Streit wegen Finanzausgleich

Bundesgericht lässt Stadt Luzern abblitzen

Das Bundesgericht weist die Beschwerde der Stadt Luzern ab. (Bild: flickr / markus daams)

Das Bundesgericht weist eine Beschwerde der Stadt Luzern ab. Diese hatte wegen des kantonalen Finanzausgleichs von 2021 prozessiert. Nun ziehen auch andere Gemeinden ihre Rekurse zurück.

Erfolglos auch in zweiter Instanz: Nachdem 2022 bereits das Kantonsgericht die Stadt Luzern abgewiesen hat, blockt nun auch das Bundesgericht ab. Dies geht aus einem Entscheid des Bundesgerichts vom 11. Dezember 2023 hervor.

Der Streitpunkt: Die Höhe des Härteausgleichs im Finanzausgleich. Dieser ist Teil der Aufgaben- und Finanzreform von 2018 und umfasst vier Millionen Franken für acht Gemeinden, die dieses bezahlen müssen. Dies ist deutlich mehr als in den Vorjahren. Beim Finanzausgleich greifen Gemeinden und Städte mit mehr Geld denen mit weniger unter die Arme. So will der Kanton sicherstellen, dass alle Bürgerinnen Zugang zu denselben öffentlichen Dienstleistungen haben. Die Berechnung dieser Beiträge sei aber nicht gerechtfertigt und willkürlich, so die Stadt Luzern und weitere Gemeinden, weshalb sie vor Gericht gingen (zentralplus berichtete).

Beschwerde nicht hinreichend begründet

Die Stadt Luzern machte eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör geltend. Das Kantonsgericht habe es versäumt, die Rügen bezüglich der Rechtmässigkeit der Berechnungsgrundlage anzuhören. Weiter monierte die Stadt, dass bezüglich Härteausgleich eine Rechtsungleichheit zwischen den Gemeinden bestünde.

Wie das Bundesgericht nun zum Schluss kam, ist die Beanstandung der Stadt Luzern gegenüber dem Entscheid des Kantonsgerichts nicht hinreichend begründet. So habe das Kantonsgericht sämtliche nötigen Punkte geprüft und die Rügen berücksichtigt. Weiter habe die Stadt Luzern nicht aufzeigen können, dass eine Ungleichheit zwischen den Gemeinden bestehe. Das Bundesgericht wies die Beschwerde daher ab. Die Stadt Luzern bleibt auf den Verfahrenskosten von 40'000 Franken sitzen.

Die hat nun Auswirkungen auf weitere Beschwerden, die noch hängig sind. Wie die Gemeinde Eich etwa in ihrem aktuellen Gemeindeblatt schreibt, zieht sie ihre Beschwerde zurück. Die geringen Erfolgsaussichten und die erheblichen Kostenfolgen hätten den Gemeinderat zu diesem Entscheid bewogen.

Verwendete Quellen
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