Wegen «Lion Lodge» in Luzern

Erneuter Ärger: Urban Frye droht Busse

Die «Lion Lodge» in Luzern. (Bild: Screenshot Google Streetview)

Eine geplante Zwischennutzung im ehemaligen Hostel an der Zürichstrasse in Luzern kommt wohl nicht zustande. Die Stadt stoppt die Pläne für ein Studentenheim. Betroffen sind die Eigentümer und Kantonsrat Urban Frye.

Die ehemalige «Lion Lodge» an der Zürichstrasse in Luzern sollte als Studentenheim zwischengenutzt werden. Kantonsrat Urban Frye (parteilos) stand hinter dem Plan. Zusammen mit den Eigentümern der «Lion Lodge», welche derzeit leer steht und sanft renoviert werden soll, unterzeichnete er einen entsprechenden Vertrag für die Zwischennutzung (zentralplus berichtete).

Doch nun scheint das Projekt Geschichte zu sein, wie die «Luzerner Zeitung» berichtet. Die Stadt Luzern habe interveniert und stelle sich auf den Standpunkt, dass für die temporäre Umnutzung ein Baugesuch nötig sei. Ein solches Gesuch sei aber nicht eingegangen, weswegen die Stadt eine Strafanzeige erwäge. Gemäss der «LZ» droht eine Busse von bis zu 40'000 Franken.

Frye: Keine andere Wahl als Übungsabbruch

Die Eigentümer Bernadette Bucher und Ratan Ashrafuzaman räumen gegenüber der Zeitung zwar ein, dass Fehler gemacht worden seien, kritisieren gleichzeitig aber auch die Behörden. Diese würde besser den gesunden Menschenverstand einschalten. Auch Urban Frye, der nicht zum ersten Mal Ärger mit Immobilienprojekten hat – so ist er auf der Rigi mit seinem Projekt «Klanghotel» in einen Rechtsstreit verwickelt – wehrt sich: «Die Stadt verhindert die unkomplizierte Zwischennutzung eines Gebäudes, das nun über lange Zeit leer stehen wird», sagt er gegenüber der «Luzerner Zeitung». Es bliebe ihm nun nichts anderes als ein Übungsabbruch übrig.

Man sei davon ausgegangen, dass für diese Zwischennutzung kein Baugesuch nötig sei, da bereits ein Baugesuch – für den Rück- und Neubau des Gebäudes – hängig sei. Die Stadt wiederum entgegnet, ein Gesuch sei in jedem Fall notwendig.

Verwendete Quellen
  • Artikel in der «Luzerner Zeitung»
  • Medienarchiv zentralplus
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5 Kommentare
  • Profilfoto von Jamie
    Jamie, 08.11.2023, 11:05 Uhr

    Der Amtsschimmel der Luzerner Stadtverwaltung wiehert wieder einmal.

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  • Profilfoto von Hanspeter Flueckiger
    Hanspeter Flueckiger, 07.11.2023, 11:36 Uhr

    Man kann über den Sinn oder Unsinn eines Baugesuches für die Zwischennutzung einer Immobilie diskutieren. Entschliessen sich Immobilienbesitzer für eine Zwischennutzung, sollte dies unbürokratisch und ohne grossen Aufwand möglich sein. In erster Linie aber sollte ein Gesuch absolut zeitnah behandelt werden. Sechs Monate für ein Baugesuch grenzen da schon eher an Arbeitsverweigerung. Die grünliberale Baudirektion ist also gefordert und angehalten, zeitnah die Prozesse zu optimieren, damit Baugesuche schneller bearbeitet werden.

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    • Profilfoto von Karl Decasper
      Karl Decasper, 07.11.2023, 13:00 Uhr

      Da überhaupt kein Baugesuch eingereicht wurde, basiert Ihr Pamphlet auf blossen Behauptungen und unwägbaren Mutmassungen. Es wäre ein leichtes gewesen, die baurechtlichen Vorlagen im Vornherein abzuklären. Dass man dies nicht getan hat, spricht auch Bände. Kurzum: Es wurde wieder etwas halbseiden gewurstelt. Über den Charakter einer blossen Idee, ist dieses Projekt nie heraus gekommen. Anstatt die Schuldigen nun bei der Stadt zu suchen, wäre es allenfalls hilfreicher, bei sich selber anzufangen und die eigene unglaubliche Unprofessionalität anzuerkennen.

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      • Profilfoto von Hanspeter Flueckiger
        Hanspeter Flueckiger, 07.11.2023, 15:43 Uhr

        Es ist eine Tatsache, dass Baugesuche in der Stadt Luzern sehr lange dauern. Als Bauherr weiss ich dies u.a. auch aus eigener Erfahrung. Dies ist die eine Seite. Ich habe mit keinem Wort erwähnt, dass die Bauherren ein Baugesuch eingereicht haben. Hätten Sie ein gewisses Mass an Textverständnis, wäre dies aufgefallen. Es geht darum, dass ein Baugesuch für eine Zwischennutzung eingereicht werden muss – das besagen die Regeln. Die Frage bleibt, ob dies Sinn oder keinen Sinn macht. In Anbetracht der länge von Baugesuchen, ist diese Frage durchaus berechtigt. Während der Zeit, in welcher das Gesuch nicht bewilligt ist, hat der Bauherr keine Einnahmen. Dies vielleicht zum Verständnis!

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      • Profilfoto von Marie-Françoise Arouet
        Marie-Françoise Arouet, 07.11.2023, 16:34 Uhr

        Kennen Sie in der Geschichte einen Hochstapler, der die Schuld nicht immer bei allen Anderen gesucht hat?

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