Renovationsbedürftiges Gebäude bleibt Denkmal

Ruswil zieht den Kürzeren

Das «Chrämerhus» in Ruswil steht seit 2005 unter Schutz. Nun wollte der Gemeinderat das Haus abreissen und «stilgerecht» wieder aufbauen. Der Regierungsrat und die kantonale Denkmalpflege stellten sich quer. Die Gemeinde zog die eidgenössische Denkmalpflege bei und blitzte ab: Das «Chrämerhus» muss stehen bleiben.

Das «Chrämerhus» bleibt ein Denkmal. Dies hat die eidgenössische Komission für Denkmalpflege entschieden. Der Ruswiler Gemeinderat wollte das Gebäude im Rahmen der Dorfkernerneuerung abreissen und stilgemäss wieder aufbauen. Die Komission kommt zur gleichen Einschätzung wie schon die kantonalen Behörden: Ein Denkmal soll erhalten bleiben und darf nicht, wenn auch nur teilweise, kopiert werden.

Das Gebäude wurde vom Regierungsrat 2005 unter Schutz gestellt, da es ein wichtiger Bestandteil des Ortbildes von nationaler Bedeutung sei. Das Haus beinhaltet Bestandteile, die zum Teil älter als 500 Jahre sind. Das «Chrämerhus» sei aber inzwischen in einem «beklagenswerten» Zustand und die Kosten der Komplettsanierung kämen teurer als ein Abriss und Wiederaufbau.

Die Gemeinde Ruswil war mit der kantonalen Entscheidung unzufrieden und zog den Rat der eidgenössischen Denkmalpflege bei. Die Beträge, die der Gemeinde von Denkmalpflege und Bundesamt für Kultur zugesichert wurden, würden aber nicht ausreichen – ein grosser Teil der Gesamtkosten blieben also bei der Gemeinde hängen. Der Gemeinderat versucht nun die Kosten für die Gemeinde durch Förderer zu senken.

Ruswil zieht den Kürzeren
Themen
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon