Bewilligter Neubau ist Voraussetzung für Abriss

Soldatenstube Luzern: Beschwerde des Heimatschutzes hat gute Chancen

Die Stadt Luzern will die Soldatenstube abreissen – gemäss dem Baurechtsexperten Michael Schumacher gibt es da aber einige Hürden. (Bild: ber/zvg)

Die alte Soldatenstube auf der Luzerner Allmend ist im Denkmalverzeichnis des Kantons als erhaltenswert eingestuft. Was heisst das für den Plan der Stadt, das Gebäude schnellstmöglich abzureissen? zentralplus hat nachgefragt.

In Luzern wird seit Jahren leidenschaftlich über die alte Soldatenstube am Murmattweg 2 diskutiert. Die letzten Jahre diente sie der alternativen Wohngruppe «Familie Eichwäldli» als Unterkunft. Die Bewohner stritten sich mit der Stadt über die Frage, ob das Gebäude einsturzgefährdet ist oder mit einfachen Mitteln saniert werden kann (zentralplus berichtete).

Inzwischen ist die «Familie Eichwäldli» ausgezogen und die Stadt bereitet den Abriss vor (zentralplus berichtete). Gegen die Abrissbewilligung hat nun aber der Innerschweizer Heimatschutz eine Beschwerde erhoben. Diese ist beim Kantonsgericht hängig.

Wie stehen die Chancen, dass das Kantonsgericht dem Heimatschutz recht gibt? Klar ist: Das gesamte Areal ist inklusive der Soldatenstube als Baugruppe im kantonalen Bauninventar verzeichnet. Die 1935 gebaute Soldatenstube selber wird als erhaltenswert eingestuft. Teils sind Gebäude auf dem Areal gar im Denkmalverzeichnis eingetragen.

Bau des «bedeutendsten Luzerner Architekten»

«Die ehemalige Soldatenstube der Kaserne Allmend, ein Werk des Architekten Armin Meili, ist in ihrem heutigen äusseren Erscheinungsbild geprägt durch sekundäre Veränderungen von 1956», heisst es im Bauinventar. Trotz dieser Veränderungen seien Elemente der historischen Konstruktion von 1935 erhalten geblieben.

«Der Bau ist als ehemalige Soldatenstube ein bedeutender historischer Zeuge der Sozial- und Alltagsgeschichte der Schweizer Armee und des Soldatenlebens und gleichzeitig ein Stück Wirtschaftsgeschichte der SV-Group», heisst es im Bauinventar. Räumlich bilde sie den wichtigen Auftakt zum Kasernenareal und nehme im Ensemble einen «hohen Situationswert» ein.

Erheblicher heimatkundlicher Wert

Auch die benachbarten Stallungen sind als erhaltenswert im Verzeichnis eingetragen. Das dazugehörige Areal des Armee-Ausbildungszentrums Luzern (AAL) hat sogar das Prädikat «schützenswert».

«Als einer der bedeutendsten Luzerner Architekten schuf Armin Meili mit der ehemaligen Infanteriekaserne Luzern einen skulptural wirkenden Solitär mit klar strukturierten Betonfassaden», heisst es im Bauinventar. Die Anlage sei nicht nur das grösste öffentliche Bauwerk der frühen Moderne in der Zentralschweiz, sondern auch der erste Kasernenbau aus Sichtbeton in der Schweiz.

Abbruch nur möglich, wenn Neubau bewilligt ist

Was heisst das rechtlich für den nun geplanten Abriss der Soldatenstube? zentralplus hat beim Luzerner Anwalt Michael Schumacher von der Grossenbacher Rechtsanwälte AG nachgefragt, der auf Baurecht spezialisiert ist. «Als erhaltenswert gelten Objekte mit erheblichem wissenschaftlichem, künstlerischem, historischem oder heimatkundlichem Wert», sagt er.

Erhaltenswerte Bauten sind also charakteristische Bauten von guter Qualität, an welchen Veränderungen aber denkbar sind. Demgegenüber sind «schützenswerte» Objekte stärker geschützt. «An erhaltenswerten Objekten sind Veränderungen bis hin zu einem Abbruch möglich», so Schumacher. Dabei sei der Bausubstanz, dem Charakter, der Gestalt und der optischen Wirkung dieser Bauten Rechnung zu tragen. Im Gegensatz zu schützenswerten Objekten müsse die Baubewilligungsbehörde – das heisst die Stadt Luzern – den Denkmalschutz nicht in das Baubewilligungsverfahren miteinbeziehen.

«Der Bau ist als ehemalige Soldatenstube ein bedeutender historischer Zeuge der Sozial- und Alltagsgeschichte.»

Aus dem Bauinventar

«Ein Abbruch wäre insbesondere möglich, wenn sich die Erhaltung als unverhältnismässig erweisen würde», erklärt Schumacher weiter. Es muss allerdings eine entsprechende Interessenabwägung zwischen dem öffentlichen Interesse am Erhalt, den Kosten für den Erhalt und weiteren Interessen vorgenommen werden.

Die Investitionen, um das Haus zu sichern, sind aus Sicht des Stadtrates unverhältnismässig. Im Parlament sprach er im Februar diesen Jahres von rund 200’000 Franken zusätzlicher Kosten, die anfallen würden (zentralplus berichtete).

Abbruch aus Sicherheitsgründen zulässig?

Ein allfälliger Neubau wäre aus Sicht des Experten bezüglich seiner Stellung, Volumen, Gestaltung und Qualität sorgfältig zu prüfen. «Dabei wäre meines Erachtens insbesondere die Umgebung des Armee-Ausbildungszentrums zu berücksichtigen. Unabhängig davon wäre ein Abbruch in jedem Fall erst dann möglich, wenn für ein neues Projekt bereits eine Baubewilligung vorliegen würde», so der Baurechtsspezialist.

Allenfalls könne man einen vorzeitigen Abbruch noch mit Sicherheitsüberlegungen begründen. Wenn überhaupt, dürfte dies jedoch nur möglich sein, wenn eine unmittelbare und sehr hohe Gefahr für Sachen und Personen von der Soldatenstube ausgehen würde.

Stadt plant Zwischennutzung

Von einem Neubau auf dem Areal war nie die Rede. Trotzdem teilte die Stadt nach dem Auszug der «Familie Eichwäldli» Ende Juni mit: «Die Vorbereitungsarbeiten für den Abbruch starten unverzüglich.» Der anschliessende Rückbau werde im Verlaufe des Sommers 2021 abgeschlossen, hiess es weiter.

«Ein Abbruch wäre insbesondere möglich, wenn sich die Erhaltung als unverhältnismässig erweisen würde.»

Baurechtsexperte Michael Schumacher

«Gleichzeitig arbeiten der Quartierverein Obergrund, der Verein Brache Eichwäldli (KuBra) und Vertretungen der «Familie Eichwäldli» zusammen mit der Stadt an Ideen für eine Zwischennutzung», hiess es in der Mitteilung. Ein Neubau wurde nicht erwähnt, geschweige denn ein bewilligtes Projekt. Aktuell will sich die Stadt nicht mehr dazu äussern.

Kommt das Abriss-Verbot?

Zusammengefasst: Die hängige Beschwerde des Heimatschutzes hat intakte Chancen. Das Kantonsgericht wird in den nächsten Tagen darüber entscheiden, ob der Beschwerde eine «aufschiebende Wirkung» zukommt. Wenn ja, darf das Gebäude während des Verfahrens – welches mehrere Monate dauern kann – nicht abgerissen werden.

Die Beschwerde befasst sich zudem mit der Frage, ob die Soldatenstube nicht als «schützenswert» eingestuft werden müsste. «Wäre dies der Fall, wäre die Zulässigkeit eines Abbruchs mit grösserer Zurückhaltung anzunehmen», meint Schumacher.

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4 Kommentare
  • Profilfoto von Wisali
    Wisali, 03.07.2021, 16:19 Uhr

    Da krieg ich die Krise. Beim Stadttheater gilt, sofort abreissen wenn möglich und bei dieser Dreckshütte soll noch nachgeschaut werden, ob nicht noch was zu schützen sei. Prioritäten total falsch gesetzt.

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  • Profilfoto von Scheidegger
    Scheidegger, 02.07.2021, 13:04 Uhr

    Der Erhaltungs-Fetischismus wird nirgends so gelebt wie in dieser Stadt. Gefühlt ist jedes Gebäude in dieser Stadt, welche etwas mehr als ein paar Jahre alt ist, schützens- oder erhaltenswert. Erhaltenswert in den Augen des Betrachters aber heisst nicht, dass man das Gelotter einfach stehen lässt. Zu welchen Investionen ist der Zentralschweizer Heimatschutz bereit? Müssen wir jedes Gebäude auf Teufel komm raus behalten. Meili Bauwerke will man jetzt alle plötzlich schützen. Aber das alte Kunst- und Kongresshaus durfte man dann abreissen. Ihr seid mir lustige Zeitgenossen auf der Baudirektion. Architekten plaudern und ergeben sich dem Nonsens. Entschädigt die Grossgrundbesitzer richtig, dann könnt ihr aus dieser Stadt den Ballenberg am See machen. Dabei beachten, dass sämtlicher motorisierter Verkehr aus der Stadt verbannt werden muss. Die schützenswerten Baudenkmäler müssen geschützt werden. Auch für die Baudirektion gilt: Denken kann helfen.

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  • Profilfoto von Peter Bitterli
    Peter Bitterli, 02.07.2021, 10:05 Uhr

    Das elegante Kunsthaus von Meili wurde zuerst über Jahrzehnte verschandelt und dann abgerissen und durch den düsteren und unpraktischen Klumpen von Nouvelle ersetzt. Das Sälischulhaus wurde durch einen Anbau im Stil des Brutalismus verunklart. Die Villa auf der Allenwindenkuppe ist auch nur mehr schwer in ihrem ursprünglichen Aussehen erkennbar. Aber das kleinste und blödeste Nebenprodukt soll jetzt offenbar geschützt werden.
    Wenigstens steht die wunderschöne Kaserne noch im Originalzustand (?).

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    • Profilfoto von Peter Bitterli
      Peter Bitterli, 03.07.2021, 09:47 Uhr

      Ok, nicht das alte Sälischulhaus, sondern das Dulaschulhaus stammt von Meili. Sorry.

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