Gang vor das Bundesgericht bleibt aus

Tempo 30 in Zug: Der Kampf um die Innenstadt ist beendet

Eng und laut: Die Neugasse in Zug. (Bild: pbu)

Die geplante Einführung von Tempo 30 auf den Strassen rund um den Kolinplatz in Zug provozierte zahlreiche Einsprachen. Nun steht fest, dass diese nicht ans Bundesgericht weitergezogen werden. Die betroffenen Gewerbler sind enttäuscht. Sie fühlen sich vom Kanton im Stich gelassen.

Es ist womöglich das letzte Kapitel in einem langen und bitteren Streit um die Gestaltung des Verkehrs in der Zuger Altstadt. Die Gegner der Temporeduktion im Bereich Grabenstrasse-Kolinplatz-Neugasse, streichen die Segel und ziehen ihre Einsprachen nicht bis ans Bundesgericht weiter.

Zur Erinnerung: 16 ansässige Gewerbler und die Zuger TCS-Sektion reichten 2018 Beschwerde gegen die geplante Temporeduktion auf der Grabenstrasse sowie auf den angrenzenden Abschnitten der Ägeristrasse und der Neugasse ein (zentralplus berichtete).

Vergangenen Dezember wies das Zuger Verwaltungsgericht die Einsprachen ab und machte so den Weg frei, um die Temporeduktion einzuführen (zentralplus berichtete). Die Einsprachefrist, um das Urteil ans Bundesgericht weiterzuziehen, läuft am Sonntag, 10. Januar ab.

Anwalt sieht keinen Sinn

Bereits bekannt geworden ist, dass der TCS seine Einsprache nicht vors Bundesgericht weiterziehen wird. Gegenüber der «Zuger Zeitung» äusserte sich Sektionspräsident Thomas UIrich dahingehend, dass die Erfolgschancen vor dem obersten Gericht äusserst gering wären.

«Zumindest hatten wir gehofft, dass das Verwaltungsgericht Tempo 30 – wenn nicht gänzlich ablehnt – nur in der Ruhezeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr gebilligt hätte.»

Leo Granziol, Anwalt und Vertreter der Einsprecher aus dem Gewerbe

Die 16 gewerbetreibenden Einsprecher werden durch den Zuger Anwalt Leo Granziol vertreten. «Wir werden das Urteil ebenfalls nicht weiterziehen», bestätigt Granziol auf Anfrage. Grund dafür liege in der Aussichtslosigkeit eines solchen Ganges vors Bundesgericht, da dieses zuletzt immer wieder Tempo-30-Begehren gestützt habe. «Ausser Mehrkosten und weiteren Verzögerungen, bringt es nichts», so Granziol. «Zumindest hatten wir gehofft, dass das Verwaltungsgericht Tempo 30 – wenn nicht gänzlich ablehnt – nur in der Ruhezeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr gebilligt hätte. Auch diese Hoffnung wurde enttäuscht.»  

Unerfüllter Wunsch: Flüsterbeläge

Eine Umfrage bei mehreren der ansässigen Gewerblern unterstreicht die von Anwalt Granziol ausgedrückte Resignation. «Ein Weiterzug bringt nichts, aber das eigentliche Problem ist auch nicht gelöst», sagt eine Vertreterin des Gewerbes, die nicht namentlich genannt werden will. «Was wir insbesondere in der Neugasse bräuchten, wäre ein Flüsterbelag. Den verwehrt uns der Kanton jedoch.»

«Ein Flüsterbelag hätte hier eine echte Verbesserung bewirken können – für Besucher, Bewohner und das Gewerbe.»

Gewerbetreibende über die Situation in der Neugasse

Die Pläne des Kantons sehen für die Grabenstrasse und die Neugasse eine Tempo-30-Strecke vor. Im Gegensatz zu einer Tempo-30-Zone sind hierfür keine baulichen Massnahmen – darunter fallen beispielsweise das Verengen der Fahrspuren und die Entfernung der Fussgängerstreifen – notwendig.

Verkehr rollt langsam und laut

Die Neugasse gehört zu den lautesten Strassenabschnitten der Zuger Innenstadt. Die blosse Signalisationsänderung auf Tempo 30 bewirke in Sachen Lärmschutz nichts, ist man in der Neugasse überzeugt. «Tatsache ist, dass der Verkehr in der Neugasse und der Grabenstrasse tagsüber heute bereits meistens nur Tempo 30 oder gar langsamer fahren kann, trotzdem versteht man auf der Strasse kaum das eigene Wort», sagt die Gewerblerin. «Ein Flüsterbelag hätte hier eine echte Verbesserung bewirken können – für Besucher, Bewohner und das Gewerbe.»

Das Argument, dass solche Beläge teuer sind könne man nicht stehen lassen, sagt sie weiter: «Wie viel ist eine Verbesserung wert? Wir fühlen uns vom Kanton und der Stadt diesbezüglich im Stich gelassen.»

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