Über eine Million Umsatz mit den Artikeln erzielt

«Fall Spiess-Hegglin» könnte den «Blick» teuer zu stehen kommen

Hinter den Kulissen geht der Konflikt weiter: Hürlimann hat Spiess-Hegglin über 700'000 Franken betrieben.

(Bild: Archiv)

Ringier muss sich wegen schwerer Persönlichkeitsverletzung an Jolanda Spiess-Hegglin vor Gericht verantworten. Dem Medienunternehmen droht damit, den Gewinn, der mit den Artikeln über Spiess-Hegglin erwirtschaftet wurde, herausgeben zu müssen.

In einer Gerichtsverhandlung vom 10. April geht es zunächst um den ersten «Blick»-Artikel vom 24. Dezember 2014 über Jolanda Spiess-Hegglin. Der Schweizer Presserat urteilte bereits, dass der Blick Spiess-Hegglin nicht ungefragt mit dieser Geschichte an die Öffentlichkeit hätte ziehen dürfen.

Der Presserat gibt mit seinen Urteilen zwar eine Richtlinie für die Branche vor, kann aber keine Sanktionen aussprechen. Eine Wirkung hätten die Urteile des Presserates also nur, wenn entsprechende Medien Einsicht zeigen würden. Da das nicht geschah und seitens «Blick» nie eine Entschludigung kam, wählte Spiess-Hegglin den zivilrechtlichen Weg. Dies berichtet die «Luzerner Zeitung» am Dienstag.

In einem späteren Verfahren könnte Ringier zur Gewinnabschöpfung verpflichtet werden. Das bedeutet, dass das Medienhaus das gesamte Geld abliefern müsste, welches durch die Vermarktung des «Falles Spiess-Hegglin» erwirtschaftet wurde.

Spiess-Hegglin habe Online-Experte um eine Einschätzung gefragt. Dieser rechnete aus, dass mehr als eine Million Franken Umsatz mit den Artikeln über Spiess-Hegglin erzielt worden seien.

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