Doppelinitiative zum Sitz der Stadtverwaltung

Stadt Zug stellt sich quer

Die Zuger Stadtverwaltung in geschichtsträchtigen Altstadtgebäuden? Das soll sich bald ändern. (Bild: ZVG)

Die Verwaltung soll in der Altstadt bleiben und nicht wie geplant ins Landis & Gyr-Gebäude umziehen. Zudem soll die gekaufte Liegenschaft an der Gubelstrasse wieder veräussert werden. Nun erklärt der Stadtrat einen Teil dieser Doppelinitiative für ungültig.

Im Jahr 2012 hatte das Stadtzuger Stimmvolk den Kauf des ehemaligen Landis & Gyr-Gebäudes beim Bahnhof beschlossen. Nur kurz danach regte sich bereits Widerstand. Im April dieses Jahres reichte ein überparteiliches Komitee eine Doppelinitiative bei der Stadtkanzlei Zug ein (zentral+ berichtete) mit der Begründung, die Zentralisierung der Stadtverwaltung im Landis & Gyr-Gebäude sei zu teuer.

Jährliche Mieteinnahmen von 1,4 Millionen

Der Stadtrat beantragt dem Grossen Gemeinderat nun, die Initiative «Ja zu gesunden Stadtfinanzen» abzulehnen. Bei einem Verkauf könne das strategische Ziel nicht mehr erreicht werden, «die Stadtverwaltung an einem bestens erreichbaren Ort zusammenzuführen», schreibt der Zuger Stadtrat heute in einer Mitteilung. Der Verkauf würde zudem den städtischen Finanzhaushalt nicht entlasten.

Im Gegenteil: So würden Effizienzgewinne und Mietzins-Einnahmen verloren gehen. Der Stadtzuger Finanzvorsteher Karl Kobelt dazu: «Alleine bis zum geplanten Einzug der Verwaltung wirft das Gebäude einen jährlichen Netto-Erlös von 1,4 Millionen Franken ab. Und auch nach dem Einzug der Stadtverwaltung kann fast die Hälfte der gesamten Bürofläche an Dritte – zum Beispiel an den Kanton – vermietet werden.»

Dass die Stadt bezüglich der Initiative negativ entscheidet, verwundert Andreas Kleeb, Co-Präsident des Komitees «Doppelinitiative» überhaupt nicht. «Der Stadtrat ist zwar gegen den Verkauf der Landis & Gyr-Liegenschaft, gleichzeitig sieht er aber, dass uns eine relevante Anzahl von Bürgern unterstützt.» Weiter, so Kleeb, «ist der Stadtrat nicht ehrlich mit der Bevölkerung. Für den neuen Standort des Betreibungsamts hat die Stadt bereits eine halbe Million Franken ausgegeben.» Das Betreibungsamt ist im Frühling 2014 bereits ins gekaufte Gebäude eingezogen. «Ich will sehen, wie der Stadtrat seine Verantwortung wahrnimmt, wenn mit dem Bezug des Landis & Gyr-Gebäudes grosser Mehraufwand entsteht.»

«Schwerwiegende juristische Mängel»

Der zweite Teil der Doppelinitiative mit dem Titel «Ja zur historischen Altstadt» weise laut Stadtrat gar «schwerwiegende juristische Mängel» auf. Stadtpräsident Dolfi Müller erklärt: «Wir möchten dem Souverän grundsätzlich keinerlei Bestimmungsrechte vorenthalten. Gleichzeitig ist aber der Rechtsstaat zu wahren. Der Stadtrat ist hier zum Schluss gekommen, dass wir dem Volk kein Vorhaben unterbreiten dürfen, das dann rechtlich nicht umgesetzt werden kann.»

Der Stadtrat beantragt daher beim Parlament, die Initiative «Ja zur historischen Altstadt» für ungültig zu erklären. Sie verletze den Grundsatz der Einheit der Form sowie das Gewaltenteilungsprinzip. Mit der Forderung, die städtischen Liegenschaften zwischen Casino und Bundesplatz in die Zone des öffentlichen Interesses zu überführen, verstosse die Initiative überdies gegen verschiedene Rechtsgrundsätze und gegen übergeordnetes Recht wie etwa das Raumplanungsrecht.

Andreas Kleeb dazu: «Wir haben diesbezüglich eine andere Position. Die Kompetenz der Gewaltentrennung bleibt klar beim Stadtrat, dort reden wir nicht rein. Wir wollen bloss das Organisationsreglement leicht abändern. Das ist rechtlich gesehen ein wichtiger Unterschied.»

Für Kleeb ist zudem klar: «Sollte die Initiative tatsächlich für ungültig erklärt werden, würden wir sicher reagieren, indem wir uns an den Regierungsrat oder ans Verwaltungsgericht wenden.»

Stadt will keinen Gegenvorschlag erstellen

Der Stadtrat verzichtet zudem auf einen Gegenvorschlag zu den Initiativen, wie dies in einer Motion gefordert wurde. Ein Teil der Forderungen der Motionäre sei bereits erfüllt worden – etwa der Start von Verhandlungen mit dem Kanton über die Mitbenutzung des ehemaligen Lands & Gyr-Gebäudes. Dabei bekunde der Kanton grundsätzliches Interesse.

Bürgernahe Dienste weiter in der Altstadt zu belassen, wie es die Motionäre fordern, mache aus Sicht des Stadtrates keinen Sinn, weil so das Ziel der Zentralisierung verwässert und dem Volkswillen widersprochen würde. Stadtrat Karl Kobelt beteuert: «Die Zentralisierung der Stadtverwaltung wird weiterhin zielstrebig und konsequent umgesetzt. Dennoch will der Stadtrat dem Ansinnen der Motionäre teilweise entsprechen. So wird man sich auch weiterhin im Stadthaus am Kolinplatz trauen lassen können.»

 

 

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