Regierung will Kommission abschaffen

Die Denkmalpflege brauche ein Paradigmenwechsel, schreibt der Zuger Regierungsrat. In welche Richtung die Revision des Gesetzes über Denkmalpflege, Archäologie und Kulturgüterschutz gehen soll, hat er nach einem internen Workshop im Sommer 2015 und zwei Strategiesitzungen festgelegt. Künftig sollen weniger Objekte ins Inventar der schützenswerten Denkmäler neu aufgenommen werden und gleichzeitig sollen die Gemeinden verbindlicher mitwirken.

Politische Vorstösse hatten im Januar 2014 eine Neuorganisation der Denkmalpflege gefordert. Der daraus erfolgte politische Auftrag bedeute eine klare Zäsur, schreibt nun Denkmalpflegerin Franziska Kaiser. «Während bis heute aufgrund eher rudimentärer Abklärungen (historische Quellen und Besichtigung von aussen) tendenziell viele Objekte als potentiell schutzwürdig ins Inventar aufgenommen werden, sollen künftig aufgrund vertiefter Abklärungen (umfangreiche Recherchen und gegebenenfalls Augenschein im Gebäudeinnern) nur jene Objekte inventarisiert werden, bei denen die Chancen sehr hoch sind, dass sie am Ende die Kriterien für eine Unterschutzstellung erfüllen werden.» 

Gemeinden sollen verbindlicher mitwirken

Der Prozess der Unterschutzstellung soll verbindlicher werden und zeitlich schneller von statten gehen, so Kaiser. Auch die stärkere Mitwirkung der Gemeinden am Inventarisierungsverfahren soll gesetzlich verbindlich geregelt werden. «Damit möchte die Regierung einerseits die Mitsprache und Verantwortung der Gemeinden in denkmalpflegerischen Belangen stärken und andererseits darauf hinwirken, dass bereits auf dieser politischen Ebene eine Sensibilisierung für erhaltenswerte Liegenschaften stattfindet und diese bei der Ortsbildgestaltung und Quartierplanung einfliesst.»

Wie vom Kantonsrat im Rahmen der Beratung zweier Motionen im Mai 2015 erheblich erklärt, soll als Novum das Instrument des verwaltungsrechtlichen Vertrages im Gesetz verankert werden. «Ein solcher Vertrag ermöglicht es betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern, ihre Anliegen, Bedürfnisse und Interessen von Anfang an einzubringen und zusammen mit Behörden und Baufachleuten eine optimale Lösung zu realisieren», schreibt Kaiser.

Gute Erfahrungen in anderen Kantonen

Insbesondere erlaube eine vertragliche Unterschutzstellung den Privaten, nicht nur auf die Absichten der Behörden zu reagieren, sondern den Prozess von Anfang an proaktiv zu beeinflussen und mitwirkend tätig zu sein, sagt die zuständige Regierungsrätin Manuela Weichelt-Pircard. «Dieses verwaltungsrechtliche Instrument findet bereits in den Kantonen Zürich, Bern, Basel, Uri, Schaffhausen und St. Gallen Anwendung, wo man gute Erfahrungen damit gesammelt hat.» 

Dies hätte zur Folge, dass künftig der Regierungsrat über Unterschutzstellungen befindet, wenn es zu keinem Einvernehmen mit der Eigentümerschaft und der Standortgemeinde kommt. Somit beabsichtigt die Gesamtregierung, im Bereich der Denkmalpflege stärker operativ zu wirken.

Im Gegenzug soll die kantonale Denkmalkommission abgeschafft werden. Spezifisches Fachwissen zu besonderen Fragen soll je nach Bedarf durch den Einbezug von Fachpersonen sichergestellt werden. Zu betonen ist, dass in der Vergangenheit die allermeisten Objekte im Einvernehmen mit der Eigentümerschaft unter Schutz gestellt wurden. Nur in ganz wenigen Fällen kam es zu Beschwerden; in den Jahren 2013– 2015 zu durchschnittlich zwei pro Jahr. Die Hälfte davon wurde nach einer gütlichen Einigung wieder zurückgezogen Die Direktion des Innern plant nun im Auftrag des Regierungsrates den weiteren Gesetzgebungsprozess unter Einbezug der mitinvolvierten Direktionen.

Ab Sommer 2016 wird auch eine breit abgestützte Begleitgruppe eingebunden mit Vertretungen aus Gemeinden und beschwerdeberechtigten Verbänden. Einsitz in der Gruppe haben sollen auch Vertreter der Motionäre, die mit ihren Vorstössen im Kantonsrat die Gesetzesrevision im Sommer 2015 angestossen haben. Das öffentliche Vernehmlassungsverfahren wird gemäss Zeitplan im Jahr 2017 erfolgen, so dass die Vorlage im Frühjahr 2018 dem Kantonsrat zur Beratung vorgelegt werden kann.

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