Mit neuen Wegen und Stegen

Die SP fordert freien Seezugang in der Stadt Luzern

Nicht alle Uferzonen bei der Seeburg sind öffentlich zugänglich. Das will die SP nun ändern. (Bild: Emanuel Ammon/ Aura)

Die SP-/Juso-Fraktion fordert den Stadtrat dazu auf, alle Seeufer der Stadt für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Zudem sollen durchgehende Verbindungen erstellt werden – etwa mit einem Steg zwischen dem Alpenquai und dem Richard-Wagner-Museum.

National- und Schweizerhofquai, Ufschöttti, Tribschen: Bereits heute sind in Luzern viele Seeufer öffentlich zugänglich. Doch gebe es immer noch welche, die der Bevölkerung verwehrt bleiben. Das finden Simon Roth, Yannick Gauch und Cyrill Studer Korevaar von der SP-/Juso-Fraktion im Luzerner Stadtparlament.

Beispielsweise seien einige Uferzonen in den Gebieten Schönbühl/Matthof und Seeburg für die Öffentlichkeit nicht zugänglich. «Auch der seit längerer Zeit in Aussicht gestellte Steg zwischen Alpenquai und Richard-Wagner-Museum lässt auf sich warten.»

Ufer sollen ökologisch aufgewertet werden

Sie fordern den Stadtrat mittels Postulat nun auf, das Seeufer in der gesamten Stadt Luzern für die Bevölkerung zugänglich zu machen und – wo noch nicht vorhanden – Wegverbindungen zu erstellen.

«Mit den Nachbargemeinden Horw und Meggen sollen Möglichkeiten gesucht werden, damit zusammenhängende Wegverbindungen über die Gemeindegrenzen hinaus erstellt werden können», so die SP. Darüber hinaus soll der Uferbereich gleichzeitig «ökologisch aufgewertet werden».

Präzendenzfall Hausermatte

Im Hinblick auf das Bedürfnis nach freiem Seezugang verweist die SP auf den Quai entlang der Hausermatte. Dieser wurde im April 1978 nach einer kantonalen Abstimmung ermöglicht. Davor weigerten sich die Eigentümer, das Gebiet der Stadt zu verkaufen.

Statt einem Quai planten sie nämlich einen Yachthafen und ein Seehotel (zentralplus berichtete). Bei der Volksabstimmung wurde eine Aufschüttung des Sees um das Gebiet der Hausermatte gutgeheissen. Daraus entstand der heutige Luzernerquai.

Der Quai bei der Hausermatte wurde 1978 nach einer Volksabstimmung ermöglicht. (Bild: Google Maps)

Laut Raumplanungsgesetz (RPG) müssen «See- und Flussufer freigehalten und öffentlicher Zugang und Begehung erleichtert werden». Die Grundsätze des RPG legt der Bund fest, für die Umsetzung sind aber die Kantone zuständig. Die SP kritisiert, dass die Kantons- und Gemeindebehörden diese zwingenden Planungsgrundsätze je nach Interessenlage mehr oder weniger konsequent umsetzen würden.

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3 Kommentare
  • Profilfoto von Loris Fabrizio Mainardi
    Loris Fabrizio Mainardi, 04.08.2020, 20:00 Uhr

    An sich richtige Forderung der SP Stadt Luzern, zumal das RPG Klartext spricht. Nur: ein Steg beim Wagnermuseum würde die schöne Klippe optisch zerstören. Zudem wären in erster Linie die SP Meggen (gibt es dort überhaupt eine…?) und Horw gefordert – in jenen Gemeinden gelten goldene Anstösser mehr als das Bundesrecht.

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  • Profilfoto von Billie Holiday
    Billie Holiday, 04.08.2020, 11:32 Uhr

    Wenn „Simon Roth“ und „Cyrill Studer Korevaar“ draufsteht, ist oft auch Simon Roth und Cyrill Studer Korevaar drin.

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  • Profilfoto von CScherrer
    CScherrer, 04.08.2020, 11:12 Uhr

    Nein braucht es nicht

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