Weitere Schritte Richtung Normalisierung

Wiedereröffnung von Institutionen und Anlagen in der Stadt Zug

Bis im Juni gibt es in den Zuger Badis keine Aufsicht. (Bild: zvg)

Am 11. Mai kann auch in der Stadt Zug der reguläre Unterricht der Stadtschulen wieder starten. Gleichzeitig öffnen andere Institutionen wie die Bibliothek und die Musikschule ihren Betrieb. Von den Lockerungsschritten des Bundesrates profitieren unter anderem auch die Sportanlagen und die frei zugänglichen Badeanlagen.

Zusammen mit den Stadtschulen Zug, die am 11. Mai ihren regulären Schulbetrieb starten, stehen auch die Mittagstische und die Nachmittagsbetreuung für Schulkinder wieder zur Verfügung. Während die Schülerinnen und Schüler im Unterricht in ganzen Klassen unterrichtet werden, besteht bei der Freizeitbetreuung nur ein eingeschränktes Angebot. Dies schreibt die Stadt Zug in einer Mitteilung.

Um den Hygiene- und Distanzbestimmungen zu entsprechen und das Übertragungsrisiko im Betreuungsalltag zu minimieren, dürfen die Gruppen nicht zu gross sein. Zudem sollten sie auch in ihrer Zusammensetzung möglichst gleich bleiben.

Aus diesen Gründen werden die Betreuungseinrichtungen vom 11. Mai bis zum 8. Juni in einem ersten Schritt mit kleineren Kindergruppen geführt. Es werden in erster Linie Kinder von Eltern berücksichtig, die aus beruflichen Gründen dringend auf die ausserschulische Betreuung angewiesen seien. Eltern und Erziehungsberechtigte seien entsprechend informiert worden, so die Stadt.

Auch Musikschule und Bibliothek starten Betrieb

Ebenfalls am 11. Mai beginnt der Gesangs- und Einzelunterricht an der Musikschule Zug. Auch die Bibliothek Zug öffnet wieder, bis auf Weiteres von Montag bis Freitag von 9 bis 19 Uhr. An Samstagen bleibt sie vorläufig geschlossen.

Ein Zutrittssystem sorgt dafür, dass sich nicht zu viele Personen gleichzeitig in der Bibliothek aufhalten. Die Bibliothek stellt nur ein Grundangebot zur Verfügung. Der kostenlose Medienlieferservice und die telefonischen Beratungen, zum Beispiel zu den kostenlosen digitalen Angeboten, werden bis zu den Sommerferien weitergeführt.

Der Zugang zur Zuger Sammlung und zum Stadtarchiv ist bis auf Weiteres nur nach Voranmeldung möglich. Die Studienbibliothek Zug bleibt vorerst geschlossen. Mit Einschränkungen ist ab dem 11. Mai auch das Haus des Lernens an der St. Oswalds-Gasse 20 wieder offen, wobei sich nur Gruppen bis maximal fünf Personen pro Raum aufhalten dürfen.

Trainings für Vereine ab 18. Mai möglich

Die Hallenbäder der Stadt Zug stehen ab dem 18. Mai den Wassersportvereinen wieder für Trainings zur Verfügung. Allerdings müsse jeder Verein ein Schutzkonzept vorlegen, das durch den entsprechenden Sportverband plausibilisiert sei und dem Schutzkonzept für die Sportanlagen der Stadt Zug entspreche.

Weitere Öffnungsschritte für den Individualsport und für Kurse aller Art seien vorläufig nicht möglich. Die Turnhallen und Sportanlagen der Stadt Zug stehen ab dem 18. Mai eingeschränkt für den organisierten Sport zur Verfügung. Auch hier brauche es ein Schutzkonzept.

Die Öffnung für den Individualsport (Freizeit- bzw. Hobby-Sportler/innen) sei vorderhand nicht vorgesehen. Sämtliche Vereine wurden über dieses Vorgehen informiert.

...und die Badeanlagen?

Bis voraussichtlich am 8. Juni findet kein Badebetrieb statt. Dies betrifft alle öffentlich zugänglichen Badeanlagen und das Strandbad Zug.

Am 27. Mai wird der Bundesrat über weitere Lockerungen entscheiden. Aufgrund der bundesrechtlichen Vorschriften bleibt deshalb das Strandbad Zug bis und mit 7. Juni geschlossen.

In den übrigen, öffentlich zugänglichen Badeanlagen (Trubikon, Tellenörtli, Siehbach und Brüggli) sind lediglich die WC-Anlagen geöffnet, nicht jedoch Garderoben und Duschen. Ab dem 11. Mai können hingegen die Kioske in den Badeanlagen Trubikon, Seeliken und Siehbach (Männerbad) öffnen.

Sie haben gemäss Stadt Zug die Vorgaben des Bundes in Bezug auf die Gastronomie einzuhalten. Die dortigen Liegewiesen bleiben offen, wobei keine Badeaufsicht im Einsatz sei und die Abstandsregeln überall eingehalten werden müssen.

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