesperrt und brutalen Verhören unterzogen.

Mord am Schultheiss          

Von ihren inquisitorischen Taktiken überzeugt, versuchen die Verhörrichter Clara Wendel unzählige ungelöste Verbrechen anzuhängen. Auch Xaver Kellers Tod ist noch immer unaufgeklärt. Also beginnen sie, Clara Wendel zu der Tat zu befragen.

Und ihr Kalkül geht auf. Wendel verstrickt sich in ihren Aussagen, gibt zu, beim Mord präsent gewesen zu sein und nennt sogar die Namen von Auftraggebern. Sie berichtet von einem Angriff auf Xaver Keller, der in einem Schubser in die tosende Reuss geendet haben soll. Sie selbst sei als Aufpasserin mit von der Partie gewesen, im zarten Alter von 12 Jahren.

Auch ihr Bruder Johann Wendel, welcher im Zuge ihrer Denunziationen verhaftet wurde, gesteht seine Komplizenschaft beim Mord am Schultheiss Keller.

Besonders pikant sind die Details zu den Auftraggebern des Mordes. So sollen die katholisch-konservativen Luzerner Regierungsräte Leodegar Corragioni d’Orelli und Joseph Pfyffer von Heidegg die Beseitigung des liberalen Schultheiss beauftragt haben.

Ratsherren werden freigesprochen

Durch die Festnahme der beiden Luzerner Regierungsräte nimmt der Prozess eine weitere Dimension an. Konfrontiert mit der Möglichkeit eines politisch motivierten Mordmotivs, erkennt die eidgenössische Tagsatzung die Brisanz des Falles und lässt ihn neu untersuchen.

Eine Verlegung der Gefangenen von Luzern nach Zürich bringt eine unerwartete Wendung. Dem Luzerner Haftregime entzogen, nehmen die von Clara Wendel denunzierten Familienmitglieder ihre Aussagen zurück. Diese werfen den Luzerner Verhörrichtern vor, dass ihre Aussagen erzwungen wurden.

Nur Clara Wendel beharrt auf ihren Aussagen, was sie als Hauptverantwortliche für mehre Morde, etliche Brandstiftungen und tausende von Diebstählen dastehen lässt.

Und so spricht der Luzerner Appellationsrat die beiden Ratsherren am 2. September 1826 frei. Clara Wendels Aussagen als «Gaunerin» seien nicht glaubwürdig. Für die Verurteilung mancher ihrer Familienmitglieder reichen ihre Aussagen hingegen aus. Drei von ihnen werden für nicht genannte Straftaten hingerichtet, die festgenommenen Kinder werden ihren Familien entzogen und Clara Wendel muss eine zwölfjährige Zuchthausstrafe absitzen.

Gaunerkönigin Clara Wendel

Überraschend ist die Aufmerksamkeit, welche Clara Wendel entgegengebracht wird. So wird sie in der Popkultur als unerschrockene «Gaunerkönigin» gefeiert. In zeitgenössischen Medien bezeichnet man sie gar als besonders schön und intelligent.

Auch international wird ihr Fall aufgegriffen, in Paris wird ihr gar ein Theaterstück gewidmet. Uraufgeführt im Jahr 1827, erzählt dieses in einer romantisierten Weise Wendels Leben.

Medial als Verbrecherikone gefeiert, sieht die Realität jedoch deutlich anders aus. Was in der zeitgenössischen Auffassung verloren geht, ist die unverhohlene Diskriminierung einer Minderheit.

Ohne die Diffamierung von Clara Wendel und ihrer Familie hätten die Prozesse wahrscheinlich einen anderen Verlauf gehabt, oder wären gar nicht erst zustande gekommen. Die jahrhundertelange Verfolgung von fahrenden Völkern hat in der Eidgenossenschaft traurige Tradition, was dieser Fall deutlich widerspiegelt.

Staatlich legitimierte Verfolgung

Nach dem Absitzen der Zuchthausstrafe ist Clara Wendel eine «freie» Frau. Persönliche Freiheit hängt in Luzern im 19. Jahrhundert stark von der Abstammung ab. Wird man in die falsche Familie hineingeboren, ist alltägliche Drangsalierung die traurige Realität. Immer wieder findet die Stadt bei Wendel eine neue Begründung, um sie in Gefängnissen oder Anstalten zu internieren.

Nach Jahren der Tortur scheint sie 1841 ihr Glück gefunden zu haben. Gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten Joseph Fischer erwartet sie ein Kind. Eine eheliche Verbindung ist unbedingt vonnöten, um das Kind zu legitimieren. Weil eine Heirat mit einem Schweizer ihr das Heimatrecht verschaffen würde, unternehmen die Luzerner Behörden alles, um die Verbindung zu sabotieren.

Und sie haben Erfolg. Die Beziehung geht durch die behördliche Kontrolle in die Brüche. In ihrer kalten Berechnung entwendet die Stadt Clara Wendel auch ihre kleine Tochter und garniert diesen Schicksalsschlag mit einer weiteren Internierung in der Sentianstalt in Luzern.

1884 verstarb Clara Wendel in der psychiatrischen Klinik im Kloster St. Urban.

Bis heute ist unbekannt, wer den Schultheiss Xaver Keller ermordet hat, oder ob es sich doch um einen Unfall handelte. Viele Geschehnisse blieben für immer im Unklaren. Keine hauptverantwortliche Person wurde je gefunden. Deutlich wird hingegen die staatliche Diskriminierung gegenüber einer Minderheit.

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4 Kommentare
  • Profilfoto von Groucho
    Groucho, 03.12.2021, 15:27 Uhr

    kleine Detail-Korrektur im Titel: es handelt sich um das 19. Jahrhundert nicht um das 18.

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    • Profilfoto von Redaktion zentralplus
      Redaktion zentralplus, 03.12.2021, 15:31 Uhr

      Natürlich. Danke ans Korrektorat.

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    • Profilfoto von Groucho
      Groucho, 03.12.2021, 16:28 Uhr

      ^^

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  • Profilfoto von walter ludin
    walter ludin, 03.12.2021, 14:41 Uhr

    Fast unverzeihlich, dass das Buch und das Theaterstück (Luzerner Theater 1983) von der Luzernerin Gisela Widmer nicht erwähnt wurde.

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