Nach Gerichtsentscheid zur Grabenstrasse

Zuger Innenstadt: Nun muss die Verkehrsplanung aus dem Tiefschlaf erwachen

Der Entscheid zur Grabenstrasse betrifft auch die Neugasse. (Bild: Carlo Schuler)

Die aktuelle Verkehrssituation in der Zuger Innenstadt ist für kaum jemanden wirklich befriedigend. Wegen des Rechtsstreits um die Grabenstrasse lag die Verkehrsplanung aber lange Zeit auf Eis. Das dürfte sich jetzt ändern.

Es ist ein Urteil, das die komplette Zuger Innenstadt umkrempeln könnte. Das Zuger Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die Einführung von Tempo 30 entlang der Grabenstrasse rechtens ist (zentralplus berichtete).

Falls das Urteil nicht weitergezogen und die Temporeduktion auf der Kantonsstrasse Tatsache wird, muss man die Verkehrsplanung der Zuger Innenstadt – insbesondere der Nebenstrassen – praktisch komplett neu gestalten. Im Gegensatz zur Grabenstrasse wäre die Stadt Zug dabei selbst gefordert.

Stadt begrüsst «klaren Entscheid»

«Wir sind in erster Linie froh, dass es nun einen klaren Entscheid gibt», sagt Urs Raschle, Vorsteher des Departements Soziales, Umwelt und Sicherheit der Stadt Zug. «Wir werden das Urteil natürlich noch im Detail studieren müssen, im Grundsatz scheint das Urteil jedoch wenig Interpretationsspielraum zu gewähren.»

Sollte Tempo 30 entlang der Grabenstrasse und Neugasse sowie auf der Ägeristrasse bis zur Verzweigung Dorfstrasse eingeführt werden, wird dies unweigerlich Auswirkungen auf das Temporegime der umliegenden Strassen und Gassen haben.

«Es wäre hanebüchen, wenn auf den Nebenstrassen ein höheres Tempo erlaubt wäre als auf der Hauptstrasse.»

Urs Raschle, Vorsteher des Departements Soziales, Umwelt und Sicherheit der Stadt Zug

Ein Beispiel: Auf der Sankt-Oswalds-Gasse, die parallel zur Grabenstrasse verläuft, herrscht heute ebenfalls Tempo 50. «Es wäre selbstredend hanebüchen, wenn auf den Nebenstrassen ein höheres Tempo erlaubt wäre als auf der Hauptstrasse», stellt Stadtrat Raschle klar.

Ideen dazu, in welcher Form und mit welchen Mitteln das Tempo auf den Nebenstrassen angepasst werden könnte, gebe es bereits, sagt Raschle, ohne sich tiefer in die Karten blicken zu lassen. «Sofern das Urteil nicht weitergezogen wird, liegt der Ball beim Kanton. Wir müssen wissen, wie er die Temporeduktion umsetzen will, um koordinierte Anpassungen auf den Gemeindestrassen umzusetzen.»

Kanton sieht deutlichen Trend

Auch bei der kantonalen Sicherheitsdirektion hat man das Urteil positiv zur Kenntnis genommen. «Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig, inhaltlich aber deutlich», sagt Sicherheitsdirektor Beat Villiger auf Anfrage. «In Zusammenhang mit diesem Streckenabschnitt ist wichtig zu betonen, dass es eine Tempo-30-Strecke sein wird und nicht eine 30er-Zone. Bis auf die Temporeduktion muss die Strasse nicht angepasst werden und die Fussgängerstreifen bleiben bestehen. Wir können so kosteneffektiv zum Lärmschutz beitragen und einen Unfallschwerpunkt in der Stadt entschärfen.»

«Es erscheint offensichtlich, dass Temporeduktionen – insbesondere in urbanen Gebieten – in Zukunft zunehmen werden.»

Beat Villiger, Sicherheitsdirektor

Für Villiger ist der Trend bezüglich Tempo 30 klar: «Es erscheint offensichtlich, dass Temporeduktionen – insbesondere in urbanen Gebieten – in Zukunft zunehmen werden.» Villiger verweist aber auch auf die Tatsache, dass Temporeduktionen immer mit Analysen und externen Gutachten verbunden sind «Willkürlich wird keine Strasse zur Tempo-30-Zone gemacht.»

TCS: Begründung nicht nachvollziehbar

Ob die Beschwerdeführer den Fall tatsächlich ans Bundesgericht weiterziehen, bleibt abzuwarten. Nebst mehreren Exponenten des ansässigen Gewerbes ist dies vor allem auch der TCS Zug. «Wir werden das Urteil noch vertieft prüfen und uns absprechen müssen», sagt Sektionspräsident Thomas Ulrich auf Anfrage. «Klar ist aber, dass wir enttäuscht sind von diesem Urteil und insbesondere von der Begründung.»

«In diesem Fall ist die Temporeduktion schlicht eine weitere unnütze gesetzliche Vorschrift.»

Thomas Ulrich, Sektionspräsident TCS Zug

Ulrich spricht damit die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts an, dass auch deshalb nichts gegen die Einführung von Tempo 30 spreche, weil auf der überlasteten Grabenstrasse tagsüber heute schon kaum schneller als mit 30 km/h gefahren werden könne, wie es im Urteil heisst. «In diesem Fall ist die Temporeduktion schlicht eine weitere unnütze gesetzliche Vorschrift», argumentiert Ulrich. «Wenn Tempo 30 eh schon die reale Geschwindigkeit ist, muss man auch das Argument des Lärmschutzes hinterfragen.»

Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon