Was hat’s mit diesen Gebetsräumen auf sich?

Verschiedene Medien haben in den vergangenen Tagen darüber berichtet, dass in den Schulhäusern Biregg und Hubelmatt je ein Gebetsraum (ein «Raum der Stille») eingerichtet wurde, schreibt die CVP Luzern in einer Mitteilung. In diesen beiden Schulhäusern ist das kantonal geführte Zentrum für Brückenangebote eingemietet. Aus aktuellem Anlass bittet die CVP den Regierungsrat deshalb, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Was war der konkrete Anlass, in den Schulhäusern Biregg und Hubelmatt je einen Gebetsraum einzurichten?

  2. Sind die Gebetsräume muslimischen Schülerinnen und Schülern vorbehalten?

  3. Wer hat entschieden, die Gebetsräume zu schaffen bzw. zur Verfügung zu stellen? Wurde der zuständige Regierungsrat beim Entscheid miteinbezogen?

  4. Handelt es sich bei den Gebetsräumen um ein dauerhaftes Angebot oder um ein Angebot auf Zeit und Probe?

  5. Gibt es vergleichbare Angebote (Gebetsräume, „Orte der Stille“ o.ä.) an anderen kantonal geführten Schulen?

  6. Beabsichtigt der Regierungsrat weitere Gebetsräume an kantonalen Schulen zu schaffen oder zur Verfügung zu stellen, falls entsprechende Bitten oder Anfragen vorgebracht werden?

  7. Wer entscheidet künftig darüber, ob an einer kantonalen Schule ein Gebetsraum geschaffen oder zur Verfügung gestellt wird?

  8. Teilt der Regierungsrat die Ansicht, dass solche Rückzugsmöglichkeiten die Integration eher erschweren als erleichtern?

Was hat’s mit diesen Gebetsräumen auf sich?
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