Rentenreform geht in Vernehmlassung
Der Bundesrat hat den Kompromiss zur Reform der beruflichen Vorsorge BVG in die Vernehmlassung geschickt. Der «Mindest-Umwandlungssatz» soll von 6,8 auf 6,0 Prozent gesenkt werden. Bezüger von BVG-Renten sollen dafür einen lebenslangen monatlichen Rentenzuschlag erhalten, der über einen zusätzlichen Lohnabzug finanziert wird. Vorgesehen ist auch, dass Teilzeitangestellte bei den BVG-Renten bessergestellt werden. Und ältere Arbeitnehmer sollen bei den Beiträgen an die Pensionskassen für Arbeitgeber günstiger und damit konkurrenzfähiger werden. Die Gewerkschaften haben dem Kompromissvorschlag zugestimmt.
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