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Wegfallende Steuergelder für Kanton Zug

Ein Nein zur OECD-Mindeststeuer hätte gravierende Folgen

Zug ist einer der Hauptstandorte grosser internationaler Unternehmen in der Schweiz. Mit der neuen OECD-Mindeststeuer müssen sie bald tiefer in die Tasche greifen als bisher. (Bild: zvg)

Der Zuger Jungfreisinnige Matteo Bächler ist überzeugt, dass ein Nein zur OECD-Mindeststeuer schwerwiegende Konsequenzen für die Schweiz hätte – und insbesondere für den Kanton Zug.

Die OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) hat sich zum Ziel gesetzt, den globalen Steuerwettbewerb einzuschränken. Nach Annahme der Vorlage würden per 1. Januar 2024 Unternehmensgruppen mit einem globalen Jahresumsatz von 750 Millionen Euro mit einem Mindeststeuersatz von 15 Prozent besteuert. Was nett klingt, ist grundsätzlich eine Benachteiligung kleinerer Staaten wie der Schweiz.

Die Steuerbelastung bildet zusammen mit anderen Faktoren die Standortattraktivität eines Staates. Weitere wichtige Faktoren sind der Zugang zu Arbeitskräften, das rechtliche Umfeld und die Lebenshaltungskosten. Weil grössere Länder wie Deutschland und Frankreich – die sich aktiv für eine solche Mindeststeuer engagiert haben – in den anderen Faktoren Vorteile haben, werden Kleinstaaten wie die Schweiz in der Wettbewerbsfähigkeit deutlich geschwächt.

Steuereinnahmen fliessen bei einem Nein ins Ausland

Die Schweiz ist ein Tiefsteuerland. Wenn sie sich gegen eine lokale Mindeststeuer entscheidet, hätte dies gravierende Konsequenzen. Der Grund: Andere Länder, welche die Mindeststeuer übernehmen, können die Differenz zwischen ihrem aktuellen Steuersatz und der vorgegebenen Mindeststeuer besteuern.

Nach dem Motto «Greif zu. Sonst tun es andere» ist die Schweiz faktisch verpflichtet, eine Mindeststeuer auf nationaler Ebene einzuführen, um diese fremde Besteuerung zu verhindern. Nebst den verlorenen Steuergeldern wäre ein Nein am 18. Juni für lokal ansässige Unternehmensgruppen äusserst unattraktiv, da alle Dokumente einem anderen Staat eingereicht werden müssten. Das würde zu einem höherem Verwaltungsaufwand führen.

Kantone müssen mit Mehreinnahmen in Standortattraktivität investieren

Die Vorlage des Bundes sieht vor, dass 25 Prozent der durch die Mindeststeuer entstandenen Mehreinnahmen an den Bund fliessen. Mehreinnahmen werden kurzfristig insbesondere in den Kantonen Basel-Stadt und Zug erwartet. Mit diesen Mehreinnahmen ist mittelfristig aber nicht mehr zu rechnen.

Der grosse Gesprächsstoff im Parlament lag in der Höhe der Abgabe, welche die Kantone an den Bund entrichten müssen. Das ist jedoch absurd, da sich nur bei Tiefsteuerkantonen der Status quo ändert und die Standortattraktivität abnimmt. Für Kantone, die bereits eine Umsatzsteuer von über 15 Prozent vorsehen, ändert sich mit der OECD-Mindeststeuer rein gar nichts. Tiefsteuerkantone hingegen werden gefordert sein, die Standortattraktivität zu bewahren. Das können sie nur, wenn die Mehreinnahmen aus der Mindeststeuer zu 100 Prozent bei den Kantonen selbst anfallen.

Nebst dem Eingriff des Bundes in die steuerlichen Kompetenzen der Kantone und somit in den Föderalismus würden Tiefsteuerkantone daran gehindert, die Einbussen der Standortattraktivität lokal zu bekämpfen.

Bei einem Nein am 18. Juni wäre der Kanton Zug gezwungen, innert sechs Monaten eine Mindestbesteuerung kantonal einzuführen. Falls der Kanton das nicht tut, würden bereits ab Januar 2024 die zusätzlichen Steuereinnahmen ins Ausland fliessen.

Generelle Erhöhung der Firmensteuern ist keine Option

Eine Erhöhung des Unternehmenssteuersatzes für sämtliche juristische Personen als Alternative klingt zwar simpel. Jedoch würden so viele KMU und weitere Unternehmen, die nicht von der OECD-Mindeststeuer betroffen wären, höher besteuert werden. Unabhängig vom Abstimmungsresultat ist der Kanton Zug angehalten zu prüfen, ob eine kantonale Regelung möglich ist, welche die Bundesabgabe umgeht und den Eingriff in die kantonale Kompetenz vernichtet. Durch eine solche Lösung würden auch die restlichen Kantone mittels erhöhten Finanzausgleichsgeldern profitieren.

Abschliessend gilt es zu bemerken, dass es bei der Vorlage nicht darum geht, ob juristische Personen höher besteuert werden sollen oder nicht. Es geht auch nicht darum, ob man mit dem Eingriff internationaler Organisationen in die Schweizer Souveränität einverstanden ist oder nicht. Der Inhalt ist klar und der Schweiz sind die Hände gebunden. Wenn man will, dass zusätzliche Steuereinnahmen in der Schweiz bleiben und nicht ans Ausland fliessen, stimmt man am 18. Juni für die Mindeststeuer.

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Dieser Blog soll den Politikerinnen und Politikern aus den Kantonen Zug und Luzern Gelegenheit geben, ihre Sicht der Dinge darzustellen. Es wird wöchentlich Bezug genommen zur aktuellen politischen Landschaft Zentralschweiz. Die Meinung von Bloggern und Gastautoren muss nicht mit jener der Redaktion übereinstimmen.
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