Pikettdienst für KESB zu teuer

Für die KESB wurde kein separater Pikettdienst organisiert. Dies aus finanziellen und personellen Gründen, schreibt der Luzerner Regierungsrat in einer Antwort auf eine Anfrage der CVP-Fraktion. Die Parlamentarier hatten im vergangenen Dezember verschiedene Fragen zum Betrieb der KESB gestellt. In den letzten zwei Jahren sei es nie zu einer Situation gekommen, die einen unverzüglichen Entscheid der KESB ausserhalb der normalen Bürozeit verlangt hätte. 

Namentlich im Bereich der fürsorgerischen Unterbringung und für Kindesschutzbelange sollte der Polizei und der Ärzteschaft jederzeit eine Ansprechperson bekannt sein, schreibt der Regierungsrat in seiner Antwort. «In der Praxis sind sofortige Interventionen nur bei fürsorgerischen Unterbringungen oder Fremdplatzierungen von Kindern nötig. Für beide Situationen sei der Kontakt zwischen Polizei, Ärzteschaft und KESB jederzeit gewährleistet. Zu den üblichen Büroöffnungszeiten könne die Erreichbarkeit über den Fachdienst gewährleistet werden. 

Per 1. Januar 2013 ist das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESR) in Kraft getreten, und die KESB als neu zuständige Behörden haben im Kanton Luzern ihre Tätigkeit aufgenommen. 

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