Idee stösst bei FDP, CVP und GLP auf Interesse

Stadtluzerner SVP will an Erbschaftssteuer schrauben

Die SVP lanciert in der Stadt Luzern eine Diskussion über die Erbschaftssteuern.

(Bild: Montage les)

«Es zeigt, dass die SVP durch und durch eine Reichenpartei ist», sagt der Stadtluzerner SP-Präsident Claudio Soldati zum neusten Vorstoss der Volkspartei. Sie will die Nachkommen-Erbschaftssteuer abschaffen. Doch das Anliegen stösst bis weit in die Mitte auf offene Ohren. 

Die städtische SVP hat einen Vorstoss zur Abschaffung der Nachkommen-Erbschaftssteuer eingereicht. Die Partei bezeichnet die Steuer aus dem Jahr 1920 als «uralten Zopf». In der näheren Umgebung würden nur noch Malters und Meggen eine solche Steuer kennen, im Kanton sei es rund die Hälfte der Gemeinden. Die SVP sieht darin einen Standortnachteil und befürchtet, dass reichere Leute deswegen aus der Stadt wegziehen und so entsprechende Einkommens- und Vermögenssteuern verlorengehen.

Der Kanton erhebt eine Erbschaftssteuer, welche hälftig zwischen Kanton und Gemeinden aufgeteilt wird. Die Stadt nahm dadurch im letzten Jahr etwas über 26 Millionen Franken ein. Zudem sind die Gemeinden frei, eine Nachkommen-Erbschaftssteuer zu erheben. Diese brachte der Stadt letztes Jahr knapp drei Millionen Franken ein. 

«Die Nachkommen-Erbschaftssteuer ist eine Ungerechtigkeit und wirtschaftsfeindlich», heisst es im Vorstoss. Erstunterzeichner ist Grossstadtrat Jörg Krähenbühl. Er stört sich daran, dass Nachkommen nach dem Tod der Eltern vom Fiskus nochmals zur Kasse gebeten werden. Dies wurde schliesslich von den Eltern bereits jahrelang als Vermögen und Einkommen versteuert. Zuwendungen bis 100’000 Franken sind von dieser Steuer jedoch ausgenommen (siehe Box).

Als weiteres Argument führt die SVP Probleme bei Klein- und Mittelbetrieben ins Feld. Das Vermögen ist im Betrieb investiert und nicht als flüssige Mittel vorhanden. Auch bei Wohneigentum würden sich Probleme auftun. «Die nachfolgende Generation wird unnötig belastet», so die SVP.

Unterstützung in der Mitte

Die FDP erachtet den Vorstoss durchaus als prüfenswert. «Die Erblasser haben das ganze Leben gearbeitet und Steuern bezahlt. Wieso das Vermögen beim Ableben nochmals besteuert werden soll, entbehrt der Logik», sagt Fraktionschefin Sonja Döbeli Stirnimann. 

CVP-Fraktionschefin Mirjam Fries erklärt, man habe den erst eingereichten Vorstoss noch nicht ausführlich diskutiert. Sie geht aber davon aus, dass das Anliegen bei der CVP auf mehr Sympathien stösst als das kürzliche Budget-Referendum, welches eine Reduktion des Steuerfusses forderte und klar abgelehnt wurde. Auch CVP-Präsidentin Karin Stadelmann sagt: «Man darf die berechtigte Frage stellen, ob bereits versteuerte Einkommen und Vermögen ein drittes Mal besteuert werden sollen, insbesondere wenn es innerhalb der Familie ist.»

 «Mit diesem Vorstoss wird einmal mehr deutlich, dass die SVP durch und durch eine Reichenpartei ist.»

Claudio Soldati, SP-Präsident

Auf bürgerlicher Seite zeigt man sich also offen. Und auch die Grünliberalen sind dieser finanzpolitischen Forderung gegenüber nicht abgeneigt. «Die Erbschaftssteuern setzen Anreize gegen Sparsamkeit und Vorsorge und besteuern den gleichen Franken nach der Einkommens- und der Vermögenssteuer noch ein drittes Mal», sagt Parteipräsident Louis von Mandach. Er wirft aber auch ein, dass der Zeitpunkt für eine Diskussion vor den finanzpolitisch wichtigen Abstimmungen zur AFR18 und dem STAF «denkbar ungünstig» sei.

Politische Linke warnt vor Steuerausfällen 

Auf wenig Gegenliebe stösst die SVP mit ihrem Vorstoss bei der SP. «Mit diesem Vorstoss wird einmal mehr deutlich, dass die SVP durch und durch eine Reichenpartei ist», sagt Parteipräsident Claudio Soldati. Eine Abschaffung dieser Steuer wäre im höchsten Masse unsolidarisch und unfair. «Erstens würde damit der sich immer weiter öffnenden Schere zwischen Arm und Reich zusätzlich Vorschub geleistet. Und zweitens würden der Stadt Luzern damit Steuereinnahmen in der Höhe von rund 3,5 Millionen pro Jahr wegfallen, welche Familien und Kinder durch Leistungsabbau bezahlen müssten», warnt er.

Auch Martin Abele, Parteipräsident der städtischen Grünen, ist für den Erhalt dieser Steuer. «Wir finden es fair, wenn Nachkommen Einnahmen, die sie aus einer Erbschaft erhalten, besteuern müssen. Zuwendungen an Ehegatten, eingetragene Partner und Lebenspartner sind ja steuerfrei.» Der Steuersatz sei zudem abgestuft: Je höher der Verwandtschaftsgrad, desto niedriger liegt der Steuersatz.» Auch er verweist auf die Steuerausfälle. Insbesondere auch im Falle einer angenommenen AFR18 könne sich die Stadt den Ausfall nicht leisten.

Erbschaftssteuern Stand jetzt

Bei den Erbschaftssteuern wird zwischen den kantonalen Erbschaftssteuern und der Nachkommen-Erbschaftssteuer unterschieden, wie die städtische Finanzdirektion mitteilt. 

Die kantonalen Erbschaftssteuern für den elterlichen und grosselterlichen Stamm und für nicht verwandte Personen betragen 6 bis 20 Prozent (zuzüglich max. 100 Prozent Progression) und fallen je zur Hälfte an den Kanton und die Stadt. 

Bei der Nachkommen-Erbschaftssteuer handelt es sich um eine reine Gemeindesteuer. Es steht in der Kompetenz der einzelnen Gemeinden, diese Steuer einzuführen. Der Steuersatz (ohne Progression) darf höchstens 1 Prozent betragen. Bei Anwendung der höchsten Progressionsstufe ergibt sich eine Nachkommen-Erbschaftssteuer von insgesamt höchstens 2 Prozent.

Nachkommen zahlen erst ab 100’000 Franken

Die Grundsteuer beträgt 1 Prozent des Nettoerbteils. Ab 100’001 Franken fällt zusätzlich ein Progressionszuschlag von 60 Prozent an. Bei über 500’000 Franken pro Erbe beläuft sich der Progressionszuschlag auf 100 Prozent. «Faktisch liegt somit der Steuersatz für Nachkommen zwischen 1,6 und 2,0 Prozent», sagt Stadträtin Franziska Bitzi Staub. 

Schenkungen und Erbvorempfänge, welche in den letzten fünf Jahren vor dem Todes des Erblassers stattgefunden haben, werden bei der Festsetzung des erbschaftssteuerpflichtigen Vermögens mitberechnet. Zuwendungen an ausgewählte Institutionen sind von der Erbschaftssteuer befreit.

Die Stadt Luzern erhebt die Nachkommen-Erbschaftssteuer. Als Nachkommen gelten Kinder, Adoptivkinder, Enkel und  Urenkel. Seit 2011 zählen dazu auch die Stiefkinder und Pflegekinder, sofern das Pflegeverhältnis mindestens 2 Jahre bestanden hat.

Kleine Erbschaften fallen unter Freigrenze

Nicht besteuert werden Zuwendungen, die den Betrag von 1’000 Franken nicht übersteigen, sofern die bedachte Person nicht ein steuerbares Vermögen von mehr als 10’000 Franken oder ein steuerbares Einkommen von mehr als 4’000 Franken hat. Zuwendungen an Nachkommen bis und mit 100’000 Franken sind steuerfrei. 

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