Macht der Kanton Profit auf Kosten der Ukrainer?

Luzern: Flüchtlinge haben nicht genug Geld zum Leben

1500 Franken monatlich zahlt der Bund pro Flüchtling an die Kantone – der Betrag, der sie erreicht, ist deutlich tiefer. (Bild: Adobe Stock)

Die finanzielle Hilfe für ukrainische Flüchtlinge liegt in Luzern weit unter dem Existenzminimum. Und das, obwohl der Kanton vom Bund monatlich 1’500 Franken pro Person bekommt. Wie kann das sein? zentralplus hat nachgefragt.

Die Bilder, die uns seit Monaten aus der Ukraine erreichen, sind unerträglich. Der Krieg – ein Angriff auf ein demokratisches Land – löst hierzulande eine Grundsatzdebatte aus. Über die Neutralität, aber auch über die humanitäre Tradition der Schweiz (zentralplus berichtete).

Letztere mag für manche ein Trost sein. Was in der Ukraine passiert, ist schrecklich. Aber wir tun, was wir können, um das Leid zu mildern. Wir nehmen Flüchtlinge auf. Wir sorgen für sie. 1’500 Franken zahlt der Bund monatlich pro Person an die Kantone. Hinzu kommen 3’000 Franken, damit die Menschen Deutsch lernen und hier Fuss fassen können.

Das klingt gut.

1’500 Franken für jeden Flüchtling – doch nicht jeder profitiert

Aber was davon kommt bei den Flüchtlingen tatsächlich an? Die Unterstützung läuft in Luzern über die Asylsozialhilfe. Dafür zuständig ist der Sozialdienst der Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF). Bis die entsprechenden Gesuche bearbeitet sind, vergeht viel Zeit.

Allein vom Zeitpunkt der Anmeldung bis zum Aufnahmegespräch dauert es nach Auskunft des Kantons aktuell drei bis vier Wochen. Haben die Flüchtlinge dann alle nötigen Dokumente dabei, kann es rasch gehen. Ansonsten zieht sich das Verfahren in die Länge. «Während der Dauer der Wartezeit erhalten bedürftige Personen Überbrückungshilfe», schreibt die DAF dazu auf Anfrage.

Wer genug Geld hat, um selbst für den Lebensunterhalt zu sorgen, hat keinen Anspruch auf finanzielle Unterstützung. Das ist zum Beispiel der Fall, solange eine Person noch 4’000 Franken oder mehr auf dem Konto hat. Wer nun aber glaubt, die 1’500 Franken, die der Bund den Kantonen pro Person zur Verfügung stellt, komme diesen auch tatsächlich in dieser Höhe zugute, der irrt sich.

Leben mit 11.20 Franken pro Tag

Wer als Einzelperson in einer der Massenunterkünfte des Kantons Luzern untergebracht ist, bekommt pro Monat rund 342 Franken. Damit sollen die Kosten für Essen und Getränke, Kleider, Schuhe, Telefon und einiges mehr gedeckt werden. Wer bei einer Gastfamilie lebt, bekommt etwa 421 Franken.

Heisst: Die Flüchtlinge bekommen die Hälfte von dem, was Schweizer Sozialhilfeempfängerinnen ausbezahlt wird. Wer in Luzern ansässig ist, hat Anspruch auf 1’006 Franken pro Monat, um den sogenannten Grundbedarf zu decken. Ukrainerinnen müssen mit 11.20 beziehungsweise 13.80 Franken pro Tag auskommen. Kein Wunder, werden Caritas-Läden überrannt, wo vergünstigt Lebensmittel angeboten werden (zentralplus berichtete).

Grosse kantonale Unterschiede – mal wieder

Familien erhalten noch weniger. Vater, Mutter, Kind: Wer in dieser Konstellation in einer privaten Unterkunft lebt, muss mit 11.70 Franken pro Person und Tag auskommen. Das entspricht rund 1’071 Franken im Monat für Essen und Kleider – 357 Franken pro Person.

Bemerkenswert: Im Kanton Zug gibt es fast 20 Prozent mehr. Nämlich 1’241 Franken für eine dreiköpfige Familie. Die kantonalen Unterschiede sind riesig. In Basel-Stadt gibt es 1’571 Franken pro Monat, wie die «Sonntagszeitung» kürzlich berichtete.

Und dieser Betrag liegt gemäss dem Artikel immer noch rund 10 bis 15 Prozent unter dem Existenzminimum, das gemäss der Schweizer Sozialhilfekonferenz (Skos) ein «menschenwürdiges Dasein» ermöglicht (zentralplus berichtete).

Jeder kriegt 1’500 Franken? Bei weitem nicht

Zusätzlich übernommen werden die Wohnungsmiete und Heiz- und Nebenkosten. Wie hoch diese Kosten sein dürfen, ist je nach Gemeinde unterschiedlich. In der Stadt Luzern dürfen die Kosten nicht höher sein, als hier aufgeführt.

Heisst: Eine dreiköpfige Familie darf netto nicht mehr als 1’400 Franken für die Miete ausgeben. So eine Wohnung zu finden, ist in der Stadt nicht einfach (zentralplus berichtete).

Weiter kommt die Asylsozialhilfe für die Prämie einer CSS-Standard-Krankenkassenversicherung auf. Wie hoch diese ausfällt, ist individuell. Mehr als 394 Franken kann der Betrag aber nicht übersteigen. Fallen im Einzelfall noch Kosten für eine Brille, Prothesen oder Schulmaterial an, übernimmt diese ebenfalls die Asylsozialhilfe.

Das bedeutet: Die dreiköpfige Familie im Rechenbeispiel finanziell zu unterstützen, kostet den Kanton Luzern monatlich unmöglich 1’500 pro Person (Grundbedarf: 350, Miete inkl. NK: 606, Krankenkasse: maximal 394). Macht zusammengerechnet 1’350 Franken.

Wirtschaftet der Kanton Luzern in die eigene Tasche?

Macht der Kanton Luzern also mit der Bundespauschale von 1’500 Franken Gewinn? Und das auf Kosten der Flüchtlinge aus der Ukraine?

Christoph Heim, Redaktor des «Tages-Anzeigers», hat den Kantonen kürzlich in einem Meinungsbeitrag genau das vorgeworfen: «Es kann doch nicht sein, dass die Kantone die Flüchtlingsbetreuung so knauserig gestalten, dass sie einen beachtlichen Anteil der Bundesgelder von 1’500 Franken pro Ukraineflüchtling und Monat in die eigene Tasche wirtschaften können», schrieb er. Hat er Recht?

Nicht zu vergessen ist: Eine Unterbringung in Massenunterkünften kostet den Kanton noch weniger als im Rechenbeispiel – und darauf setzt Luzern primär (zentralplus berichtete). Weiter bekommt der Kanton Luzern ja auch Geld für ukrainische Flüchtlinge mit dem Schutzstatus S, die keinen Anspruch auf Asylsozialhilfe haben und den Kanton daher nichts kosten.

Flüchtlinge in Luzern leben unter dem Existenzminimum

Erhärten lässt sich der Vorwurf dennoch nicht, weil der Kanton Luzern dazu keine Zahlen veröffentlicht. Wie viel Geld er derzeit schätzungsweise für einen ukrainischen Flüchtling durchschnittlich pro Monat ausgibt – und wie sich diese Kosten zusammensetzen, beantwortet die Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF) nicht. «Bis anhin haben wir diesbezüglich noch keine Kennzahlen erhoben», heisst es auf Anfrage. Dies sei erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich, wenn alle Rechnungen vorliegen.

Klar ist: Die Behörden in Luzern leisten Gewaltiges, um den Zustrom von Flüchtlingen zu bewältigen (zentralplus berichtete). Unterkünfte müssen organisiert, Gesuche bearbeitet, Geflüchtete betreut werden. Das alles kostet.

Dem Kanton vorzuwerfen, er bereichere sich am Leid der Ukrainerinnen ist deshalb unfair. Genauso falsch ist aber die Vorstellung, dass es den Flüchtlingen an nichts fehlt und sie 1’500 Franken im Monat bekommen. Es ist weit weniger. Kaum genug zum leben.

Verwendete Quellen
  • Luzerner Handbuch zur Sozialhilfe
  • Kantonale Asylverordnung
  • Merkblatt: Informationen für Personen mit Status S (Zug)
  • Broschüre: Informationen für Personen mit Status S (Luzern)
  • Mailaustausch Stefan Ziegler, Leiter des Sozialamts Zug
  • Mailaustausch Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen
  • Meinungsbeitrag im «Tages-Anzeiger»
  • Definition Armut gemäss Bundesamt für Statistik
  • Artikel «Sonntagszeitung»
  • Grundlagenpapier: Das soziale Existenzminimum der Sozialhilfe (SKOS)
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