Strolchenfahrten von Unterägeri nach Baar und Zug

16-Jährige klauten BMW der Eltern und fuhren an Party

«Dass die Strolchenfahrten in dieser Nacht ohne Personen- oder Sachschaden zu Ende gingen, dürfte pures Glück gewesen sein», meint die Zuger Strafverfolgungsbehörde. (Symbolbild: BMW/Facebook)

Zwei Jugendliche haben zuerst den VW Polo und dann den BMW ihrer Eltern entwendet und sind an eine Party gefahren. Von dort aus ging es mit mehreren Kollegen auf eine Spritztour. Nun müssen sie sich vor der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug verantworten.

An einem Samstagabend im März 2018 haben zwei Jugendliche im Alter von 16 Jahren im Beisein eines 19-Jährigen an ihren Wohnorten in Unterägeri und Sins (AG) den Range Rover sowie einen VW-Polo eines Elternteils entwendet. Mit den zwei Autos wollten die beiden Minderjährigen nach Neuheim an eine Party fahren.

Und dies taten sie auch: Von dort aus ging es mit vollbesetzten Fahrzeugen weiter auf nächtliche Spritztouren. Bei nasser Fahrbahn und Temperaturen um den Gefrierpunkt fuhr die Truppe nach Baar und Zug. Es wurde gedriftet, überholt und ausgebremst, wie mehrere Personen gemäss den Zuger Behörden später aussagten.

VW Polo mit einem BMW ausgetauscht

Im Anschluss daran fuhren die Jugendlichen wiederum nach Sins, wo der VW Polo durch einen BMW ausgetauscht wurde. Auch dieses Fahrzeug gehörte einem Elternteil eines Jugendlichen. Mit vollbesetzten Autos ging es via Cham, wo der BMW innerorts mit 86 Stundenkilometer von einer damals noch betriebenen Radaranlage registriert wurde, zurück nach Neuheim an die Party. In den frühen Morgenstunden setzte man sich nochmals ans Steuer, fuhr zurück an den Wohnort nach Unterägeri, beziehungsweise Sins und stellten die Fahrzeuge wieder ab.

Dass sich dies so ereignet hat, fand die Zuger Polizei nach zahlreichen Befragungen und mit Unterstützung durch die Jugendanwaltschaft des Kantons Zug heraus. Denn die Beschuldigten erzählten zu Beginn eine andere Geschichte, wie die Polizei am Freitag mitteilt.

Nun müssen sie vor dem Staatsanwalt antraben

Drei Fahrzeuglenker müssen sich nun unter anderem wegen Fahrens ohne Berechtigung und Entwendung eines Fahrzeugs sowie mehreren Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz vor der Staatsanwaltschaft oder der Jugendanwaltschaft des Kantons Zug verantworten. Doch das ist nicht alles: Ebenso wurde zuhanden des Strassenverkehrsamts ein Bericht wegen der charakterlichen Fahreignung der drei jungen Männer eingereicht.

Ihre Mitfahrer, vier Frauen und sechs Männer im Alter zwischen 15 und 18 Jahren, werden sich ebenfalls wegen Mitfahren in einem gestohlenen Fahrzeug vor den Strafverfolgungsbehörden zu verantworten haben. Weil er seinem 16-jährigen Sohn den Zugang zu seinen Fahrzeugen ermöglichte, muss sich auch der Vater eines Beteiligten vor der Staatsanwaltschaft verantworten.

«Dass die Strolchenfahrten in dieser Nacht ohne Personen- oder Sachschaden zu Ende gingen, dürfte pures Glück gewesen sein», teilt die Zuger Strafverfolgungsbehörde am Freitag mit. Mit ihrem Handeln hätten die Beteiligten sich wie auch andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr gebracht.

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