Kanton Luzern verlangt Härtefall-Geld zurück

Beizen in der Gewinnfalle: Wieso (zu viel) Erfolg bestraft wird

Die Gastronomie läuft wieder, vereinzelt so gut, dass Firmen wohl Geld zurückzahlen müssen. (Bild: laj)

Nach dem Corona-Winter erleben manche Gastroterrassen im zweiten Pandemie-Sommer regen Zulauf. Doch wer jetzt Gewinn schreibt, muss dem Staat die Härtefallhilfen zurückzahlen. «Das ist, als würde man einem Kind Schokolade geben und später wieder wegnehmen», sagt ein Branchenkenner. Auch andere Firmen sind betroffen.

Zapfhahn zu, Küche geschlossen: Lange mussten die Gastrobetriebe in diesem harten Corona-Winter auf Gäste verzichten. Manche Wirte gingen sogar auf die Strasse (zentralplus berichtete). Doch erst Mitte April öffneten zunächst die Terrassen, anderthalb Monate später die Innenräume der Restaurants wieder. Das kulinarisch-gesellschaftliche Leben kehrte zurück.

Sehr zur Freude der Gäste, die noch so gerne wieder mal auswärts essen oder sich mit Freunden zum Kaffee oder Feierabendbier treffen. Bei manchen Lokalen, so hört man aus der Branche, läuft es so gut, dass der harte Winter zumindest finanziell vergessen scheint.

Doch das holt die Unternehmen rasch ein. Denn wer 2021 in die Gewinnzone kommt, muss die Corona-Härtefallgelder dem Staat wieder zurückzahlen. Das führt dazu, dass manche sagen, sie könnten im Herbst genauso gut wieder schliessen: Denn was sie nach dem Erreichen der Gewinnzone noch dazuverdienen, fliesst mehr oder weniger direkt in die Staatskasse. Zumindest so lange, bis die Summe der erhaltenen Härtefallhilfe erreicht ist.

Zwar war die Unterstützung für zwangsgeschlossene Betriebe als A-Fonds-perdu-Beiträge deklariert, die nicht zurückbezahlt werden müssen. Aber das gilt nur, solange die Firmen keine Gewinne machen. Nachdem der Bund Anfang April eine entsprechende Regelung für Betriebe mit einem Jahresumsatz über fünf Millionen Franken in Kraft setzte, zog der Kanton Luzern bei den kleineren Firmen nach.

Steuergeld sei nicht für Unternehmensgewinne da

Das Finanzdepartement bestätigt, dass Gewinne zurückbezahlt werden müssen, wenn eine Firma Corona-Härtefallgeld bezogen hat. «Das betrifft nicht nur die Gastrobetriebe, sondern gilt für alle Betriebe, die am Ende des Jahres einen Gewinn ausweisen», sagt Mediensprecherin Yasmin Kunz.

«Das ist, als würde man einem Kind Schokolade geben und später wieder wegnehmen.»

David Kohler, Gastro Consult

Der Kanton Luzern verteidigt diese Regelung. «Der Staat hilft aus der Krise, zahlt aber keine Gewinne, respektive sieht für diesen Fall die bedingte Gewinnbeteiligung vor. Die Härtefallgelder sind Steuergelder – wir müssen diese sorgsam und zielgerichtet einsetzen.» Die Hilfe sei explizit für notleidende Unternehmen, die aufgrund der Corona-Pandemie Einbussen verzeichnen mussten. «Darum sind es Härtefälle», sagt Kunz.

Das aktuelle Modell habe man gemeinsam mit Branchenvertretern, Wirtschaftsverbänden und Sozialpartnern festgelegt. In diesem Rahmen sei auch die Gewinn-Regelung unterstützt worden.

Der Branche fehlen genaue Angaben

«Ich gehe nicht davon aus, dass viele Betriebe 2020 oder 2021 Gewinn schreiben werden», sagt Patrick Grinschgl, Präsident des Stadtluzerner Gastroverbandes. Zumal derzeit völlig offen sei, wie sich die epidemiologische Lage im Herbst entwickle. Entsprechend sind seiner Einschätzung nach wohl nur wenige Restaurants von der Gewinnrückzahlung betroffen. Im Grundsatz sei diese auch richtig. «Härtefallgelder sind Steuergelder und dazu da, Betreibe vor dem Konkurs zu bewahren – und nicht, Unternehmensgewinne zu finanzieren.» 

Bei der Gastroconsult AG, dem Branchentreuhand für Restauration und Hotellerie, teilt man diese Einschätzung. Auch wenn der Frust einzelner Betroffener verständlich sei, wie Direktor David Kohler sagt. «Die Rede war immer von A-Fonds-perdu-Beiträgen. Das ist, als würde man einem Kind Schokolade geben und später wieder wegnehmen wollen.»

«Wir sind überzeugt, dass die meisten Betroffenen arbeiten wollen und motiviert sind zu arbeiten.»

Yasmin Kunz, Kanton Luzern

Grossen Handlungsbedarf sieht er in der Kommunikation. Derzeit wisse kaum jemand in der Branche, wie die Regelung genau ausgestaltet sei. «Noch ist vieles schwammig», sagt Kohler. Jeder Betrieb in der Branche, der Härtefallgelder bekommen hat, werde nun sehr darauf bedacht sein, keinen Gewinn im Jahr 2021 zu erwirtschaften. Dies öffne leider Tür und Tor für Tricksereien.

Kanton Luzern schaut kritisch hin

Das sieht auch der nationale Branchenverband so. «Der Gewinn ist grundsätzlich eine beeinflussbare Grösse», heisst es auf Anfrage bei Gastrosuisse. Der Verband beurteilt die Gewinnabschöpfung auch deshalb kritisch und empfahl dem Parlament, auf entsprechende Bestimmungen zu verzichten.

Die Gewinnabschöpfung könne negative Anreize auslösen, hält Gastrosuisse fest. Mehr als das beschäftige viele Wirte die nach wie vor geltenden Einschränkungen wie der geforderte Mindestabstand zwischen den Tischen, welche die Kapazität und damit den Umsatz einschränken. «Es wäre hingegen überraschend, wenn die Schliessung bei der Gewinnschwelle ein verbreitetes Phänomen ist.»

Das bezweifelt auch der Kanton Luzern. «Wir sind überzeugt, dass die meisten Betroffenen arbeiten wollen und motiviert sind zu arbeiten», sagt Yasmin Kunz vom Luzerner Finanzdepartement. Was mögliche Tricksereien betrifft, glaube man an die Ehrlichkeit und Fairness der Unternehmen – und legt zugleich ein Augenmerk auf die Missbrauchsbekämpfung.

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5 Kommentare
  • Profilfoto von Fredy Zurkirchen
    Fredy Zurkirchen, 27.07.2021, 10:53 Uhr

    Für mich so logisch wie das Amen in der Kirche, dass erhaltene Finanzhilfe wieder zurückbezahlt werden muss, wenn es sich ein Betrieb wieder leisten kann.

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  • Profilfoto von Walter
    Walter, 27.07.2021, 07:23 Uhr

    Was sind das für Wirte die nicht bereit sind etwas zurück zu geben? Da wird immer von Berufstolz und Freude an der Arbeit gesprochen und nun das, ich hoffe es sind wenige die das sagen.

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  • Profilfoto von Hegard
    Hegard, 26.07.2021, 12:09 Uhr

    Und wie bezahlen die Betriebe ihre Steuern und sonstige investionen?

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    • Profilfoto von LeoLuce
      LeoLuce, 26.07.2021, 15:01 Uhr

      Für das macht man Rückstellungen und diese kann man vom Gewinn abziehen.

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    • Profilfoto von outremont
      outremont, 26.07.2021, 16:02 Uhr

      Steuern und Investitionen sind Aufwände/Ausgaben und kein Bestandteil des Gewinn. oder?

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