Zugang in die Skylounge geregelt

Die private Betreiberin der Skylounge-Bar halte sich nicht an die öffentlichen Öffnungszeiten und verweigere den Zutritt, beklagten sich die Zugerinnen und Zuger. Die Stadt hat reagiert und «eine Lösung gefunden, die funktioniert», sagt Karl Kobelt, Vorsteher des Finanzdepartements.

Die Stadt Zug hat im obersten Stock des Uptown-Gebäudes in einem rund dreissig Quadratmeter grossen Raum ein Nutzungsrecht. Dieser Raum ist in die Skylounge-Bar integriert. Die privaten Bar-Betreiber haben die Auflage, der Bevölkerung zu vertraglich fixierten Öffnungszeiten Eintritt in diesen Raum zu gewähren. Es herrscht dort kein Konsumationszwang.

In den vergangenen Monaten kam es immer wieder zu Klagen, wonach die Öffnungszeiten nicht eingehalten würden oder Gruppen der Zutritt verweigert worden sei. «Wir haben das Problem mit dem Credit Suisse Real Estate Fund Green Property, einem Immobilienfonds der Credit Suisse AG, als Eigentümer der Liegenschaft diskutiert und eine Lösung gefunden, die seither funktioniert», sagt Stadtrat Karl Kobelt, Vorsteher Finanzdepartement.

Mittels Stichproben während zweier Monate hat die Stadtverwaltung die Einhaltung der Öffnungszeiten überprüft. Es wurden dabei keine Mängel festgestellt.

Die Skylounge muss gemäss Vertrag mit der Stadt an fünf Tagen pro Woche jeweils zwischen 11 und 14 Uhr sowie zwischen 17 Uhr und Betriebsschluss für die Öffentlichkeit zugänglich sein.

Ausgeschlossen davon sind Betriebsferien und Veranstaltungen von geschlossenen Gesellschaften, allerdings höchstens zwei pro Woche.

Zugang in die Skylounge geregelt
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