Ab Montag Maskenpflicht in der Schweiz
Der Bundesrat hat die schweizweit gültigen Massnahmen gegen die weitere Ausbreitung des Coronavirus verschärft. Ab Montag, 19. Oktober, gilt für alle öffentlich zugänglichen Innenräume sowie für alle Zugangsbereiche des öffentlichen Verkehrs schweizweit eine Maskenpflicht. Dazu gehören etwa Restaurants, Geschäfte oder Bahnhöfe. Auch darf in Restaurants und Bars nur noch sitzend konsumiert werden. Weiter empfiehlt der Bundesrat, wenn möglich ins Homeoffice zu wechseln. Zudem sind spontane Menschenansammlungen von mehr als 15 Personen im öffentlichen Raum verboten. Auch für alle privaten Veranstaltungen mit mehr als 15 Personen gilt eine Maskenpflicht.
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