Zug widersetzt sich Bundesgerichtsurteil

Gleichstellungsgesetz erleidet Schiffbruch

Der Zuger Kantonsrat geht auf Konfrontationskurs mit dem Bundesgericht: Er hat diesen Donnerstag beschlossen, in Sachen Gleichstellung von Frau und Mann vorerst nichts zu unternehmen. Dabei hätte der Kanton Zug vom Bundesgericht den Auftrag erhalten.

2010 schaffte der Kanton Zug die Gleichstellungs-Kommission ab. In einem Urteil 2011 wies das Bundesgericht den Kanton an, einen Ersatz dafür zu schaffen. Als Reaktion darauf wollte der Regierungsrat ein Gleichstellungsgesetz schaffen. Ein Gesetz ohne Inhalt, lediglich, dass der Regierungsrat Massnahmen anordnen kann und der Kantonsrat Geld spricht. Die Ausführung sollte dann bei den Direktionen liegen.

Am Donnerstag kam das laut Regierung «schlanke und pragmatische» Gesetz in den Kantonsrat – und scheiterte prompt, wie das «SRF Regionaljournal» online mitteilt. Der Rat entschied mit 45 zu 27 Stimmen, gar nicht auf das Gesetz einzutreten. Die bürgerliche Mehrheit war für das Resultat ausschlaggebend.

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