Kommission stemmt sich dagegen

Rückschlag für «Kulturland-Initiativen»

Zwei Initiativen sollen die regionale Produktion von Lebensmitteln im Kantons Luzern sicherstellen. (Bild: Emanuel Ammon/AURA)

Gleich zwei Volksinitiativen sollen die Ausdehnung des Sidelungsgebiets im Kanton Luzern bremsen. Die zuständige Kommission des Kantonsrats lehnt das Anliegen nun ab. Mit einem «Nein, aber...»

Den Boden für die regionale Produktion von Lebensmitteln sichern, die Vielfalt von naturnahem Lebensräumen fordern, das Landschaftsbild schützen: Gegen diese Anliegen, dürfte wohl keiner etwas haben. Es wundert daher nicht, dass es dem Komitee hinter den Initiativen «2 x JA für die Initiativen Luzerner Landschaft» gelungen ist, die nötigen 4000 Unterschriften für eine Gesetzesinitiative und 5000 Unterschriften für die Verfassungsinitiative zu sammeln.

Für Diskussionen sorgt allerdings die Frage, wie diese Ziele erreicht werden sollen. Die Kommission Raumplanung, Umwelt und Energie (RUEK) des Luzerner Kantonsrates bezeichnet die Anliegen der Initianten zwar als berechtigt und nachvollziehbar.

«Die eingereichten Initiativen berücksichtigen allerdings die 2014 erfolgte Anpassung des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes und die seither praktizierte, strengere Umsetzung nicht», heisst es aber in einer Mitteilung. Eine Mehrheit der Kommission sei überzeugt, dass der unveränderbare Wortlaut der Initiativen eine zweckmässige Raumplanung verhindere.

Änderungswünsche am Gegenentwurf

Um den berechtigten Forderungen Rechnung zu tragen, schlägt der Regierungsrat eine Änderung des bestehenden Bau- und Planungsgesetzes vor. Die Kommission unterstützt dieses Vorgehen grossmehrheitlich, verlangt aber einzelne Änderungen.

Sie teilt die Auffassung der Initianten, dass die Fruchtfolgeflächen innert zehn Jahren vollständig zu erfassen sind. Ein wirksamer Schutz finde nur da statt, wo man das Schutzobjekt auch kenne. Ein Antrag auf raschere Umsetzung dieser Kartierung fand keine Mehrheit. Dazu würden die notwendigen Ressourcen innerhalb und ausserhalb der Verwaltung fehlen.

Die Erhaltung der vorgegebenen Fruchtfolgeflächen ist zwar bereits bundesrechtlich vorgegeben, soll aber auch im kantonalen Recht ausdrücklich genannt werden.

Der Kanton soll das Baubewilligungsverfahren anpassen.  Zudem soll geregelt werden, wer für die Umsetzung der Vorgaben zur Biodiversität und zur Eingliederung von Bauten und Anlagen in das Landschaftsbild zuständig ist.

Themen
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon