Polizeigesetz noch nicht realistisch

Krawallmacher sollen mehr bezahlen, dies ist die grundlegende Idee des neuen Polizeigesetzes. Da gibt es aber noch einiges zu überarbeiten: Am Montag wies der Luzerner Kantonsrat die Vorlage wieder an die Kommission zurück. Es gab Bedenken um die Höchstgrenzen der Strafen. Das Gesetz könnte vor Bundesgericht nicht bestehen. «Ich bitte Sie, die Vorlage nochmals mit einem Rechtskonsulent zu beraten», sagte Justizdirektorin Yvonne Schärli. 

Die vorberatende Kommission (JSK) und auch eine Mehrheit im Parlament waren der Meinung, dass einzelne Krawallmacher bei Veranstaltungen mit Gewaltausübung mit bis zu 30’000 Franken für den Polizeieinnsatz belangt werden können. Der Regierungsrat schlug hierbei aber ursprünglich ein Limit von 4’000 Franken vor.  

Veranstalter werden dann kostenpflichtig, wenn sie vorsätzlich oder grobfahrlässig die Bewilligungsauflagen nicht eingehalten haben. In solchen Fällen haben sie mit einer Kostenübernahme von 40 Prozent des Polizeieinsatzes respektive maximal 30’000 Franken zu rechnen.

Drei Anträge der Grünen wurden abgelehnt. Mit der Kostenüberwälzung befürchten die Gegner der Gesetzes, dass Bürgerinnen und Bürger daran gehindert werden könnten, ihr Grundrecht auf Versammlungs- und Meinungsäusserungsfreiheit auszuüben. Gegen die Mehrheit aus CVP, SVP, FDP und GLP waren Sie aber in den Abstimmungen chancenlos. 

Auf das Anliegen von Justizdirektorin Yvonne Schärli wurde aber eingegangen. Der neue Vorschlag der Justizkommission sei nicht praktikabel habe rechtliche Mängel, sagte Schärli: «Neben den 30’000 Franken hätte eine Person noch einiges mehr zu bezahlen, zum Beispiel Beträge aus Geldstrafen, Schadenersatzforderungen oder Rückforderungen von Versicherungen.» Und in der Praxis sei die Behandlung dieser Fragen sehr schwierig. Das Polizeigesetz geht zurück in die Kommission und wird aus rechtlicher Sicht überprüft.

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