Schäden wurden mittlerweile erfolgreich behoben

Stürme und Trockenheit setzten dem Luzerner Wald 2018 zu

Ein abgeknickter Baum: 2018 konnte man solche Situationen mancherorts antreffen.

(Bild: zVg)

Ein Jahr nach den Sturmereignissen vom Januar 2018 und der langen Trockenheit im Sommer und Herbst beurteilt der Kanton Luzern die Bilanz zur Bewältigung der Waldschäden positiv. Die Schäden hätten rechtzeitig behoben werden können. Unsicherheiten gebe es bezüglich den Folgeschäden, falls es erneut zu Sturmereignissen oder ausgedehnten Trocken- oder Hitzeperioden kommt.
 

Mehrere Sturmtiefs und ein heftiger Föhnsturm haben in den ersten drei Januarwochen 2018 Waldschäden im ganzen Luzerner Kantonsgebiet verursacht. Die Schadenmenge betrug 150’000 Kubikmeter Holz. Das entspricht zwei Drittel der Menge, die üblicherweise in einem Jahr in den Luzerner Wäldern geschlagen wird. Rund 50 Prozent der Schäden betreffen den Schutzwald. Die anhaltende Trockenheit im Sommer und Herbst 2018 führte insbesondere in den tieferen Lagen zu weiteren Waldschäden im Umfang von 30’000 Kubikmeter Holz.

Erfolgreiche Bewältigung

Oberstes Ziel bei der Bewältigung der Naturereignisse sei es laut Angaben des Kantons Luzern gewesen, die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten und die verfügbaren Mittel effizient einzusetzen. Die Schäden an Waldstrassen, Wegen und Bacheinhängen seien rasch beurteilt und die erforderlichen Massnahmen zur Beseitigung von gestürzten Bäumen ausgelöst worden. In den Waldbeständen seien die zahlreichen Streuschäden mit Einzelbäumen und Baumgruppen aufwändig zu orten und zu bearbeiten gewesen.

In den Schutzwäldern seien an 300 Standorten Massnahmen ausgeführt und 70’000 Kubikmeter Holz bearbeitet worden. Das entspreche rund 50’000 Bäumen. Davon seien zehn Prozent – in Gebieten mit einer schwierigen Topografie – im Wald entrindet und liegen gelassen worden. Das Ziel dieser Massnahmen sei es gewesen, dem Borkenkäfer das Brutmaterial zu entziehen und so einer starken Vermehrung vorzubeugen. Ausserhalb des Schutzwaldes hätten die Waldeigentümerinnen und -eigentümer in vielen Fällen auf eigene Initiative die nötigen Massnahmen ergriffen.

Grosse Herausforderungen für die Waldarbeiter 

Die Bewältigung der Sturm- und Folgeschäden hätten alle Waldakteure vor grosse Herausforderungen gestellt. Die aufgebauten Strukturen mit den betrieblichen Waldorganisationen hätten sich bewährt. Die effiziente Zusammenarbeit unter den beteiligten Akteuren habe es ermöglicht, die Schäden rechtzeitig zu beheben und die Ziele bei der Prävention von Folgeschäden zu erreichen.

Mehrere Zivilschutzorganisationen hätten die Räumungsarbeiten im öffentlichen Interesse unterstützt und beispielsweise nach den Maschineneinsätzen Bachläufe und Wanderwege freigelegt. Insgesamt haben sie 435 Manntage (und Frautage…) geleistet.

Kostenrahmen wird eingehalten

Die Bewältigung der primären Sturmschäden im Schutzwald werde im Rahmen der Kostenschätzung von fünf Millionen Franken abgewickelt und von Bund und Kanton getragen. An den Kosten beteiligen sich zudem die Werkeigentümer und unterhaltspflichtige Stellen, die von den Massnahmen profitieren.

Bei der Behebung von Waldschäden ausserhalb des Schutzwaldes habe sich der Kanton und der Bund an den Einsätzen von Seilkrananlagen mit 100’000 Franken beteiligt. Unterstützt werde weiterhin die punktuell nötige Wiederherstellung von Waldstrassen. Zur Überbrückung von Finanzierungsengpässen gewähre der Kanton betrieblichen Waldorganisationen Darlehen.

Weitere Entwicklung der Waldschäden unsicher

Mit den verbreiteten Sturmschäden vom Januar 2018 und der langen Trockenheit in der Vegetationszeit seien viele Waldbestände geschwächt worden. In der Folge habe sich die Borkenkäferpopulation aufgebaut. Treten erneut Sturmereignisse oder ausgedehnte Trocken- oder Hitzeperioden auf, müsse mit Folgeschäden gerechnet werden. Deshalb sei es wichtig, die Waldbestände laufend auf Schäden zu überwachen.

Beschädigte oder befallene Fichten sollen ab dem Frühjahr rechtzeitig aus dem Wald entfernt oder vor Ort entrindet werden. Den Waldeigentümern werde empfohlen, bei schwierigen Holzereiarbeiten Forstfachpersonen beizuziehen. Oberste Priorität habe die Arbeitssicherheit.

Wiederbewaldung

Auf vielen der mehrheitlich kleinen Schadensflächen werde sich der Wald natürlich, das heisst ohne Pflanzungen, verjüngen können. Zur Lenkung der gewünschten Baumartenzusammensetzung würden dennoch gezielte Eingriffe im Jungwald nötig sein. Wo die Konkurrenzvegetation oder andere Faktoren eine Verjüngung durch natürliche Ansamung nicht zulassen oder keine geeigneten Samenbäume vorhanden seien, unterstütze der Kanton über die bestehenden Förderprogramme die Pflanzung von standortgerechten Baumarten.

Dabei können auch seltene Baumarten wie Eichen eingesetzt werden. Bei grösseren Verjüngungsflächen, insbesondere bei Pflanzungen, seien wo nötig von Anfang an jagdliche Einrichtungen einzuplanen (Hochsitz, Freihalteflächen). Die Revierförster koordinieren die Massnahmen mit den Jagdgesellschaften.

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