Sparmassnahmen gehen in Vernehmlassung

Personalmassnahmen, Tarifanpassungen und Leistungsabbau − so will der Kanton Zug 111 Millionen Franken einsparen. Die Massnahmen des Sparpaketes gehen nun in die Vernehmlassung.

Der Zuger Regierungsrat hat am 17. März 2015 ein Entlastungsprogramm von 258 Massnahmen beschlossen, mit denen er die Laufende Rechnung ab 2018 dauerhaft um 111 Millionen Franken entlasten will (zentral+ berichtete).

Seit Mitte März arbeitet die Verwaltung mit Hochdruck daran, die Umsetzung dieser Massnahmen einzuleiten. Dabei muss der Regierungsrat für rund die Hälfte der Massnahmen Anträge an den Kantonsrat stellen. Die übrigen Massnahmen können in eigener Regie umgesetzt werden. Darunter fallen auch die Verordnungsänderungen. Diese sind in der Zwischenzeit erarbeitet und durch den Regierungsrat in erster Lesung verabschiedet worden. Nun haben die Parteien und betroffenen Institutionen zwei Monate Zeit, um zu den Verordnungsänderungen Stellung zu nehmen.

An allen Ecken wird gespart

Mit den Verordnungsänderungen werden die gesetzlichen Grundlagen für die Umsetzung von 16 Massnahmen gelegt. Darunter sind auch Massnahmen, welche die Angestellten betreffen (zentral+ berichtete). Dazu gehören die Kürzung der bezahlten Studienurlaube, der Verzicht auf die Abgabe von vergünstigten REKA-Checks und eine Verdoppelung der Höhe der Parkplatzgebühren. Zusätzlich werden bei den kantonalen Lehrpersonen verschiedene Massnahmen umgesetzt, welche die Unterrichtsverpflichtung punktuell erhöhen.

Tarifanpassungen sollen umgesetzt werden

In den Verordnungsanpassungen werden auch Tarifanpassungen umgesetzt: so für den Rettungsdienst (RDZ) und die Verrechnung polizeilicher Leistungen. Künftig wird auf eine Hilfspolizei und auf Dienstleistungen im Bereich Verkehrsordnung und -sicherheit an Dritte verzichtet. Zudem werden die Prüfzeiten von Fahrzeugen bei gleichbleibenden Gebühren reduziert.

Leistungsabbau für Suchtkranke

Mit weiteren Anpassungen werden Leistungen abgebaut: Der Kanton zieht sich im Bereich der Tertiärprävention (Sucht) aus der Finanzierung der stationären Aufenthalte von Nicht-IV Bezügerinnen und -Bezügern mit suchtbedingten Störungen wie Alkohol-, Internet- oder Spielsucht zurück. Analog zu den stationären Aufenthalten von Personen mit suchtbedingten Störungen aufgrund illegaler Betäubungsmittel sollen alle stationären Aufenthalte von Personen mit suchtbedingten Störungen von den Gemeinden finanziert werden. Ausserdem verzichtet der Kanton auf den kantonalen Integrationskredit und reduziert die Summe der Beiträge für Pflegemassnahmen des Schutzwaldes.

Regierungsrat und Verwaltung wollen zügige Umsetzung

Der Regierungsrat ist überzeugt, mit diesen Verordnungsanpassungen einen weiteren Schritt in der effizienten Umsetzung des Entlastungsprogramms 2015 bis 2018 gemacht zu haben. Mit Einbezug der Rückmeldungen aus der Vernehmlassung wird der Regierungsrat die Verordnungsänderungen Ende August 2015 in zweiter Lesung verabschieden.

Parallel dazu werden bis Ende Juni die notwendigen Gesetzesanpassungen erarbeitet und dann ebenfalls in die Vernehmlassung geschickt. Seit April werden im Rahmen des Budgets 2016 und Finanzplan 2016 bis 2019 die Auswirkungen der Entlastungsmassnahmen in den Leistungsaufträgen und Globalbudgets der Ämter eingearbeitet. Dieses wird dem Kantonsrat im November 2015 vorgelegt.

Ginge es auch anders?

Steuern sind die heilige Kuh der Zuger. Unantastbar, ein Erfolgsrezept und unwiderstehlicher Lockstoff für reiche Bürger und internationale Firmen. Nun muss Zug aber sparen. Und das nicht nur an den hintersten Ecken und Enden, sondern massiv und in allen Bereichen. Was würde es jedoch für den Einzelnen bedeuten, wenn man stattdessen die Steuern erhöht? zentral+  hat die Rechnung gemacht, wie sich das Defizit vermieden werden könnte.

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